Paar heiratet, wer bekommt das Kind ?

Ein Paar heiratet, Sie bringt ein Kind (minderjährig) mit in die Ehe. Er hat keine Kinder. Wer von beiden sollte aus steuerrechtlichen Gründen das Kind bekommen (er hat das höhere Einkommen)? Oder bekommen bide ein halbes Kind? Lohnsteuerklassen werden 4/4 werden (vorraussichtlich).

Oder bekommen bide ein halbes Kind? 

Was für Fragen es hier gibt !!!

Jetzt will man schon ein Kind halbieren !!!

Man sollte der Mutter empfehlen von der Heirat Abstand zu nehmen !!!

Bleibt nur die Frage wie das Kind geteilt wird … oben / unten oder doch lieber links / rechts?

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Da einige hier der Meinung sind, der Clown ist das beste am Frühstück und erst gemeinte Fragen nicht erkennnen können :

Setzt mal selber Kinder in die Welt, und schaut mal auf die Steuerabrechnung.

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Hallo!

Nicht ärgern lassen von den quatschigen Antworten.

Es bekommen beide Eheleute je 0,5 Kinder auf die Karte eingetragen.

Wirklich nennenswerte Auswirkungen hat das aber nicht, weil der eigentliche Steuerabzug davon gar nicht betroffen wird - lediglich beim Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuern reduzieren sich die Abzüge ein bißchen.

Eine tatsächliche steuerliche Berücksichtigung findet erst mit der Günstigerprüfung im gemeinsamen Einkommensteuerbescheid statt.

Hallo!

Nicht ärgern lassen von den quatschigen Antworten.

Es bekommen beide Eheleute je 0,5 Kinder auf die Karte
eingetragen.

Wie ist denn dies möglich ?

bitte um Angabe der Rechtsquelle !

Da einige hier der Meinung sind, der Clown ist das beste am
Frühstück und erst gemeinte Fragen nicht erkennnen können :

oh je - wer ist hier der Clown ?

Außer dir kam doch niemand auf die Idee - ein Kind zu halbieren.

Setzt mal selber Kinder in die Welt, und schaut mal auf die
Steuerabrechnung.

Wo ist das Problem.
evt. Steuerklasse IV / IV
oder Steuerklasse III / V

Nur kennt niemand hier euer Brutto-Einkommen.

Hallo,

so war es zumindest mal:

Bei Steuerklassen IV/IV werden immer die Anzahl der (gemeinsamen) Freibeträge auf den LSt-Karten beider Ehegatten eingetragen. Die wirken sich da sozusagen anders als bei Klasse III bei jedem nur zur Hälfte aus. (also jeder 0,5 Kinderfreibetrag)

Dies gilt auch bei Stiefkindern (= Kinder des Ehegatten).

Wenn Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt leben/gelebt haben, gilt der Stiefelternteil auch nicht mehr als kinderlos im Sinne der Pflegeversicherung.

Ansonsten beim FA anrufen und nachfragen.

Mfg und noch ein schönes Wochenende!

Der Frager will bestimmt nicht wissen, wie es mal war, sondern wie es aktuell ist.
Gruß