Pachtvertrag wegen Eigenbedarf kündigen

Hallo zusammen,

Familie Müller beabsichtigt zwei Gründstücke (Erholungsfläche) zu Kaufen. Ein Grundstück ist der Zeit frei, die andere ist verpachtet. Pachtvertrag hat Familie Müller noch nicht gesehen.
Frage: kann Familie Müller nach dem Kauf, den Pächter Kündigen wegen „Eigenbedarf“ ?

vielen Dank im voraus

Moin,

Frage: kann Familie Müller nach dem Kauf, den Pächter Kündigen
wegen „Eigenbedarf“ ?

vielleicht.
Details wären hilfreich.

Gandalf

Meine persönliche Meinung:
Pachtverträge sind mit fixen Laufzeiten versehen. Ein außerordentliches Küngigungsrecht besteht nur entsprechend BGB §594e. Der Pächter muss also gegen den Vertrag verstoßen.

Mit Kauf kauft man nicht nur alle Rechte am Grundstück, sondern auch alle Pflichten. Mit einer Pacht wird das Grundstück für eine gewisse Zeit und evtl. Zweck überlassen. Die Pflicht besteht darin das Pachtobjekt bis zum Ende der Laufzeit weiterhin zu überlassen.Wenn der Pächter alles einhält, braucht es schon „finanzielle Überzeugung“.

bitte beachten:

in vielen Pachtverträgen steht, dass der Pächter ein Vorkaufsrecht hat.

Gruß Merger

Hallo zusammen,
vielen Dank für schnelle Antworten.