Hallo!
Wie ist das denn, wenn ein Objekt verpachtet ist und dann geht z.B. der Aufzug kaputt. Muss dann der Eigentümer den Aufzug reparieren oder muss sich der Pächter selber draum kümmern (bzw. bezahlen)?
LG, Amaryllis
Hallo!
Wie ist das denn, wenn ein Objekt verpachtet ist und dann geht z.B. der Aufzug kaputt. Muss dann der Eigentümer den Aufzug reparieren oder muss sich der Pächter selber draum kümmern (bzw. bezahlen)?
LG, Amaryllis
Hallo Amaryllis,
Pacht ist Pacht. Wieso sollte jetzt der Eigentümer auf einmal herangezogen werden, wenn mal etwas nicht läuft?
Gruß!
Horst
Hallo,
ich lese aus §582 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/582.html), dass sich der Pächter um die Instandhaltung zu kümmern hat.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner