Hallo miteinander,
hätte mal folgende Frage:
Ich hätte Interesse ein landwirtschaftliches Grundstück zu kaufen.
Das Grundstück wurde erst im Sommer 2003 neu verpachtet - auf unbegrenzte Zeit und zu einen Pachtzins von 0.00 Euro -. Wer kann mir sagen, muss ich den Pachtvertrag als Käufer mitübernehmen? Kann man den Pachtvertrag kündigen? usw.
Im voraus Danke für Eure Infos.
Sirak
Hallo Sirak,
was steht denn im Pachtvertrag ??!!
Christian
Hallo Christian,
es lautet fogendermaßen:
laut BGB
§ 584 Kündigungsfrist
(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.
(2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Christian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christian,
danke für deine Antwort.
Grüße
Sirak
Hallo Christian,
es lautet fogendermaßen: