Pachtgrundstück ==> Erbe

Liebe Leute,
mein Vater besitzt ein massives Wochenendhäuschen auf Pachtland.
Sein DDR- Pachtvertrag wurde nach der Wiedervereinigung in einen Nutzungsvertrag umgewandelt. Besitzer des Landes ist eine Eigentümergemeinschaft.
Nun meine Frage:

  • Was passiert im Erbfalle wenn ich das Grundstück nicht übernehmen will ??
    a) muß ich alles abreißen und einen bestimmten Zustand wiederherstellen ?
    b) muß mich der Eigentümer auszahlen
    c) muß ich dem Eigentümer die beweglichen Sachen (Haus, Pflanzen u.s.w.) unentgeldlich überlassen ?

Wäre schön, wenn mir von Euch jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder, Du trittst das Erbe an, oder Du schlägst es aus. Eine Teilannahme bzw. -ausschlagung ist nach § 1950 BGB nicht möglich.

Wenn Du das Erbe also nicht annimmst, dann hast Du ergo auch mit dem Pachthäuschen nichts weiter zu tun.

Ich rate Dir also, mit Deinem Vater zu reden, damit er seine Erbangelegenheiten schon jetzt regelt.

Viele Grüße
Jana