Pachtvertarg -Errichtung eines Gebäudes

Hallo, es wurde eine Fläche gepachtet. Der Eigentümer hat nach ein paar Jahren angefragt ob er auf einen Teilabschnitt ein gewerblich genutztes Gebäude bauen kann. Dem hat der Pächter mündlich zugestimmt, mit der Bitte um Änderung des Pachtvertrages. Muss ja so sein, sonst kann man auch kein Gebäude errichten. Das gewerblich genutzte Gebäude steht, jedoch ist der Pachtvertrag bis heute nicht geändert worden trotz vermehrter Anfragen.
Kann das überhaupt sein? Der Pächter zahlt die Pacht und Steuern für Grund und Boden auf denen das Gebäude steht. Wie ist das mit den s.g. ziehen der Früchte?

Gruß

ALADA

Hallo

Dem hat der Pächter
mündlich zugestimmt, mit der Bitte um Änderung des
Pachtvertrages. Muss ja so sein, sonst kann man auch kein
Gebäude errichten.

OK.

Das gewerblich genutzte Gebäude steht,
jedoch ist der Pachtvertrag bis heute nicht geändert worden

Widerspricht das nicht der zuvor genannten Voraussetzung, dass ein Gebäude erst errichtet werden kann, nachdem der Pachtvertrag geändert wurde?!

Kann das überhaupt sein?

Nein, das Gebäude muss wieder weg.

Gruß
smalbop

Hallo,
man kann auf Anpassung des Pachtvertrages bestehen, beiderseits. Der Eigentümer dürfte da ein weit schwerer wiegendes Recht haben als ein Pächter, deshalb idt der Abbruch des Gebäudes in der Regel unverhältnismäßig. Ein Streit könnte dazu führen, dass dem Pächter vollständig gekündigt wird.
Gruß vom
Schnabel

Hallo, der Pächter möchte nicht, dass das Gebäude abgerissen wird, sondern will wissen, ob er an dem Gewinn beteiligt werden, oder ein Entgeld einfordern kann?

Gruß Alada