Pachtkosten absetzbar?

Kann ein deutscher Freiberufler, der eine Almhütte in Österreich pachtet, die Jahrespachtkosten von der Steuer absetzen? Die Hütte wird als Übernachtungsort und für Arbeits- und Recherchezwecke benötigt.

Im Prinzip ja, wenn die Almhütte für berufliche Zwecke genutzt wird. Wird sie nicht zu 100% beruflich genutzt, muss in einen privaten Anteil und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
Es kommt also darauf an, welcher Tätigkeit dieser Freiberufler nachgeht und warum er dazu die Almhütte benutzt.
Gehen wir mal z.B. davon aus, der Freiberufler wäre Tierfilmer und würde diese Hütte dazu nutzen Filmaufnahmen zu machen, dann würde ich schon sagen, dass der Grund, die Almhütte zu pachten, überwiegend beruflicher Natur ist. Der berufliche Grund entfällt allerdings in dem Augenblick, wenn die Filmaufnahmen beendet sind. Behält er die Almhütte trotzdem, würden die Ausgaben dann im nicht abzugsfähigen Privatbereich liegen.
Nicht ganz so einfach wäre der Fall, wenn Beruf und Jagdhütte nicht wirklich zueinander passen, z.B. bei einem Arzt. Da ist dann schon eine gute Begründung notwendig.

Servus,

mit einer „festen Einrichtung“, die die Pachthütte zweifellos ist, geht das Besteuerungsrecht für die von dieser Hütte aus erzielten Einkünfte an Österreich.

Keine gute Idee, weil beschränkte Steuerpflicht überall, auch in Österreich, teurer ist als unbeschränkte.

Schöne Grüße

MM

Feste Einrichtung - DBA Österreich
Servus,

die Konsequenz ist, dass die Einkünfte des Freiberuflers, die von der Hütte aus erzielt werden, in Österreich besteuert werden. Wenn Ansässigkeitsstaat im Sinn des DBA weiterhin Deutschland ist, führt das zu einer beschränkten Steuerpflicht in Österreich, die in der Regel teurer ist als unbeschränkte Steuerpflicht.

Die betriebliche Nutzung der Hütte sollte ziemlich gut bedacht werden, bevor man sie dem Fiskus erzählt.

Schöne Grüße

MM

Hallo, wenn die Hütte nachweislich für berufliche Zwecke genutzt wird, kann anteilig die Pachtkosten angesetzt werden. Natürlich nicht die Kosten der privaten Nutzung. Eine gute Dokumentation der beruflichen Nutzung ist aber notwendig.
P.D.

Hallo,

auch an Dich nochmal der Hinweis: Für den Freiberufler entsteht damit eine Feste Einrichtung in Österreich - seine Einkünfte unterliegen dann in dem Umfang in A der beschränkten Steuerpflicht, in dem sie in A erwirtschaftet werden.

Schöne Grüße

MM