Oiso Klaus,
in der Regel bezahlt der Pächter auch die Kosten, die ein Mieter zu zahlen hat. Pacht ist nichts anderes, als Miete, mit dem Unterschied, daß der Nutzer auch das Grundstück (und deren Früchte, sagt man so) nutzen darf. Schäden an „Dach und Fach“ sind immer, außer im Vertrag steht Gegenteiliges, Sache des Verpächters. Bei gewerblichen Bauten (Hotels, SB-Märkte) übernimmt der Mieter/Pächter oft die Kosten bis zu einem Pauschalbetrag. Wenn also die Dachrinne rinnt, bis zu 200 Euro (nicht zutreffendes Beispiel!) zahlt dann Lidl, REWE & Co. die Reparatur. Bei sog. Triple-Net-Verträgen (bei Hotels oft die Regel) zahlt der Pächter - fast - alles.
Bei der Pachtzinsermittlung gibt es keine Regel. Alles, was ich geschrieben habe, kommt (bis auf unsere heiß geliebte Paris…) zur Geltung. Kommunale oder kirchliche Institutionen verlangen bei Erbpacht (bis 99 Jahre) meistens einen Pachtzins von ca. 4 bis 6 % p.a. vom Wert des Objektes.
Generell gibt es keine Pflicht zur Versicherung eines Gebäudes. Wenn aber eine Gebäudehaftpflicht (wichtigst!) und Brandversicherung (auch wichtig) besteht, dann zahlt diese der Eigentümer. Inwieweit Du sie in die Pacht einrechnest, ist Dein Problem. Für Schäden, die der Pächter verursacht, haftet natürlich dieser - siehe Mietverträge.
Über Google findest eine Menge Pachtverträge. Anschauen, durchlesen und rechnen. Bei detaillierten Problemen rate ich zur Einschaltung eines Anwaltes, denn dieser kann im Detail genauer beurteilen, auf was es ankommt.
Gruß Klaus