Hallo!
Kurze Erklärung der Situation:
Eine Maschinenhalle ist seit Jahrzehnten an Pächter Y verpachtet, der dort v.a. Oldtimer einstellt.
Nun wurden an der Dachkonstruktion der Halle erhebliche Mängel festgestellt, so dass Einsturzgefahr unter Extremwetterbedingungen nicht auszuschließen war/ist.
Die Mängel können nicht ökonomisch sinnvoll grundlegend beseitigt werden, ein Fachmann konnte lediglich Stabilisierungsmaßnahmen vornehmen, so dass aus seiner Sicht die Einsturzgefahr beseitigt ist. Rechtliche Haftung dafür übernehmen, könne er aber nicht.
Dem Verpächter ist das Risiko zu groß, im Einsturzfall für Schäden an den Oldtimern aufkommen zu müssen, so dass er das Pachtverhältnis entsprechend kündigen möchte.
Der Pächter dagegen möchte das Pachtverhältnis nicht beenden und schlägt vor, den Pachtvertrag so zu gestalten, dass der Verpächter aus der Haftung raus ist.
Frage nun: Wäre das aus rechtlicher Sicht überhaupt denkbar?
Danke und Gruß
F.