Pachtverträge übernehmen

Hallo,

mein Bruder und ich waren 10 Jahre eine Erbengemeinschaft. Wir haben u.a. Weinberge und Ackerland verpachtet. Nun wurde die Erbengemeinschaft aufgelöst und ich bin alleiniger Besitzer der Flächen. Nun meine Frage: Haben die Pachtverträge trotzdem weiter ihre Gültigkeit?

Hallo,
der oder die Pachtverträge werden durch den Wechsel des oder der Eigentümer nicht berührt.Es sei denn im Vertrag ist etwas anderes vereinbart Denn dem Pächter kann es im Grunde genommen egal sein, wem das Land gehört oder wem er die Pacht bezahlt (logisch). Ich kenne nicht den Inhalt der Verträge im Bezug auf die Kündigungsfristen. Wird der Pachtvertrag heute gekündigt,würde meines Wissens das Pachtverhältnis,nach guter sachlicher Praxis mit der Ernte im kommenden Jahr enden.Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst,frage doch einfach bei der Landwirtschaftskammer (z.B. Koblenz oder Bad Kreuznach) nach. Die geben für gewöhnlich kostenlose und kompetente Auskunft. Vorsicht: beim Notar oder Rechtsanwalt kann das Geld kosten.
Gruß von der Mosel
Bernd Müller-Konzen