PA einscannen bei Kontoeröffnung?

Eben rief mich ein Bekannter an, er wollte bei einer Kreissparkasse ein Konto eröffnen.
Als erste Aktivität wollte der sparkassenangestellte seinen Personalausweis einscannen. Auf die Nachfrage, wofür das gut sein soll, wurde dies mit der Möglichkeit der Identifizierung des Antragstellers erklärt. Daraufhin erklärte der Antragsteller, dass sei nicht notwendig, weil es auch ausreichen würde, die entsprechende Nummer des Personalausweises zu haben.
Das wurde von dem KSK Mitarbeiter verneint und er machte die klare Aussage: ohne Scan keine Kontoeröffnung.

Ist das statthaft?
Mein Bekannter verzichtete auf die Eröffnung zunächst und will sich jetzt erstmal mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen. Bringt das was?

Normalerweise sind Ausweiskopien gesetzlich verboten. Für Banken gilt eine Ausnahme (wg. Geldwäschegesetz).

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Das ist durchaus erlaubt:

Das habe ich meinem Bekannten auch gesagt.
Aber 2017 wurde das Gesetz geändert.

Eben habe ich gegoogelt und gefunden, dass die zur Identitätsfeststellung nicht benötigten Daten im PA, geschwärzt werden können.
Aber was sind die unbedingt benötigten Daten?
Wenn ich das wüsste, würde ich ihm empfehlen selbst eine Kopie des PA zu erstellen und auf der Kopie dann die nicht benötigten Daten zu schwärzen. Das könnte sich die KSK dann ja auch einscannen.

Das steht doch ausdrücklich im Link dabei wer das alles darf!

„Es gibt nur sehr wenige Anlässe, bei denen tatsächlich eine vollständige, nicht geschwärzte Kopie des Personalausweises erforderlich ist – meist im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz (GwG). Das verpflichtet unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und Steuerberater dazu, Personalausweisdaten für bestimmte Transaktionen vollständig zu erfassen.“

Also wird er seine Kontoeröffnung ohne die vollständige, ungeschwärzte Ausweiskopie wahrscheinlich bei keiner Bank durchsetzen können.
ramses90

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Was für ein Drama. Nein, niemand braucht eine Kopie des Personalausweises. Nur den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und natürlich muss man das Foto auf dem Ausweis mit dem Aussehen des Menschen abgleichen. Und letztlich natürlich auch das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum des Ausweises.

Warum braucht man diese Informationen? Deswegen:
§ 154 AO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Was also spricht - nach Berücksichtigung aller Tatsachen - gegen eine Kopie? :roll_eyes: Aber völlig richtig: der Bankmensch kann den ganzen Kram auch einfach abschreiben. Viel cooler als so 'ne Kopie.

aber je nach Begabung wird er das Abzeichnen des Passfotos dann einem fachkundigen Dritten überlassen müssen, was den Vorgang doch erheblich kompliziert.

Schöne Grüße

MM

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Es ist halt wie so oft: je weniger jemand weiß, desto misstrauischer ist er.
Mein Bekannter ist ein Prototyp dieser Gattung.

Ich habe ihm jetzt den Link von @Ifm001 ausgedruckt, gegeben und ihm gesagt, dass er, wenn er keine Kopie zulassen will, in Deutschland kein Konto eröffnen kann.

In dem Zug habe ich selbst dazu gelernt, denn mir war zwar bekannt, dass 2017 das Gesetz geändert wurde, dass das Kopierverbot im Prinzip ganz aufgehoben wurde, war für mich jetzt auch neu.

Guten Morgen,

ja, wenn man denn ein Abbild des Kunden in den Kontounterlagen haben will, ist das wirklich ein bisschen lästig. Tatsächlich ist die Kopie letztlich nur erforderlich, wenn man quas einen Beweis dafür haben möchte, dass man auch die richtigen Daten in die Unterlagen und Systeme übernommen hat. Wenn man die Eintragungen und Eingaben direkt bei Kontoeröffnung und in Gegenwart des Kunden vornimmt, sind aber alle Regularien erfüllt, d.h. wird das 4-Augen-Prinzip eingehalten, hat man doch eine gewisse Sicherheit, dass die Daten stimmen. Das Bild wird erst wieder erforderlich, wenn Heinz Becker am Schalter erscheint und als Heinz Becker (Kontoinhaber, gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter) bspw. Verfügungen vornehmen will. Dann wirft der Mitarbeiter einen Blick auf Personalausweis und Unterlagen und auch auf das Foto, um sicherzustellen, dass es sich bei der Person wirklich um Heinz Becker handelt.

Kurz gesagt: auch wenn es Usus ist, ist eine Kopie des Ausweises nicht erforderlich. @Cook1 Ob man die Diskussion dann vor Ort führen will und sie vor allem erfolgreich führen kann, sei dahingestellt. An den Schaltern sind ja zudem häufig nicht die Leute tätig, die sich durch tiefstes Wissen und größte Flexibilität auszeichnen und erst recht nicht die, denen die Kompetenz verliehen wurde, im Alleingang über die Auslegung von internen Regularien zu befinden.

Gruß
C.

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