Pa-Anlage ohne steuern privat vermieten ?

Hallo,
ich habe mir vor kurzem eine PA-Anlage zugelegt. Da diese oft nur im Keller rumsteht, kam mir die Idee, diese von privat zu Privat zu vermieten. Nun die Frage: Darf/Kann ich das, ohne Steuern zu Zahlen?
Natürlich sollte bei jeder Vermietung ein kleiner „Vertrag“ unterschrieben werden bezüglich der Haftbarkeit.
Anschaffungskosten: Mischpult, Verstärker gebraucht (ca.60€ beides)
Boxen, Kabel, Holz für das Case neu (ca. 270€)
Insgesamt also ca. 330€

Grundsaetzlich ja. Sie muessen sich erkundigen - Finanzamt - ab welchen Betraegen, Einkuenften sie die Einnahmen versteuern muessen.

Hallo,
wenn Sie etwas verleihen und in der Rechnung die Mehrwertsteuer aufgeführt ist, dann muss diese an das F.-Amt gezahlt werden (vermutlich bei Ihnen 19%). Weiterhin sind alle Einkünfte an das F.-Amt zu melden, wenn Sie Ihre jährliche Steuererklärung machen. Wenn Sie kostenlos etwas verleihen, dann ist auch keine Abgabe fällig.
Mfg.

Hallo,
steuerrechtlich kann ich da keine sichere Auskunft geben, leider.
Ich denke aber, das die Sache nicht steuerfrei ist, da gibt es enge Ausnahmen im EStG. Es ist keine Gefälligkeit, sondern ein Geschäft in kleinem Umfang. Wenn es regelmäßig betrieben wird, bräuchte man sicher auch einen Gewerbeschein.
Für Steuerfragen gibt es auch spezielle Foren im Internet, wo schneller konkrete Hilfe gestellt wird.

Hallo Herr Burghardt,
wo würde den die Miete liegen bei einer PA-Anlage ich habe keine Ahnung.
Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen!
Gruß SirRudolfo

Hallo Max,
grundsätzlich ist es so, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Deshalb ist auch eine Gewerbeerlaubnis dazu erforderlich. Dafür kannst du allerdings auch alle Kosten, die du im Rahmen dieser Vermietung mit den Gegenständen hast, steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings solltest du auch mal prüfen, ob du so hohe Einnahmen haben wirst, dass das Finanzamt dein Vorhaben nicht als Liebhaberei einstuft und du damit keine Betriebsausgaben geltend machen kannst. Viele Grüße Heidi

Antwort derzeit nicht möglich

Jede Einnahme ist zu versteuern, wie Hönes das jetzt auch weiss. Warum wollen Sie dafür keine Steuern zahlen? Die sind doch nur Pfennige sorry cent. Wovor haben Sie Angst? Die Kosten können Sie doch davon abziehen. Anzeigen zur Vermietung, …Papier für Vertrag…
Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen, Rest ist Gewinn,ich hoffe Sie haben viel davon. Ob Sie privat oder gewerblich vermieten, ist doch egal,welche Firmenform Sie wählen. Ich muss auch als Privatmann meine Mieteinnahmen versteuern, sogar das Essen, da ist die MWst drauf, die sind nur privat, ohne Firmensmantel z.B GBR

Hallo,

grundsätzlich werden mit so einer Vermietung immer steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Die Einnahmen sind dem FA also anzugeben. Kosten können dagegen gerechnet werden. Das sind im ersten Jahr, aufgrund der geringen Höhe die Anschaffungskosten der Anlage. Pivate Nutzung ist dann allerdings als Einnahme zu versteuern - wie sich die dann bemisst, kann ich von hier aus nicht sagen. Würde auch zu weit führen. Ansonsten ggf. Reparaturkosten. Bis zu 410,00€ im Jahr sind solche Einkünfte steuerfrei - sie müssen aber auf jeden Fall angegeben werden. Gerade wenn man Verträge in die Welt setzt, muss man auch mal mit einer sogenannten Kontrollmitteilung rechnen. Dann wird u.U. erste Jahre später durch das Finanzamt nach den Einkünften gefagt, und dann ist man in Beweisnot, weil nix mehr vorhanden ist. Außerdem musst Du alle Belege iZm der Vermietung, auch Deine Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren!

Hallo,
was ist eine PA-Anlage?

Hallo Max Burghardt , ich weiss nicht, ob ich hier der richtige Ansprechpartner bin. Zunächst geht es einmal um die Frage, ob Sie ESt oder USt meinen. Bezüglich der Einkommensteuer finden Sie hier eine Antwort: § 22 EStG Nr. 3.
Ansonsten wenden Sie sich bitte an Experten bezüglich Einkommen- oder Umsatzsteuer. Sorry, wenn ich nicht mehr dazu sagen kann. Herzliche Grüße

Hallo Herr Burghardt,

wenn ich wüsste was eine PA-Anlage ist.
Aber ergal, wenn Sie diese regelmäßig versteuern sind die Einnahmen Mieteinkünfte nach § 20 EStG.
Bitte berücksichtigen Sie dabei noch die Werbungskosten.
Ich gehe davon aus, dass Sie noch andere Einkünfte haben. So müssten Sie alle erklären.

Viel Erfolg!

Lambert M. Schroedter

Wenn Du dafür Geld nehmen willst (also Gewinn erzielst) mußt Du ein Gewerbe anmelden!

Hallo, ob du steuern zahlen musst oder nicht, kommt darauf an ob du einen Gewinn erwirtschaftest. Du kannst die Anlage vermieten, es muss allerdings eine Einnahme/Überschuß Rechnung dem Finanzamt vorgelegt werden. D.h. die Einnahmen werden erfasst (als Summe) und die Ausgaben (Abschr., Versicherung, Büroaufwand, Tel.),falls sich ein Gewinn ergibt, versteuert dieser sich mit deinem persönlichen Steuersatz. Sollte der Umsatz jährlich über 17.500€ liegen, muss der Umsatz mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Eine Umsatz-steuererklärung muss auf jeden Fall abgegeben werden.

Hallo,
ja möglich ist das grundsätzlich solange sie im Jahr unter 400 Euro Gewinn haben. Sollten Sie darüber liegen müssen sie dies in der steuererklärung angeben. Verluste können natürlich nur angegeben werden, wenn auch die Gewinne versteuert werden. Wenn Sie vorhaben dies ab und zu, also nicht professionell zu machen, sollten Sie trotzdem Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben immer fertigen um einen Nachweis für den Fall der Fälle haben zu können.
MfG
Sven Duwe

Es gibt jährliche Freibeträge.
EUR 2.400 galt in einem Jahr für „selbständige Tätigkeit“ - für 2013 bitte prüfen.
Wenn du darunter bleibst im Kalenderjahr ist alles OK mit der Steuer