Pachtvertrag mit GmbH gültig?

Guten Tag,

stellen wir uns vor jemand hat ein Grundstück bebaut mit diversen Gebäuden aus einer ZVG erworben und dessen Anwalt hat dem vormaligen Pächter (einer GmbH) gemäß § 57 ZVG in Verbindung mit § 584 BGB gekündigt, dies nur hilfsweise da der Erwerber ein sofortiges Kündigungsrecht sieht da der Pächter das Grundstück nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzt.

Nun hat der Erwerber festgestellt das der Pachtvertag mit der

xy GmbH

geschlossen wurde.

Tatsächlich gibt es laut Handelregister allerdings nur die

xy Dienstleistungs und Sonstiges GmbH.

Ist der Pachtvertrag dann überhaupt rechtsgültig?

Denn es wurde der Firmenname ja nur verkürzt angegeben, es wurde auch keine Handelsregisternummer angegeben.

Auch ist die xy Dienstleistungs und Sonstiges GmbH auf den Namen des ehemaligen Eigentümers, der Zwangsversteigert wurde eingetragen. Dieser ist Geschäftsführer und gleichzeitig Gesellschafter.

Muss nicht das Amtsgericht in diesem Fall die GmbH als „Angehörigen“ oder gar gleiche Person wie den Schuldner dessen Grundstück Zwangsversteigert wurde ansehen und dem Erwerber einen sofortigen Räumungsbeschluss ausstellen?

Weitere Frage, was ist wenn der Pächter behauptet die Kündigung des Anwalts nicht erhalten zu haben und verlangt nun das sein Pachtvertrag wie im Mietvertrag vereinbart bis 2025 läuft? Mündlich hatte der Pächter den Erhalt bereits eingeräumt. Die Kündigung wurde nicht per Einschreiben versandt, dem Erwerber fehlt somit der Nachweis.

Danke für eure Antworten!

Hallo,

xy GmbH

geschlossen wurde.

Tatsächlich gibt es laut Handelregister allerdings nur die

xy Dienstleistungs und Sonstiges GmbH.

Ist der Pachtvertrag dann überhaupt rechtsgültig?

na, aber sicher doch. Es geht darum, daß sich die Vetragspartner erklären und nicht darum, daß sich alle Vornamen und die vollständige Firma bis hin zum letzten Punkt und Komma im Vertrag wiederfinden.

Muss nicht das Amtsgericht in diesem Fall die GmbH als
„Angehörigen“ oder gar gleiche Person wie den Schuldner dessen
Grundstück Zwangsversteigert wurde ansehen und dem Erwerber
einen sofortigen Räumungsbeschluss ausstellen?

Die Trennung der Vermögenssphären von Gesellschafter, Geschäftsführer und Kapitalgesellschaft ist doch gerade der Witz bei einer Kapitalgesellschaft. Also „nein“.

Weitere Frage, was ist wenn der Pächter behauptet die
Kündigung des Anwalts nicht erhalten zu haben und verlangt nun
das sein Pachtvertrag wie im Mietvertrag vereinbart bis 2025
läuft? Mündlich hatte der Pächter den Erhalt bereits
eingeräumt. Die Kündigung wurde nicht per Einschreiben
versandt, dem Erwerber fehlt somit der Nachweis.

Ich würde sagen, daß der Nachweis fehlt, und den sollte man schon haben, wenn man etwas durchsetzen will.

Gruß
Christian