Hall,
habe ein Grundstück als Gartenland verpachtet. Vereinbart wurde: Pachtdauer:
Das Pachtverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen u. beginnt an 01.10.2011 Das Kündigungsrecht unterliegt bei Einhaltung einer 6 monatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, somit erstmals am 30.07.2013
Jetzt hat der Pächter unter fadenscheinigen Gründen, fristlos gekündigt.
Wie soll ich mich nun verhalten , kann ich selbst etwas unternehmen, oder muss ich zu einem Anwalt gehen und wer trägt die Anwaltskosten.??
Für Eure Hilfe vielen Dank.
Gruß Wolfgang
Hallo !
Stimmt denn die berechnete Kündigungsfrist ?
Ein halbes Jahr zum Kalenderjahresende,bedeutet für mich,man kündigt 6 Monate vor Ende 2012 und kann dann frühestens am 31.12.2012 ausziehen.
MfG
duck313