Pachtgarten mit Gartenhaus kaufen

Wer kann mir Hilfestellung zu folgendem Problem geben: wir haben ein Angebot für einen Pachtgarten mit massiver Hütte (Fläche 20 m2 und 15 m2) im Raum Gera-Jena. Der Veräußerer verlangt 2200 €. Inbegriffen ist die Einrichtung sowie Werkzeuge und sämtliche Bepflanzungen (Beerensträucher, Apfelbaum und Sanddornbaum). Strom und Wasser sind vorhanden sowie Innentoilette (von außen begehbar).Ist dieser Preis angemessen? Wo kann ich ggf. eine Bewertung selbst vornehmen? Danke!

Hallo!

Komisch ?

20 + 15 m² sind was ?   2 Gebäude ?  Und Land gibts auch noch dazu ?

Sonst reicht es nicht mal für Zwerge !

In einem Kleingartenverein übernimmt die Bewertung üblich der Vorstand.

Übrigens, Innen-WC, aber von außen zugängig bedeutet was ? Man muss zum Benutzen raus und rund ums Haus laufen ?
Oder hat es 2 Eingänge, einen vom Garten, einen von innen ? Ein Durchgangs-WC, dann immer beide Türen gut absperren !

MfG
duck313

Danke für die Rückfrage: 20m2 Wohnfläche Laube, 15 m2 Terrasse, Toilette ist im Gebäude, ist aber nur durch Herumlaufen um das Gebäude erreicht werden.
Land gibts natürlich nicht dazu, es ist Pachtland vom Kleingartenverein.

Gruß

Abstandszahlung für Kleingarten
Servus,

der Preis ist realistisch - aber nur, wenn es derzeit unter den Parzellen des betreffenden KGV keine freien Gärten ohne Nachpächter gibt.

Es geht dabei eher um eine Abstandszahlung, mit der man Zugang zu den extrem verbilligten Pachtgrundstücken bekommen kann.

Der KGV muss bei jeder Übergabe eines Gartens eine Schätzung nach einer Art standardisiertem Sachwertverfahren vornehmen - nicht alle Vereine geben über die so ermittelten Werte bereitwillig Auskunft, weil das nicht im Interesse ihrer Mitglieder ist, die in der Regel die eigene Laube subjektiv absurd hoch bewerten. Ohne den Aufwuchs und die Bude konkret zu kennen, würde ich hier allenfalls die Hälfte ansetzen. Frag doch einfach mal jemanden vom Vorstand, was er zu dem Thema zu sagen hat.

Es hat freilich keinen Zweck, wenn man weiß, dass der vom Vorpächter verlangte Abstand weit über dem regelrecht ermittelten Sachwert liegt, wenn andere Interessenten ohne weiteres den genannten Preis bezahlen - dann gibt es eben einen Verkehrswert, der so hoch liegt.

Wichtig ist hier eines: Unbedingt darauf achten, dass die Laube nicht größer ist als zulässig (16 Quadratmeter plus maximal acht Quadratmeter überdachter Freisitz) und keinerlei nicht zulässige Einrichtungen (fest gemauerter Grillplatz? Senkgrube?) hat, die zwar geduldet werden, aber auf kurz oder lang bei künftigem Pächterwechsel oder auch zwischendurch auf Anordnung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin zurückgebaut werden müssen, und dass auf dem Gartengrundstück keine nicht zulässigen Bäume (die berühmten nicht näher definierten „Waldbäume“) stehen, die ebenfalls maximal toleriert werden, aber deren nicht billige Fällung jederzeit verlangt werden kann. Solche Sachen werden bei Abgabe vom Vorpächter gerne verschwiegen, aber sie mindern den Wert von Laube und vorhandenen Dauerkulturen schnell auf Null.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

der Preis ist je nach Alter und Zustand der Laube O.K… Viel günstiger wirst Du eine taugliche Laube der Größe kaum bekommen.

Aber schau und hör Dir vorher die Nachbarn an.
Hatte mal einen sehr schönen Garten, der aber leider phonetisch meist und arg unter Nachbarn litt. Machte auf Dauer keinen Spaß.

Gruß, Paran

Vielen Dank - die Auskunft hilt sehr gut weiter…

Hi,

trifft nicht ganz genau Deine Frage aber evtl. ist beiliegende URL hilfreich als Referenz was Häuser dieser Größenordnung neu so kosten (entsprechende Wandstärke beachten, macht preislich einen deutlichen Unterschied): http://www.gartenhaus-gmbh.de/
(der Vollständigkeit halber: URL zufällig gewählt, es gibt dergleichen noch viele andere Anbieter)

Grüße,
mΔx

Wichtig ist hier eines: Unbedingt darauf achten, dass die
Laube nicht größer ist als zulässig (16 Quadratmeter plus
maximal acht Quadratmeter überdachter Freisitz) und keinerlei
nicht zulässige Einrichtungen (fest gemauerter Grillplatz?

" Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; "
aus § 3 Bundeskleingartengesetz, das man sich ohnehin in Gänze vielleicht vor Erwerb mal zu Gemüte führen sollte.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgr…

Servus,

16 + 8 = 24. Die Aufteilung in 16 + 8 stammt nicht aus dem BKleingG, da hast Du recht.

Unabhängig davon sind auch kommunale Satzungen und der Inhalt des Pachtvertrages zwischen Verein und Eigentümer ganz interessant, außerdem Regelwerke des Vereins selbst.

Schöne Grüße

MM