Pachtrecht - Haftung auf Pächter übertragen möglich?

Hallo!

Kurze Erklärung der Situation:

Eine Maschinenhalle ist seit Jahrzehnten an Pächter Y verpachtet, der dort v.a. Oldtimer einstellt.

Nun wurden an der Dachkonstruktion der Halle erhebliche Mängel festgestellt, so dass Einsturzgefahr unter Extremwetterbedingungen nicht auszuschließen war/ist.

Die Mängel können nicht ökonomisch sinnvoll grundlegend beseitigt werden, ein Fachmann konnte lediglich Stabilisierungsmaßnahmen vornehmen, so dass aus seiner Sicht die Einsturzgefahr beseitigt ist. Rechtliche Haftung dafür übernehmen, könne er aber nicht.

Dem Verpächter ist das Risiko zu groß, im Einsturzfall für Schäden an den Oldtimern aufkommen zu müssen, so dass er das Pachtverhältnis entsprechend kündigen möchte.

Der Pächter dagegen möchte das Pachtverhältnis nicht beenden und schlägt vor, den Pachtvertrag so zu gestalten, dass der Verpächter aus der Haftung raus ist.

Frage nun: Wäre das aus rechtlicher Sicht überhaupt denkbar?

Danke und Gruß
F.

Meines Erachtens nicht nicht !

Aber man müsste wissen, was da am Dach für Probleme aufgefallen sind. Denn ein nach der Bauweise und örtlichen Lage konstruiertes Dach ist allen (berechneten) Lasten gewachsen. Extremen Unwettern muss(kann) es nicht standhalten und dafür müsste auch ein Vermieter/Verpächter nicht haften. Höhere Gewalt.

Beispiel Hagelschlag, Hagel zerlöchert die Dachhaut und es beschädigt die Oldtimer. Höhere Gewalt, Verpächter muss nicht haften, Pächter könnte sich ja versichern gegen solche Schäden.

Aber wenn die Tragkonstruktion des Daches geschwächt wäre durch Korrosion oder mechanische Verformung und man das weiß oder bei Inspektionen hätte erkennen können, da besteht schon eine nicht abdingbare Haftung des Verpächters.

Und deswegen will er ja kündigen, weil er das Risiko kennt und nicht eingehen will. Hier geht es nämlich nicht „nur“ um Schadenersatz sondern auch ins Strafrecht hinein wenn es um Personenschäden ginge.

MfG
duck313

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So ist es der Fall.

Wobei es sicher nicht unmittelbar einsturzgefährdet ist, aber halt nicht mehr bedenkenlos anzunehmen ist, dass es die Schneelast (im extremen Unwetter-Fall) tragen kann für die es ausgelegt ist.

Gruß
F.