Pachtnachzahlung möglich ?

Familie A erbt eine Ackerfläche von 3 Hektar, bei der Umschreibung wurde festgestellt dass das Grundstück noch nicht auf den Verblichenen überschrieben war. Das war kein Problem da die Erbscheine vorhanden sind. Der Acker wird vom ortsansässigen Großbauern seit 1991 bewirtschaftet und keine Pacht gezahlt, da ja der Eigentümer weggezogen und schon 1985 gestorben ist. Auf Nachfrage beim Bauern wurde argumentiert dass man den Besitzer laut Grundbuch nicht ausfindig machen konnte und deshalb auch mit dessen Erben keinen Kontakt aufnehem konnte. Ist es jetzt wirklich so dass für bewirtschaftete Flächen bei denen kein Eigentümer ermittelt werden konnte die Pacht sagen wir mal treuhänderisch auf einem Firmenkonto eingezahlt und verwaltet werden muss? Wenn dem so ist, kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen lassen? Wenn ja wie lange? Wo kann man so etwas evtl. nachlesen?

Hallo,

Der Acker wird vom

ortsansässigen Großbauern seit 1991 bewirtschaftet und keine
Pacht gezahlt, da ja der Eigentümer weggezogen und schon 1985
gestorben ist. Auf Nachfrage beim Bauern wurde argumentiert
dass man den Besitzer laut Grundbuch nicht ausfindig machen
konnte und deshalb auch mit dessen Erben keinen Kontakt
aufnehem konnte. Ist es jetzt wirklich so dass für
bewirtschaftete Flächen bei denen kein Eigentümer ermittelt
werden konnte die Pacht sagen wir mal treuhänderisch auf einem
Firmenkonto eingezahlt und verwaltet werden muss?

***Die Pacht ist zwar eine Bringschuld, aber wenn der Pächter nicht auffindbar oder unbekannt ist, ist dies nicht Angelegenheit des Pächters.

Wenn dem so

ist, kann man vom Bauern die entgangene Pacht nachzahlen
lassen? Wenn ja wie lange? Wo kann man so etwas evtl.
nachlesen?

***Da gibt es auch eine Verjährungsfrist, auf die sich der Pächter berufen kann.

Si