angenommen es besteht ein gültiger Pachtvertrag. Der Pachtzins wird monatlich regelmäßig an den Verpächter gezahlt.
Aus verschiedenen Gründen zahlt der Pächter eine offene Rechnung nicht an einen Versorger, es wird mit Stromabstellung gedroht. Am gleichen Tag wird der offene Betrag überwiesen, Ankündigung Stromabstellung wird umgehend zurückgenommen.Der Versorgungsvertrag besteht zwischen Pächter und Versorger.
Der Verpächter bekommt davon Kenntnis und kündigt den Pachtvertrag fristlos.
Hätte hier nicht ggf. eine Abmahnung voraus gehen müssen, denn der Verpächter hat ja keinen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen und bekam seine Pachtzahlung immer pünktlich. Und es handelte sich wirklich nur um diese eine verspätete Zahlung.
ok, nehmen wir mal an, in dem Pachtvertrag steht nichts dazu.
Kündigungsgrund wäre lediglich das nicht zahlen der Pacht und nicht der Hinweis, dass bei einer verspäteten Zahlung der NK, die ja nicht an den Verpächter geht, eine fristlose Kündigung möglich ist.
Außerordentliche fristlose Kündigungen sind nach den Maßgaben
des § 543 BGB möglich. Also eher nicht.
Bei einem Pachtvertrag? Ich dachte, das gälte ausschließlich
für Wohnraum.
§ 543 BGB gilt erst mal für alle Mietverträge also nicht nur für Wohnraum. Aus § 581 Abs.2 BGB ergibt sich die Anwendbarkeit auf Pachtverträge, aus § 594e BGB die Anwendbarkeit auf Landpachtvertägen.
Nehmen wir an, dass die Pacht immer pünktlich gezahlt wurde.
Die Nebenkosten wurden auch nicht an den Verpächter gezahlt, sondern direkt an die Versorgungsunternehmen etc.
Es wird im Pachtvertrag auch kein Betrag für NK aufgelistet, sondern vereinbart, dass der Pächter alle Kosten, die anfallen übernimmt.
Ein Mehrfamilienhaus, das dann weitervermietet wird?
Ein Einzelhaus kann nicht verpachtet werden, sondern nur vermietet. Dann geht es den Vermieter nichts an, ob der Versorger bezahlt wird, oder nicht (sofern die Substanz nicht darunter leidet)
Welche Begründung soll man sich vorstellen, könnte der Vermieter in seinem Schreiben aufgeführt haben?
Man könnte sich vorstellen, dass der Verpächter Kenntnis hatte, dass eine Rechnung für ein Versorgungsunternehmen im Rückstand war, quasi im Mahnverfahren (3. Mahnung oder so), die dann aber umgehend beglichen worden wäre.
Dies hätte der Verpächter als Kündigungsgrund nehmen können.
Weiß ich nicht. Da aber für Pachtverträge andere §§ anzuwenden sind als für Wohnraummietverträge, insbesondere was Kündigungsfristen angeht, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ich nur „Pachtvertrag“ über den Vertrag schreiben muss um die ganzen für den Vermieter einschränkenden Gesetze zu umgehen.
Da aber für Pachtverträge andere §§ anzuwenden
sind als für Wohnraummietverträge, insbesondere was
Kündigungsfristen angeht, kann ich mir nur schwer vorstellen,
dass ich nur „Pachtvertrag“ über den Vertrag schreiben muss um
die ganzen für den Vermieter einschränkenden Gesetze zu
umgehen.
das ist klar. Man kann sich aber vorstellen, dass jemand ein Haus pachtet, um es weiter zu vermieten. Warum sollte das verboten sein?
Gruß
loderunner (ianal)