Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld man zur verfügung hat.
Hallo Mary,
vielen Dank für Ihre freundliche Begrüßung. Ich würde erst einmal Ihren Betreuer beim Amt befragen. Der hat sicher Tabellen, ich nicht. Und der wird dafür bezahlt, Ihren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Viele Grüße
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo,
wieviel du noch bekommst ist abhängig davon wieviel dein Freund verdient und wieviel eure zukünftige Wohnung kostet.
Die Wohnungsgröße und was sie kosten darf ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Eine Tabelle bekommst du bei deiner zuständigen ARGE/Jobcenter,du kannst dir da auch telefonisch eine Auskunft holen.
Ob du noch was bekommst kannst du dir auch mit hilfe eines Hartz4-Rechners aus dem Internet ausrechnen,wenn du die Kosten für Unterkunft und Heizung kennst.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und viel Spaß beim Umzug
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo, ihr geltet dann als Bedarfsgemeinschaft. D. h., dass euer gemeinsamer Bedarf ermittelt wird und das dann mit euren Selbsthilfemöglichkeiten verglichen wird, u. a. also auch dem Einkommen deines Freundes. Ob also trotzdem noch ein Anspruch besteht kommt auf sein Einkommen an.
Eine Wohnung für 2 Personen darf bis zu 60 m² groß sein, die max. angemessene Miete ist abhängig von der Gegend, in der ihr wohnt. Da fragst du am besten mal bei der ATGE direkt nach.
LG
n.
Hallo,
also soweit ich es beantworten kann wird dir das koplette Gehalt von deinem Partner angerechnet und somit wirst du kein Hartz4 mehr bekommen denn mit einem Vollzeitjob verdient man laut Arge genug um 2 Personen zu ernähren.
Liebe mary52,
Danke für Ihre Anfrage. Ziehen und wirtschaften Sie und Ihr Freund zusammen, entsteht nach dem Gesetz eine Einstands- und Bedarfsgemeinschaft mit der Folge, dass das Einkommen und Vermögen Ihres Freundes auf Ihren Bedarf angerechnet wird (§ 9 Abs. 2 SGB II), wenn Sie und Ihre Freund länger als ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind versorgen oder Sie befugt sind, über das Einkommen oder Vermögen Ihres Freundes zu verfügen (§ 7 Abs. 3a SGB II). Ist einer der vorgenannten Tatsachen nicht gegeben, leben Sie also nur mit Ihrem Freund zusammen ohne gemeinsam zu wirtschaften, kann weder von einer Bedarfsgemeinschaft noch von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen und von der ARGE oder Agentur für Arbeit darf nicht vermutet werden, dass Sie von Ihrem Freund unterstützt werden. Dem Grunde nach bliebe es bei Ihrem jetzigen Bedarf. Einen Anspruch auf Mietzins hätten Sie allerdings nur dann, wenn Sie durch einen regulären Mietvertrag (mit Ihrem Freund) nachweisen (können), dass Sie im Rahmen der Wohngemeinschaft entsprechend Ihrem zugestandenen Raumbedarf Miete zu zahlen haben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch
Liebe mary52,
Ihre Anfrage ist bei mir doppelt eingegangen. Ich habe bereits Ihnen geantwortet.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Also es gibt da mehrere Möglichkeiten:
Sollte dir das Amt das Geld streichen, spielen Größe und Quadratmeter der Wohnung keine Rolle mehr.
Die Quadratmeterpreiszahl beläuft sich auf 60. Soweit ich das im Kopf habe. Der Preis hängt von der Region ab. Da es mit dem Mietspiegel zusammen hängt.
Dürften aber in diesem Fall eh nicht so die Rolle spielen, da, wenn du Geld vom Amt bekommst, nicht die Volle Summe für die Wohnung erhalten wirst.
Am einfachsten wäre es, wenn du zusammen mit deinen Freund eine WG gründest. SO bekommst du das volle Geld vom Amt und ist am einfachsten.
Eine andere Möglichkeit gibt es da noch, aber die ist etwas heikel und es gibt keine Garantie das das Amt das auch annimmt.
Laut Gesetz wäre dein Freund dir nicht Unterhalspflichtig wenn eure Beziehung nicht länger als 1 Jahr dauert. Ab 1 Jahr wird sein Ankommen bei dir angerechnet.
Hallo „mary52“,
mir sxcheint, Du hast Dir den falschen „Experten“ ausgesucht. Dieses Fachgebiet steht nicht in meinem Profil - ich kann Dir leider keine Auskuncft geben.
Gruß
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo „mary52“,
mir sxcheint, Du hast Dir den falschen „Experten“ ausgesucht. Dieses Fachgebiet steht nicht in meinem Profil - ich kann Dir leider keine Auskuncft geben.
Gruß
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
.
Hallo Mary52,
wenn Ihr zusammen zieht, wird das Geld deines Freundes mit eingerechnet.
Von seinen geld kan er folgendes behalten (rest wird in die Berechnung eingerechnet): 100,-€+ 20% von 300,-€+ 10% von 400,-€. Eine Wohnfläche von 65qm würde vom JobCenter bezahlt,falls Ihr beide irgendwann auf Hartz4 angewiesen seit. Die Kaltmiete darf nicht mehr als ca. 307,-€ betragen. Genauere Berechnung könnt Ihr über www.HartzIV rechner.de berechnen. Du kannst auch auf die Seite: www.bg45.de gehen, dort sind einige gute Tipps zu erfahren.
Gruß cherry88
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo,
wenn das Einkommen ihres Freundes ausreichend ist, um Sie mitzuunterhalten, erhalten Sie kein Hartz IV mehr und es ist auch unerheblich wie groß die Wohnung ist, da sie ja unabhängig von „Hartz IV“ leben.
Eine Tabelle gibt es dafür nicht.
mfg,
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo,
ich kann zu Regelungen des SGB II leider keine Aussage treffen.
Viele Grüße
C.Palm
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo ,
Soviel ich beurteilen kann , wird dein Harz IV Regelsatz mit seinem Lohn verrechnet und u.U. ganz gestriechen weil ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet .
Hoffe , meine Antwort kann dir weiterhelfen .
Gruss .
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen wieviel geld
man zur verfügung hat.
wenn dein freund viel verdient, bekommt ihr kein
hartzIV mehr, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft gebildet
habt. Verdient er nicht soviel, bekommt ihr vielleicht
ergänzende Hilfe.
In Hamburg spielt die größe der Wohnung keine Rolle
mehr, nur die Höhe der Miete,
Gruß unwissen
Wir möchten in einer gemeinsamen wohnung
zusammenleben.Mein
freund hat einen vollzeitjob, ich bekomme harz4. Wird
mein
geld dann gestrichen? Wieviel qm stehen uns zu? Gibt
es eine
tabelle die man einsehen kann? Man muß ja wissen
wieviel geld
man zur verfügung hat.
Hallo,
der Haken liegt bei einer Sache namens „Bedarfsgemeinschaft“.
Sie müssen vermeiden, so etwas zu bilden.
Dazu leben Sie für das Amt einfach als Single in einer WG (und der Mietvertrag wird von beiden Mietern unterschrieben und Sie blechen hübsch die 50%…
Aber Achtung: Das Amt hat Konteneinsicht und wenn Sie Ihre Lebenshaltungskosten nicht strikt trennen, und nicht sehr gut im Lügen sind, fliegen Sie auf! Das Verfahren handelt dann von Sozialbetrug…
Übrigens: Arbeitnehmer-WGs sind nicht so selten.
Grüße!
Sorry,leider zu spät gesehen.