Hallo,
angenommen, jemand wohnt als Mieter in einer Eigentumswohnanlage. Dazu gehört auch ein Gemeinschaftgarten, den seit Jharen niemand nutzt. Die Eigentümergemeinschaft wäre nun bereit, diesen an besagten Mieter zu verpachten. Auf dem Gartengrundstück stehen 5 riesige alte Eichen, die zum Teil schon ziemlich „angenagt“ aussehen, so dass da sicher in den nächsten Jahren Fällarbeiten anstehen. Muss die der Pächter oder die Eigentümergemeinschaft tragen? Was ist, wenn durch die Bäume (z.B. harabstürzende Äste oder so) jemand zu Schaden kommt? Oder wenn sich die Wurzeln in Richtung Grundmauer des Hauses wühlen und dort irgendwelchen Schaden anrichten?
Danke sagt Teddy!