Hallo zusammen,
i.d.R. fällt eine jährlich Pachtzahlung an, wenn Energieversorger ihre Leitungen durch Waldgrundstücke legen. Werden Leitungen(Gas) - ohne den Waldbesitzer um Erlaubnis zu fragen - durch ein Privatwaldgrundstück gelegt, wie berechnet sich die Höhe der Pacht, die jährlich über den abzuschließenden Gestattungsvertrag eingefordert werden kann?
Vielen Dank für Antworten im voraus.
Feivel