Paar fragen zur Selbstständigkeit

Hallo Zusammen,

Paar fragen zur Selbstständigkeit:

  1. Falls ich mich Selbstständig mache (Noch 1 Monat Schüler)
    muss ich meine Krankenversicherung Selbst zahlen ?
    Falls ja wie hoch ist die in meinen Fall ?

  2. Was sind Genossenschaften und werd ich damit wass zu tun haben falls
    ich ein Versandhandel haben werde ?

  3. Ist es klug sich bei Steuern fragen an das Finanzamt zu wenden oder erregt man dadurch
    unnötig besondere „aufmerksamkeit“ beim Finanzamt ?

  4. Gibt es in meinen Fall Fördermöglichkeiten ? (Bin nicht Arbeitslos gemeldet, bin noch 1 Monat Schüler / Abi und werd danach studieren)

  5. Werd die Selbstständigkeit, falls sie scheitert,
    irgendwelche Nachteile auf den Bafög haben falls ich danach studiere und beantrage ?

Ich bedanke mich im Vorraus. Würde mich auch freuen falls jemand nur Teilfragen beantworten könnte !

MfG

Patrick

Guten Abend!

  1. Falls ich mich Selbstständig mache (Noch 1 Monat Schüler)
    muss ich meine Krankenversicherung Selbst zahlen ?

Ja! Ich setze voraus, Du bist volljährig und beginnst die Selbständigkeit nach dem Ende Deiner Schulzeit.

Falls ja wie hoch ist die in meinen Fall ?

Frage dazu im Brett Versicherungen.

  1. Was sind Genossenschaften und werd ich damit wass zu tun
    haben falls
    ich ein Versandhandel haben werde ?

Du meinst vermutlich die Berufsgenossenschaften. Diese sind gesetzliche Pflicht-Unfallversicherungen für Arbeitnehmer, wobei der Beitrag allein vom AG zu tragen ist. Wenn Du ohne Angestellte selbständig bist, hast Du mit der BG nichts zu tun, es sei denn, Du versicherst Dich freiwillig.

  1. Ist es klug sich bei Steuern fragen an das :Finanzamt zu wenden oder :erregt man dadurch
    unnötig besondere „aufmerksamkeit“ beim :Finanzamt ?

Die Mitarbeiter des Finanzamts müssen und werden Dir bei Fragen helfen. Solange Du Deinen Verpflichtungen nachkommst, sind Vorbehalte gegenüber dem FA unbegründet. Es funktioniert aber nicht, ein wie auch immer geartetes Geschäft ohne elementare kaufmännische Kenntnisse zu führen. Das FA erledigt nicht Deine Buchführung.

  1. Gibt es in meinen Fall :Fördermöglichkeiten ? (Bin :nicht arbeitslos gemeldet, :bin noch 1 Monat Schüler / :Abi und werd danach studieren)

Nein

  1. Werd die Selbstständigkeit, falls sie scheitert, irgendwelche :Nachteile auf den Bafög haben :falls ich danach studiere und beantrage?

Bafög richtet sich nach der Bedürftigkeit, also nach Deinem Einkommen und dem Deiner Eltern. Ob Du vorher einem Gewerbe nachgegangen bist, spielt keine Rolle.

Auch wenn es überflüssig erscheinen sollte: Erstelle einen Geschäftsplan! Überlege insbesondere, wie Du Deine Tätigkeit finanzieren willst, wovon Du z. B. Wareneinkauf und Krankenversicherung bezahlst und wie Du Deine zukünftigen Kunden erreichen und von Deinem Angebot überzeugen möchtest.

Gruß
Wolfgang

Hallo Patrick,

auch wenn Du nicht gleich vorhast, einen Großkonzern zu gründen, würde ich Dir dennoch 2 Dinge ans Herz legen:

  1. Besuch unbedingt einen Existenzgründerkurs (an Deinen Fragen kann man erkennen, dass hier Handlungsbedarf besteht)

  2. erstelle unbedingt einen Business-Plan (Geschäftsplan). Diesen benötigst Du u.a. um ein Konto bei der Bank zu bekommen (Privat und Firma bitte unbedingt trennen !), aber auch, um selbst über die Ziele Deiner Existenzgründung und die Vorgehensweise Klarheit zu bekommen. Spreche diesen Plan unbedingt mit einem Steuerberater durch (Plausibilität !). Mit dem Steuerberater solltest Du bzgl. einer ordnungsgemäßen Buchführung sowieso ganz am Anfang mal sprechen.

  3. Aber: der Steuerberater macht nicht Deine Kalkulation ! Die mußt Du schon selbst machen, weshalb ich unbedingt noch einen Kalkulations-Kurs empfehle !

Viel Glück !

Sven

P.S.: in welchem Bereich willst Du Dich selbstständig machen ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

  1. erstelle unbedingt einen Business-Plan (Geschäftsplan).
    Diesen benötigst Du u.a. um ein Konto bei der Bank zu bekommen
    (Privat und Firma bitte unbedingt trennen !),

nein. Ein Geschäftskonto kann man bei jeder x-beliebigen Bank eröffnen ohne irgendwelche Bilanzen oder Geschäftspläne vorzulegen. Zumindest hat von mir niemand etwas anderes sehen wollen als den Gewerbeschein und den Perso.

viele Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

  1. erstelle unbedingt einen Business-Plan (Geschäftsplan).
    Diesen benötigst Du u.a. um ein Konto bei der Bank zu bekommen
    (Privat und Firma bitte unbedingt trennen !),

nein. Ein Geschäftskonto kann man bei jeder x-beliebigen Bank
eröffnen ohne irgendwelche Bilanzen oder Geschäftspläne
vorzulegen. Zumindest hat von mir niemand etwas anderes sehen
wollen als den Gewerbeschein und den Perso.

Das war bei meiner Existenzgründung 1997 auch so. Habe sogar einen Dispo-Rahmen von 10.000 DM einfach so bekommen. Aufgrund der aktuellen Situation (Pleiten von Existenzgründern, Lage der Banken, Basel II usw.) sind die Banken jedoch - zumindest ist das die Erfahrung von selbstständigen Freunden - erheblich strenger geworden.

Zur reinen Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis braucht man in der Tat nicht unbedingt einen Geschäftsplan, allerdings brauchst Du ihn sofort, wenn Du einen Dispo haben willst. Und da mangelnde Liquidität sofort zur Insolvenz führt, halte ich es für wichtig, einen möglichst großen Spielraum zu haben.

Abgesehen davon wirkt ein Geschäftsplan auch existenzsichernd, da sich der Selbstständige über seine Firma Gedanken macht und nicht einfach so in den Tag hinein lebt.

Grüsse

Sven

Guten Abend!

  1. Falls ich mich Selbstständig mache (Noch 1 Monat Schüler)
    muss ich meine Krankenversicherung Selbst zahlen ?

Ja! Ich setze voraus, Du bist volljährig und beginnst die
Selbständigkeit nach dem Ende Deiner Schulzeit.

NEIN! du schreibst dass du studieren moechtest. in diesem fall kannst du eine studentenversicherung (z.b. bei der AOK) fuer knapp 50 euro abschliessen.

Falls ja wie hoch ist die in meinen Fall ?

Frage dazu im Brett Versicherungen.

siehe oben

  1. Ist es klug sich bei Steuern fragen an das :Finanzamt zu wenden oder :erregt man dadurch
    unnötig besondere „aufmerksamkeit“ beim :Finanzamt ?

Die Mitarbeiter des Finanzamts müssen und werden Dir bei
Fragen helfen. Solange Du Deinen Verpflichtungen nachkommst,
sind Vorbehalte gegenüber dem FA unbegründet. Es funktioniert
aber nicht, ein wie auch immer geartetes Geschäft ohne
elementare kaufmännische Kenntnisse zu führen. Das FA erledigt
nicht Deine Buchführung.

aus erfahrung muss ich dir leider sagen dass das FA nicht wirklich immer die „richtigen“ antworten parat hat. ich wuerde dir empfehlen einen steuerberater aufzusuchen. viele StB bieten eine art gruendungsberatung, welche kostnguenstig ist und alle wichtigen aspekte abdeckt. ich wuerde hier einfach mal mehrere anrufen. fragen kostet nichts.

  1. Gibt es in meinen Fall :Fördermöglichkeiten ? (Bin :nicht arbeitslos gemeldet, :bin noch 1 Monat Schüler / :Abi und werd danach studieren)

Nein

Hallo Sven,

Das war bei meiner Existenzgründung 1997 auch so. Habe sogar
einen Dispo-Rahmen von 10.000 DM einfach so bekommen. Aufgrund
der aktuellen Situation (Pleiten von Existenzgründern, Lage
der Banken, Basel II usw.) sind die Banken jedoch - zumindest
ist das die Erfahrung von selbstständigen Freunden - erheblich
strenger geworden.

Ich hatte in der Tat im November letzten Jahres ein neues Geschäftskonto eröffnet. Als Guthabenkonto waren keinerlei weiteren Unterlagen erforderlich. Der Dispo in Höhe von ca. 1/2 Monatsumsatz wurde mir nach drei Monaten anstandslos gewährt.

Abgesehen davon wirkt ein Geschäftsplan auch existenzsichernd,
da sich der Selbstständige über seine Firma Gedanken macht und
nicht einfach so in den Tag hinein lebt.

Man sollte den Geschäftsplan, den ein im Bereich Selbstständigkeit völlig unerfahrener Unternehmensgründer erstellt, aber auch nicht überwerten. Ich hatte mein eigenes Geschäft in den ersten ca. 8 Monaten einmal komplett umstrukturiert, da sich das erste Konzept als nicht lauffähig (vor allem nicht wachstumsfähig) erwiesen hatte. Das ging aber auch nur durch die Erfahrungen, die ich in den ersten Monaten gesammelt hatte.

viele Grüße,

Ralf

Hallo Rolf,

Abgesehen davon wirkt ein Geschäftsplan auch existenzsichernd,
da sich der Selbstständige über seine Firma Gedanken macht und
nicht einfach so in den Tag hinein lebt.

Man sollte den Geschäftsplan, den ein im Bereich
Selbstständigkeit völlig unerfahrener Unternehmensgründer
erstellt, aber auch nicht überwerten. Ich hatte mein eigenes
Geschäft in den ersten ca. 8 Monaten einmal komplett
umstrukturiert, da sich das erste Konzept als nicht lauffähig
(vor allem nicht wachstumsfähig) erwiesen hatte. Das ging aber
auch nur durch die Erfahrungen, die ich in den ersten Monaten
gesammelt hatte.

Selbstverständlich ersetzt die Planung nur den Zufall durch den Irrtum…

Natürlich ist ein Geschäftsplan keine Garantie dafür, dass es wirklich so läuft, aber er zwingt den Existenzgründer, sich Gedanken über die ganze Sache zu machen. Oft habe ich schon Leute erlebt, die eine Idee hatten und auch gleich bei der Umsetzung angefangen haben. Nach der großen Investition mussten sie dann erkennen, dass es entweder keinen Markt dafür gibt oder die erzielbaren Margen keinerlei Überleben sichern können. Hätten sie sich vorher informiert…

Agesehen davon sollte der Geschäftsplan keine einmalige Angelegenheit sein, sondern vom Gründer regelmäßig überarbeitet werden. Der ideale Zeitpunkt dürfte sein, wenn man die eigene Bilanz (hoffentlich nicht erst in der Mitte des nächsten Jahres…) in der Hand hält und über dessen Inhalte reflektiert.

Grüsse

Sven