Pachtvertrag nach Gesellschaftsformwechsel

Hallo,
Person A ist Unternehmer und möchte die persönliche Haftung mindern und in eine GmbH fimieren. Wie verhält es sich mit den abgeschlossenen Pachtvertäger?
Besteht seitens des Verpächters ein außerord. Kündigungsrecht? Im Pachtvertrag steht lediglich bei wesentlich gewichtigem Grunde besteht dieses. Ich denke ein Wechsel der Gesellschaftsform könnte dies schon sein, oder??

A möchte nicht mit dem Verpächter einen neuen Vertrag abschließen, da dieser dann verschärfte Bedingungen angekündigt hat.

Eine Unterverpachtung ist lt. Vertrag nicht gestattet.

Danke euch!

Hallo Lumpi.

Person A ist Unternehmer und möchte die persönliche Haftung
mindern und in eine GmbH fimieren.

Ob das tatsächlich der Fall ist, ist zu fragen. Oft laufen Ein-Mann-
GmbHs in die persönliche Haftung des geschäftsführenden
Gesellschafters…
Soll kein Angriff sein, aber besser man lässt sich bei sowas schön
aufklären und beraten.

Wie verhält es sich mit den
abgeschlossenen Pachtvertäger?

Die blieben - wie sie sind - bestehen. D.h. die Vertragsparteien
ändern sich nicht.

Besteht seitens des Verpächters ein außerord. Kündigungsrecht?

IMHO wohl sicher nicht. Warum auch? Vertragspartner ist und bleibt X,
die GmbH kommt ja nicht ohne weiteres in den Vertrag rein.

Im Pachtvertrag steht lediglich bei wesentlich gewichtigem
Grunde besteht dieses. Ich denke ein Wechsel der
Gesellschaftsform könnte dies schon sein, oder??

Wohl weder in diesem Fall noch in dem Fall, dass z.B. aus einer KG
eine GmbH würde.

A möchte nicht mit dem Verpächter einen neuen Vertrag
abschließen, da dieser dann verschärfte Bedingungen
angekündigt hat.

Dann bleibt eben A Vertragspartner.

Eine Unterverpachtung ist lt. Vertrag nicht gestattet.

Je nach Vertrag ist das ja auch nicht zwingend notwendig, um das
gepachtete Objekt weiterhin zu nutzen.

Gruß - Jaschiii