Pachtvertrag-Kniffel bei Eigentümerwechsel

Hallo!

Der Besitzer eines Grundstücks hat die darauf befindliche Garage an seine Frau verpachtet ebenso ein Stück Gartenland.

Wenn dieses Grundstück per Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer bekommt, könnte ich mir Folgendes vorstellen:
Sollten die beiden unter einer Decke stecken, könnten sie doch kurz vorher einen für sie idealen Pachtvertrag zimmern:

Der kann ja zurückdatiert werden, eine Sonderkündigungsklausel (bei Eigentümerwechsel) ggf. löschen und die Pacht mit 1,- Euro pro Jahr und die Dauer auf 100 Jahre festlegen oder so. Schon haben beide zwar kein Land mehr (Zwangsversteigerung), aber könnten in Ruhe das Wichtigste weiternutzen.

Ist diese Variante realistisch? Könnte dagegen vorgegangen werden?

Danke für Eure Antworten!
Tschuess, Sven.

na ja
Hallo,

m.E. ist so eine Vertragskonstellation 100 Jahre und 1 Euro pro Jahr sittenwidrig und damit ist der ganze Vertrag nichtig.

Christian

Hallo Sven,

Der Besitzer eines Grundstücks hat die darauf befindliche
Garage an seine Frau verpachtet ebenso ein Stück Gartenland.

Schon haben beide zwar kein Land mehr (Zwangsversteigerung),
aber könnten in Ruhe das Wichtigste weiternutzen.

Ist diese Variante realistisch? Könnte dagegen vorgegangen
werden?

Wenn der Vertrag so abgefasst ist, dass er nicht offenkundig
ein Scheingeschäft oder sittenwidrig ist, hat er 2 Pferdefüsse:

  1. Müßte bei der Zwangsversteigerung dieser Vertrag offenlegt
    werden. Mögliche Käufer wären davon unterrichtet und der Wert
    der Liegenschaft würde sehr deutlich sinken. Dann ist man trotz
    Zwangsversteigerung nicht mal die Schulden los.

  2. Gibt es einen Gläubiger der die Zwangsversteigerung betreibt.
    Ob der das nachträgliche Auftauchen so eines Vertrages akzeptiert,
    der ihm im Fall einer Beleihung des Grundstücks zum Zeitpunkt
    des Vertragsabschlusses hätte bekannt sein müssen, erscheint
    mir sehr fraglich. Wenn die Zwangsversteigerung aufgrund einer
    im Grundbuch eingetragenen Erklärung erfolgt könnte es sogar
    sein das der Vertrag um wirksam zu werden die Zustimmung des
    Gläubigers braucht … kommt halt auf den Vertrag an.

Ich kann mir vorstellen, dass im Fall 2 die Hausjuristen der
Hypothekenbank eine Anzeige wegen Betrugs machen … schon
allein weil sie befürchten müssen, dass das Grundstück so
billigst von einem Strohmann ihres Schuldners aufgekauft wird.

Viele Grüße

Jake