Hallo Experten,
mir stellten sich soeben beim Rumstöbern im www - warum, weiß der Teufel - folgnde Fragen.
Kann ein Unternehmer A die AGB eines Unternehmers B einfach so übernehmen (angenommen sie würden zu 100% passen) oder sie an sein Unternehmen anpassen (Name, Anschrift etc.), oder sind AGB urheberrechtlich geschützt bzw. besitzen sie die erforderliche Schöpfungshöhe? Falls ja, gehören die Rechte dem Konkurrenzunternehmen, oder dem Rechtsanwalt, der sie geschrieben hat? Falls nein, wären doch einige RÄ bald arbeitslos. Kann ein Unternehmer seine AGB selbst formulieren, oder ist dazu grundsätzlich ein Rechtsanwalt erforderlch? Geht der Unternehmer etwa das Risiko ein, sich bei ungültigen AGB-Klauseln strafbar zu machen und z.B. eine Abmahnung einzuhandeln? Dann wäre ja wieder klar, warum man das an RÄ übergeben würde.
Am Ende wieler AGB steht ja noch die Salvatorische Klausel. Hmm, lädt die nicht geradezu zu ungültigen Klauseln ein? V.a. macht mich auch der letzte Satz der ersten Beispielformulierung aus Wikipedia stutzig: „Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ Das würde ja heißen, dass ein Kunde u.U. erhebliche Nachteile hätte, wenn dem Unternehmer nach Vertragsabschluss einfallen würde, wo er noch z.B. Serviceleistungen kappen oder mehr als für den Kunden aus den AGB ersichtlich für gewisse Leistungen berechnen könnte. Oder gilt das nur für ganz bestimmte Fälle?
LG
Huttatta