Liebe Leute,
mein Vater besitzt ein massives Wochenendhäuschen auf Pachtland.
Sein DDR- Pachtvertrag wurde nach der Wiedervereinigung in einen Nutzungsvertrag umgewandelt. Besitzer des Landes ist eine Eigentümergemeinschaft.
Nun meine Frage:
- Was passiert im Erbfalle wenn ich das Grundstück nicht übernehmen will ??
a) muß ich alles abreißen und einen bestimmten Zustand wiederherstellen ?
b) muß mich der Eigentümer auszahlen
c) muß ich dem Eigentümer die beweglichen Sachen (Haus, Pflanzen u.s.w.) unentgeldlich überlassen ?
Wäre schön, wenn mir von Euch jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Uwe