Pachtvertrag mit Handschlag?

Hallo,

ich versuche mal, meine Frage möglichst kurz zu formulieren:
Meine Oma hat vor ca. 30 Jahren ein Grundstück verpachtet, da sie dort nicht bauen konnte, es somit nicht nutzen wollte und auf diese Weise Einnahmen hatte und der Grundstückspflege entging. Der Pachtvertrag wurde allerdings nur mündlich geschlossen und mit Handschlag besiegelt, es gibt also keinerlei Schriftstück.
Nun ist ihr aufgefallen, dass die Pächter schon seit einigen Jahren nicht gezahlt haben, sie ja aber immernoch Eigentürmer des Grundstücks ist.
Was kann sie nun tun?
Kann man die Pächter zum Zahlen zwingen? Wenn ja wie?
Haben sie vielleicht schon eine Art Gewohnheitsrecht und brauchen nicht mehr zu zahlen oder haben besondere Rechte, wenn es darum geht, was jetzt passiert?
Muss eine Kündigung des Vertrags nun schriftlich geschehen?
Gibt es sonst noch Wichtiges zu bedenken?

Vielen Dank schonmal, wäre wirklich frohüber Nachricht, da meine Oma das allein nicht mehr geregelt bekommt und ich mich nicht auskenne!

Guten Abend,

dies ist nicht so einfach zu sagen, wie weit das Gewohnheitsrecht hier Fußt fasst.
Wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, kann deine Oma die Pächter anschreiben, dass sie mit den Raten im Verzug seien. Dabei sollte sie eine kurze Aufstellung beifügen, welche Raten ausgeblieben sind und in welcher Höhe bis dato die Forderungen liegen. Dann eine Kündigung androhen, sofern keine Ausgleichszahlung erfolgt innerhalb x Tage. 3 Monate Kündigungsfrist denke ich sind auch hier - wie bei einem Mietvertrag - üblich einzuhalten.
Wenn keine Zahlung erfolgt, kann sie eine Kündigung aussprechen und sollte daraufhin immer noch nichts passieren, kann sie die Leute heraus klagen. Das ist allerdings immer ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, wie ich mir habe sagen lassen, selbst wenn ihr im Recht seid.

Ich hoffe, dass bei euch alles glatt läuft. Falls ihr näheren Rat benötigt, schlage ich euch die Verbraucherzentrale vor.

Alles Gute, TT

Auch mündlich Vertrage, sind Verträge. Handschlagsverträge sind natürlich… Dämlich :-/

Der Pächter hat ja lange Zeit gezahlt und damit steht auch fest das ein Vertrag existiert. Soetwas wie Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Allerdings ist der Nachweis über den Inhalt eines mündlichen Vertrag nicht einfach. Jedoch dürfte deine Oma im Falle eines Rechtsstreits gute Chancen haben…

Hier gilt kein Sonderkündigungsrecht wie bei Wohnraum.
Sie kann ohne weiteres das Pachtverhältnis mit Frist von einem Monat kündigen.
Gewohnheitsrecht gibt es hierauf nicht.
Auffordern den gesschuldeten Pachtzins zu entrichten, androhung der Räumung und darauf der Erhöhung der Pacht.
Alles nun in Schriftform per Einschreiben.
Wenn sie noch Eigentümerin ist kann die Gegenseite mit nichts aufwarten was rechtsverbindlich ist.
Ich würde das Pachtverhältnis mit Frist kündigen.

Hallo,

grundsätzlich können Verträge - bis auf wenige Ausnahmen - auch mündlich geschlossen werden und sind voll wirksam. Davon ausgehend, kann man den jeweiligen Vertragspartner grundsätzlich auch gerichtlich dazu zwingen, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

Allerdings wird es schwierig, die Einzelheiten der jeweiligen Vereinbarungen (z.B. Höhe der Pacht, Fälligkeit der Pacht) nachzuweisen, wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht. Hier hilft vielleicht die Tatsache, dass der Vertrag bereits länger besteht und über einen längeren Zeitraum auch wie vereinbart erfüllt wurde.

Im Übrigen ist der geschilderte Sachverhalt leider zu dünn, um eine abschließende Würdigung vorzunehmen. Gerade wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, kommt es auf die akribische Aufbereitung der Details an.

Bereits aus diesem Grund, jedoch auch aufgrund der ggf. komplexen Rechtsfragen, sollten Sie hier anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Sichtung eventuell vorhandener Unterlagen wie z.B. Kontoauszüge, oder Schriftwechsel kann dieser Ihnen und Ihrer Großmutter sicherlich am besten aufzeigen, welche rechtlichen Handlungsalternativen es gibt und welche davon rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch jederzeit an mich wenden.

Viele Grüße

Bitte beachten Sie, dass bei länger zurückliegenden Forderungen ggf. auch die Verjährung droht.

Hallo, wichtig ist, dass Ihre Großmutter Eigentümer -über das Grundbuch gesichtert- des Grundstücks ist. Nachweislich gezahlte Pacht kann tatsächlich einen Vertrag hervorufen, auch wenn Schriftformerfordernis gilt. Ich glaube jedoch, dass sie als Privatperson wenig beim säumigen „Pächter“ erreichen. Wenden sie sich an einen Fachanwalt für Vertragsrecht. Die Anwaltskammer nennt ihnen auf Wunsch welche. So beugen sie einer endlosen Diskussion mit der anderen Seite vor, die wahrscheinlich eh nicht zielführend ist. Viel Glück.

Hallo!
Zu Pachtverträgen kenne ich mich leider nicht aus. Aber einen Vertrag mündlich zu gestalten, ist immer schwierig. Aussage steht gegen Aussage.
Besser ist es, einen Fachanwalt zu kontaktieren.
Ole

Bei einem mündlichen Vertrag ist natürlich der Nachweis schwer. Wenn aber bereits Geld geflossen ist, lässt sich evt. nachweisen, dass für die Nutzung des Grundstückes Geld verlangt wurde.

Ansonsten können Sie als Eigentümer des Grundstückes machen was sie wollen. Gewohnheitsrechte können kaum aus der Nutzung abgeleitet werden. Verbieten sie einfach den jetzigen Nutzern das Betreten des Grundstückes, wenn nötig mit Hilfe der Polizei.

Hallo,
wenn der Pachtvertrag vor Jahren auch nur mündlich geschlossen wurde. Er wurde ja bis vor Jahren auch eingehalten. Er ist also wirksam.
Jetzt würde und will ich nur raten, alles schriftlich zu machen.

  1. Den Pächter auffordern, die rückständige Pacht bis zum (Datum angebenm, 14 Tage mindestens Zeit geben) … zu bezahlen. Schon jetzt darauf hinweisen, dass der Pachtvertrag sofort gekündigt wird, wenn bis zum Fristablauftag nicht bezahlt wurde. Unabhändig davon aber auf Zahlung der rückständigen Pacht bestanden wird. Es kann auch schon jetzt bei der 1. Mahnung darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung das Gericht / evtl. über einen Rechtsanwalt eingeschaltet weren wird.
    MfG
    PB

Hallo,

ein Gewohnheitsrecht dürfte sich nicht ergeben, nur weil nicht gezahlt wurde. Ich würde auf jeden Fall versuchen, die ausstehende Pacht nachzukassieren. Wenn sich die Pächter weigern, dann muss wenigstens auf die Weiterzahlung der Pacht ab sofort bestanden werden. Ggf. kann die Pacht auch angehoben werden, das erleichtert die Kündigung oft. Als nöchstes den Pachtvertrag schriftlich kündigen. Hier gibt es allerdings oft sehr lange Fristen, in der Landwirtschaft bis zu 2 Jahre meines Wissens.
Ganz wichtig: alles schriftlich machen zur späteren Beweissicherung.

Gruß,

twilight666

Hallo,
ja es gibt so eine Art Gewohnheitsrecht, man nennt es auch konkludentes Verhalten. Bedeutet ein stillschweigendes Üereinkommen, das über einen längeren Zeitraum besteht. Ich würde Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt zu nehmen, der wird Ihnen dann die Details erläutern.

Gruß
Hutsch

Der Pächter hat das Grundstück jahrelang genutzt und auch Pacht bezahlt. Somit ist durch konkludentes Verhalten der Vertragsparteien der mündliche Vertrag ( wenn auch nur durch Handschlag) rechtswirksam zu Stande gekommen.
Ich würde wie folgt vorgehen:
-Die ausstehende Pacht anfordern per Einschreiben.
Wenn kein Erfolg,
-Mahnbescheid. Die Pachtschuld, die älter als drei
Kalenderjahre ist, ist verjährt.
-Pachtvertrag kündigen. Einschreiben

Hallo (nochmals).
Sorry, bei mir wird angezeigt, dass ich dir noch nicht geantwortet hätte, was allerdings nicht ganz korrekt ist.
Zumindest habe ich dir unter dem Pseudonym „TT-fragt“ geantwortet.
Hoffe dir konnte geholfen werden. Alles Gute weiterhin!
Grüße, TT