Hallo, wenn ein Paar gemeinsam (beide im Mietvertrag) eine Wohnung bewohnt, können sie sich dann aussuchen, wer die haushaltsnahen Dienstleistungen die anfallen absetzt? Natürlich dürfen die nicht „doppelt“ angegeben werden, aber MÜSSEN sie jeweils hälftig abgezogen werden oder kann z.B. einer alles angeben, der andere nix?
Danke vielmals
Granini
