Pachtvertrag

Guten Tag,

ich möchte gern mein Erholungsgrundstück mit darauf befindlichem Bungalow an einen Interessenten verpachten.
Das Grundstück incl. Gebäude wurde kürzlich durch einen Gutachter auf 20.000 EUR amtlich geschätzt.

Meine Fragen:

  1. Was wäre ein üblicher Pachtzins. Gibt es hier irgendwelche Richtwerte?
  2. Wer trägt die Kosten für die Versicherung des Gebäudes (Elementarschäden, Haftpflicht) sowie evtl. spätere Schäden am Haus, wie z.B. ein undichtes Dach? Pächter oder Verpächter?

Vielen Dank für Eure Infos, bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus

Hallo Klaus,

da gibt es - wie üblich - drei Antworten.

  1. Bei normalen Immobilien, insb. bei gewerblich nutzbaren wendet man das System der Jahresmiete an. Da ich mit Kopfrechnen Probleme habe, nehme ich ein krasses Beispiel. Wert 20.000 - meine Rendite soll 10% sein, also beträgt die Jahresmiete 2.000 p.a. (pro Jahr), also im Monat 166,66666666 (sagt der Taschenrechner).
  2. Was verlangen vergleichbare „Wettbewerber“ in der näheren Umgebung an Miete für vergleichbare Objekte. Herumfahren, fragen, reden… Nichts anderes macht auch ein Gutachter, wenn er zB für Wohnungen eine Vergleichsmiete ermitteln muß.
  3. Den Mietpreis nach dem Prinzip ermitteln: Äpfeln geteilt durch Birnen, malnehmen mit dem Geburtstag von Paris Hilton…

halt, noch eine Methode fällt mir ein; ist aber recht rechenintensiv. Was sagt die Bank zum Objekt? Wie hoch sind die Zinsen, Betriebskosten usw., umgelegt auf den Wert des Objektes; also das Prinzip einer Vollkostenkalkulation. Das heißt, alle Kosten müssen gedeckt sein und auch unsere „Freunde vom einnehmenden Wesen“ wollen was abhaben, d.h. Anmeldung der Einnahmen in der Rubrik „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“. Wie hoch hier der Steuersatz ist, hängt vom Deinem Einkommen ab. Zum Schluß muß natürlich noch der Porsche finanziert werden…

Gruß Klaus

Hallo Klaus Christen,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Mir ging es vor allem darum zu wissen, ob es irgendwo eine Regel gibt wie die Höhe der Pacht in etwa ermittelt wird. Klar hätte ich auch gern 10% des Immobilienwertes pro Jahr, zweifele aber an, daß diese Höhe zu erzielen ist.
Weiterhin wüßte ich noch gern wer für die genannten Versicherungen sowie für Schäden am Haus während der Pachtdauer aufkommt.
Muß ich als Verpächter z.B. das Dach auf meine Kosten reparieren wenn es beim Pächter reinregnet oder ist dieser dafür zuständig?
Über eine Hilfe würde ich mich freuen

Gruß
Klaus

Oiso Klaus,

in der Regel bezahlt der Pächter auch die Kosten, die ein Mieter zu zahlen hat. Pacht ist nichts anderes, als Miete, mit dem Unterschied, daß der Nutzer auch das Grundstück (und deren Früchte, sagt man so) nutzen darf. Schäden an „Dach und Fach“ sind immer, außer im Vertrag steht Gegenteiliges, Sache des Verpächters. Bei gewerblichen Bauten (Hotels, SB-Märkte) übernimmt der Mieter/Pächter oft die Kosten bis zu einem Pauschalbetrag. Wenn also die Dachrinne rinnt, bis zu 200 Euro (nicht zutreffendes Beispiel!) zahlt dann Lidl, REWE & Co. die Reparatur. Bei sog. Triple-Net-Verträgen (bei Hotels oft die Regel) zahlt der Pächter - fast - alles.

Bei der Pachtzinsermittlung gibt es keine Regel. Alles, was ich geschrieben habe, kommt (bis auf unsere heiß geliebte Paris…) zur Geltung. Kommunale oder kirchliche Institutionen verlangen bei Erbpacht (bis 99 Jahre) meistens einen Pachtzins von ca. 4 bis 6 % p.a. vom Wert des Objektes.

Generell gibt es keine Pflicht zur Versicherung eines Gebäudes. Wenn aber eine Gebäudehaftpflicht (wichtigst!) und Brandversicherung (auch wichtig) besteht, dann zahlt diese der Eigentümer. Inwieweit Du sie in die Pacht einrechnest, ist Dein Problem. Für Schäden, die der Pächter verursacht, haftet natürlich dieser - siehe Mietverträge.

Über Google findest eine Menge Pachtverträge. Anschauen, durchlesen und rechnen. Bei detaillierten Problemen rate ich zur Einschaltung eines Anwaltes, denn dieser kann im Detail genauer beurteilen, auf was es ankommt.

Gruß Klaus

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Hallo Klaus Christen,

an dieser Stelle vielen herzlichen Dank für Deine super Infos.
Meine Fragen zum Pachtvertrag sind nun restlos geklärt.

Schöne Woche noch

Gruß

Klaus