Päckchen Annahme verweigert - Firma fordert Geld

Wir haben bei der Firma „Goldkontor“ etwas bestellt - 2 Lieferungen erhalten und bezahlt. Nun kam eine Folgelieferung, die wir nicht wollten. Also haben wir die Annahme verweigert und dem Postboten das Päckchen wieder mitgegeben. Da erhält man natürlich keinen Einlieferungsbeleg. Nun fordert die Firma die Summe (ca. 130 Euro). Ich habe denen geschrieben, dass wir das Päckchen nicht angenommen haben und sogar 2 Postboten das bezeugen können. Die Firma fordert weiter das Geld, mit der Begründung, dass wir beweispflichtig seien. Was soll ich machen?

Haben Die Euch die Lieferung unaufgefordert geschickt oder war das eine Bestellung von Euch? Wenn´s eine Bestellung war, sieht´s für Euch nicht so gut aus! Wenn Ihr aber 2 Postboten habt die das bezeugen können dann , könnt Ihr Euch doch ganz beruhigt zurück lehnen.
Setzt paar Zeilen auf in denen das von den Beiden bestätigt wird, macht Euch eine Kopie davon und schickt das Original der Firma per Einwurfeinschreiben.
Aber, welche Firma ist so blöd und versendet Ware im Wert von 130 € als Päckchen?
Darauf würde ich mich erstmal per Einwurfeinschreiben beziehen.
Denn, hätten die das als Paket versendet wär´s auch als Paket und damit versichert zurück gegangen.
2. Genauso gut wie die von Euch den Beweis verlangen, dass Ihr die Annahme verweigert habt, könnt Ihr von denen den Beweis verlangen, dass die Euch belegen das Päckchen nicht erhalten zu haben. ramses90

Der Witz an der Sache ist, dass die Forderung vollkommen unabhängig von der Frage der verweigerten Annahme berechtigt sein dürfte. Ich tippe doch mal darauf, dass diese „Folgelieferung“ eine irgendwie geartete vertragliche Grundlage hatte. Und sei es nur, dass man eingewilligt hat, Dinge zur Ansicht zugesendet zu bekommen, um sich dann frei für oder gegen den Erwerb entscheiden zu können.

Dann muss man die Ware zunächst entgegen nehmen, und je nach konkretem Vertragsinhalt - über den wir hier nur spekulieren können - kann man dann unter Beachtung der damit geltenden Spielregeln weiter verfahren. Eine Annahmeverweigerung ist dann so ungefähr das Ungeschickteste, was man tun kann, und führt einen nur in Probleme, wie das jetzt hier geschilderte.

Also wenigstens jetzt endlich mal die vertragliche Grundlage intensiv studieren, um dann zu sehen, wie man hiernach jetzt ggf. noch sauber aus der Sache raus kommt.

Das sind doch mehrere Dinge, die hier schief laufen.

Einmal ist die Frage, wie die Firma dazu kommt, euch weitere Ware zu schicken, ob das vertraglich vereinbart wurde, und ob/wie man das rückgängig machen oder beenden kann.

Das andere ist das mit der Annahmeverweigerung. Ihr seid private Käufer, die gewerbliche Firma sendet euch Ware. Das Versandrisiko liegt dann zu 100% bei der Firma, wenn ihr behauptet, keine Sendung angenommen zu haben, müßte die Firma beweisen, daß ihr sie doch habt. Bei nem Paket geht das, bei nem Päckchen nicht. Da hat die Firma dann Pech. Daß ihr sogar Zeugen dafür habt, daß ihr die Ware nicht angenommen habt, ist zwar gut für euch, aber eigentlich nicht mal nötig.

Hallo,

Goldkontor bezeichnet das als „Schmuck-Service“.
Die erste Frage: Wurde der Schmuck-Service von euch bestellt? Gab es schon eine Lieferung über den „Schmuck-Service“, die von euch gekauft wurde?

Hier der Auszug aus den AGB zum Schmuck-Service:

Wenn Sie einen Artikel inklusive Schmuckservice bestellen, bedeutet dies, dass Sie weitere Ausgaben zu dieser Serie automatisch (zumeist in monatlichen Abständen) zur Ansicht erhalten (Kauf auf Probe), d.h. Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgeben. Der Kaufvertrag wird bei diesen Editions-Lieferungen ab Erhalt der Ware erst durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf der 6-tägigen Ansichtsfrist. Die Billigung gilt als erfolgt, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist weder eine schriftliche Nachricht zukommen lassen, noch die gelieferte Ware zurückschicken. Nach der Billigung steht Verbrauchern darüber hinaus das nachfolgend unter 4. beschriebene Widerrufsrecht uneingeschränkt zu, sodass Sie immer mindestens 27 Tage Zeit haben für Ihre endgültige Entscheidung. Wir behalten uns vor, bereits mit der Startlieferung Ihren ersten Editionsartikel zu versenden - so sparen Sie Versandkosten. In aller Ruhe können Sie jedes Sammelstück prüfen. Sie sammeln nur solange Sie wollen. Sollten Sie von unserem Schmuckservice nicht mehr profitieren wollen, können Sie diesen jederzeit durch kurze Info an uns unterbrechen oder ganz beenden.

Und weiter unten:

Bei uns können Sie Ihren Widerruf ganz einfach durch Rücksendung der Ware erklären. Wir akzeptieren jede fristgerechte Rücksendung automatisch als Widerruf. Für den Fall, dass Sie dennoch eine separate Widerrufserklärung abgeben möchten, bieten wir Ihnen dieses vom Gesetzgeber vorgegebene Formular an.

Das kleine Problem gerade bei der Mitteilung dieser Zeugen ist aber, dass sie zugunsten der Firma dummerweise aber eben auch belegt, dass die Sendung tatsächlich angekommen ist. Mit der unberechtigten Annahmeverweigerung dürfte der Versender dann raus sein.