Pachtvertrag per Handschlag

Hallo,
ein Freundin hat vor ca 20 Jahren ein Grundstück von einem Nachbarn per Handschlag zur Verfügung gestellt bekommen. Pacht brauchte sie keine zahlen,nur in Ordnung halten.Als sie übernommen hat,war es nur ein Stück Wiese von 600qm. Sie hat dann einen Zaun und eine Hecke angelegt.Mittlerweile ist es ein Grundstück mit Hütte,Toilette,Treibhaus und Geräteschuppen geworden. Dies hatte sie auch alles vom Eigentümer genehmigt bekommen. Verkauft hat der Nachbar nicht weil er insolvent war.
Jetzt will er das Grundstück sofort zurück haben,mit der Begründung:er habe jemanden der ihm viel Pacht bezahlen würde. Die Freundin würde ja auch Pacht bezahlen aber darauf geht er nicht ein.Ich muß noch erwähnen,dass es weder Strom noch Wasseranschluß gibt.
Was kann die Freundin jetzt unternehmen?

[Beitrag editiert vom www Team]

Erst mal würde ich lächeln und abwarten … bloß nicht reizen … bis ich eine schriftliche Kündigung bekomme.

Diese würde ich in Hinblick auf $ 594a BGB prüfen … demnach habt ihr ein Jahr Kündigungsfrist ab Ende des ‚Pachtjahres‘ … also möglicherweise fast 2 Jahre ab dem Zeitpunkt, wo er euch schriftlich (nötig nach $594 f BGB) kündigt :wink:

Dann würde ich mit dem Verpächter reden und ihm mitteilen wieviel Pacht ich ab sofort anbiete wenn er die Kündigung zurückzieht.
Falls ihm das zu wenig ist, würde ich die Kündigungsfrist nennen und ihm ankündigen, in aller Ruhe alles zu entfernen, was mir gehört.
Und ihn bitten seinen Interessenten zu fragen, was der für die Wiese ohne Zaun, Hecke, Hütte, Toilette, Treibhaus und Geräteschuppen bereit ist zu zahlen und ob er so lange warten will.

Hallo,

abgesehen von dem Thema § 594a BGB auch noch auf § 591a BGB hinweisen und ankündigen, dass Ihr das Stück Wiese wie übernommen zurückgeben werdet; bei dieser Gelegenheit fragen, ob und wie viel es dem Eigentümer (nicht einem anderen Pachtinteressenten) Geld wert wäre, etwas anderes als ein Stück Wiese zurückzuerhalten.

Schöne Grüße

MM

Ihr beide geht davon aus, es handelt sich bei der kostenlosen Überlassung um Pacht.
Ist das denn so ? Ist Pacht wie Miete nicht immer mit einer Zahlung verbunden ?

Was ist mit einer Leihe ? Einer Gebrauchsleihe, die ist nämlich immer kostenlos, so wie hier.

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Warum abwarten?
Der Vertrag wurde mündlich geschlossen, aus welchem Grund muss er jetzt schriftlich gekündigt werden?

Gilt das hier? Oder andres gefragt: Handelt es sich um „Pacht“, so dass Pachtrecht gilt? Oder ist es etwas anderes? Es wurde nie ein Pachtzins vereinbart und/oder gezahlt.

Das könnte ein Ansatz sein.
Ebenso muss geklärt werden, was mit den ganzen Bauwerken geschehen soll die im Laufe der Zeit errichtet wurden. In welchem Zustand soll die Fläche zurückgegeben werden? (Andererseits muss auch klar sein, dass Alles auf „fremden Grund und Boden“ passiert ist. Auch eine 20jährige Überlassung kann schnell zu Ende sein.)
Es könnte sein, dass im Rahmen dieser Klärung sich eine Lösung abzeichnet.

Gruß
Jörg Zabel

Ich habe das:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102834-kuendigungsfristen-fuer-unentgeltlich-genutzte-wiese
gefunden. Offensichtlich liegt hier kein Pacht- oder Mietverhältnis vor, mit allen Konsequenzen.
Gruß
anf

Servus,

die Dauer der Leihe eines Gartengrundstücks ist aus dem Zweck zu entnehmen und damit genau analog zur Landpacht zu betrachten. Anderenfalls gäbe es ja überhaupt keine Möglichkeit für den Verleiher, aus der Nummer wieder rauszukommen.

Schöne Grüße

MM

Hast Du den Link von allnetflat angeklickt und gelesen? Da steht genau das Gegeteil drin, ich zitiere den 1. Absatz:
„zu 1.: Das Wesen eines Miet- oder Pachtvertrages ist auf der Mieterseite nicht nur die Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks, sondern auch die Zahlung eines Miet- oder Pachtzinses. Vorliegend hat Ihr Vater die Wiese, demnach ein Grundstück, unentgeltlich überlassen. Deshalb liegt weder ein Mietvertrag noch ein Pachtvertrag vor mit der Folge, dass die dortigen Kündigungsfristen nicht gelten bzw. anwendbar sind. Verzichtet der Vermieter auf ein Entgelt oder ist gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart, so liegt im rechtlichen Sinn eine Leihe bzw. ein Leihvertrag vor. Ist die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit gemäß § 604 Abs. 3 BGB zurückfordern, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist.“
Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102834-kuendigungsfristen-fuer-unentgeltlich-genutzte-wiese ramses90

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Servus,

das Original heißt anders, nämlich so:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__604.html

Und bei einem Pflanzgarten ist die Dauer der Leihe aus dem Zweck bestimmt.

Schöne Grüße

MM

Verstehe ich nicht.
Bei einer Kettensäge hat sich der Entleiher den Gebrauch gemacht, wenn der Baum gefällt ist.
Bei einem Auto dann, wenn die Fahrten erledigt sind.
Aber bei einem kombinierten Zier-, Erholungs und Nutzgarten?
(Das habe ich aus „Hütte, Toilette, Treibhaus, …“ geraten.)
Da gibt es doch gar keinen bestimmbaren Zeitpunkt, zu welchem man sagen kann: „So, der Zweck ist erfüllt, Grundstück geht zurück“.
Anders wäre es wohl, wenn man sich das land entliehen hätte, um Winterweizen anzubauen. Dann wäre nach der Ernte der Zweck erfüllt.
Ich denke daher, dass das Grundstück jederzeit zurückforderbar ist.
Das ist blöd, weil man somit ohne sichere Perspektive viel Zeit und Arbeit in etwas gesteckt hat, was einem nicht gehörte.

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Servus,

wenn eine Wiese zu dem Zweck verliehen wurde, daraus einen Pflanzgarten zu machen und sie dafür mit allen möglichen dauerhaften Einrichtungen zu versehen, ergibt sich aus dem Zweck der Leihe, dass diese auf Dauer angelegt ist.

Damit ist diese Leihe betreffend ihre Dauer zu behandeln wie eine Pacht desselben Grundstücks.

Schöne Grüße

MM

Danke für eure guten Ratschläge.
LG
Turbomaus2005