Pacht eines Gartens o. Vertrag - Rechte/Pflichten?

Hallo,

ich hoffe einfach mal, dass ich mit einer theoretischen Frage zu einem Pachtverhältnis im Mietrecht-Brett richtig bin.

Also:
gesetzt dem Fall, jemand zahlt seit rund 40 Jahren jährlich eine Pacht für die Nutzung eines Gartengrundstückes.
Allerdings wurde niemals ein schriftlicher Vertrag über Höhe der Pacht und wie das Gartengrundstück im Falle einer Beendigung der Nutzung zu hinterlassen sei etc. aufgesetzt.

Könnte sich der Pächter jetzt nach den 40 Jahren einfach „aus dem Staub machen“ und all seine „Altlasten“
(Dachpappe, Asbesthaltige Baumittel, Farben, Lösungsmittel),
die sich über die Jahre hinweg in den (selbst errichteten) Unterstellmöglichkeiten auf dem Gartengrundstück angesammelt haben, zurücklassen?

Oder kann vom Eigentümer trotz fehlenden Vertrages verlangt werden, dass das Grundstück zumindest von den „Altlasten“ befreit wird?

Danke im Voraus :smile:

Hallo,

ich hoffe einfach mal, dass ich mit einer theoretischen Frage
zu einem Pachtverhältnis im Mietrecht-Brett richtig bin.

Also:
gesetzt dem Fall, jemand zahlt seit rund 40 Jahren jährlich
eine Pacht für die Nutzung eines Gartengrundstückes.
Allerdings wurde niemals ein schriftlicher Vertrag über Höhe
der Pacht und wie das Gartengrundstück im Falle einer
Beendigung der Nutzung zu hinterlassen sei etc. aufgesetzt.

Könnte sich der Pächter jetzt nach den 40 Jahren einfach „aus
dem Staub machen“ und all seine „Altlasten“
(Dachpappe, Asbesthaltige Baumittel, Farben, Lösungsmittel),
die sich über die Jahre hinweg in den (selbst errichteten)
Unterstellmöglichkeiten auf dem Gartengrundstück angesammelt
haben, zurücklassen?

Nein, darf er nicht! Der Pächter ist Eigentümer seines Mülls und dafür verantwortlich bis er es ordnungsgemäß entsorgt hat.

Oder kann vom Eigentümer trotz fehlenden Vertrages verlangt
werden, dass das Grundstück zumindest von den „Altlasten“
befreit wird?

Ja, dafür gibt es einen rechtlichen Anspruch (s.o.).

Wolfgang D.