Pacht für Leitungen durch Waldgrundstück

Hallo zusammen,

i.d.R. fällt eine jährlich Pachtzahlung an, wenn Energieversorger ihre Leitungen durch Waldgrundstücke legen. Werden Leitungen(Gas) - ohne den Waldbesitzer um Erlaubnis zu fragen - durch ein Privatwaldgrundstück gelegt, wie berechnet sich die Höhe der Pacht, die jährlich über den abzuschließenden Gestattungsvertrag eingefordert werden kann?

Vielen Dank für Antworten im voraus.
Feivel

Durch das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen.
http://www.dashoefer.de/thema/leitungsrecht-definition-und-beispiele.html. ramses90

Hallo,

Sagt wer?
Ich kenne es nur so, dass es eine einmalige Zahlung gibt.

Normalerweise nicht.
Um eine Antwort zu geben, müsste man mehr über den Einzelfall wissen.

Gegenfrage: wie hoch ist der Wertverlust durch die Leitung?
Ich würde beim Waldbesitzerverband nachfragen / im Internet recherchieren.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Feivel,

es ist möglich, dass dafür weder eine Pacht noch ein Entschädigungsbetrag verlangt werden können - im dümmsten Fall steht die Last schon seit zwei Eigentümerwechseln im Grundbuch, und niemand hat sich mehr darum gekümmert, weil alle Welt glaubte, die Leitung würde eh nie gebaut, weil an der Stelle, wo sie das Wartzbachtal quert, die Schrägäugige Teichunke auf Dauer wohnen bleiben würde. Tja, und nun isse wech und es gibt keinen Grund mehr, mit dem Bau noch weiter zu warten.

Also mal die Abteilung 2 im Grundbuch studieren - es könnten da hässliche Dinge drinstehen.

Schöne Grüße

MM