Packet ging zurück an den Verkäufer

Habe ein Produkt ersteigert, und das Geld überwiesen. Nach 9 Tagen erhalte ich eine Mail von Verkäufer, dass die Ware wieder bei ihm Angekommen sei. Mit dem Vermerk, dass mein Name nicht auf der Klingel stand. (Er steht da)

Meine Fragen,

1.Wer zahlt für den erneuten Versand? (16,70 € da Sondergröße)
2.Hat die Post Ihren Versandauftrag überhaupt ausgeführt, da das Packet ja nicht angekommen ist? (Muss Damit dann auch die Kosten übernehmen?)

Er ist gewerblicher Händler und hat über 1000 Positive Bewertungen. Betrug schließe ich also aus.

So etwas ist mir noch nicht passiert aber es ist ja immer wider interessant was es nicht alles gibt.

Danke Jeff

Hallo :o)

Also mir ist es inzwischen schon 3x passiert, dass ein Paket zu mir zurückkam mit dem Vermerk, die Adresse wär falsch oder der Name stünde nicht dran.
Ich habe der Post versichert, dass die Adresse aber ganz sicher stimmt bzw. dass der Name ganz sicher dran steht, der Fehler also beim Paketboten lag und bisher wurde das Paket jedesmal anstandslos noch einmal kostenlos verschickt.

Schöne Grüße,

Andrea

Hallo,

der Käufer müßte erneut bezahlen…
Mir ist sowas auch mal passiert.–
Angeblich Empfänger unbekannt…

Aber um sicherzugehen, das es keine Abzocke ist und er einfach
doppelte Gebühren einheimsen will…

Laß dir doch einen Beleg mailen, wovor hervorgeht, dass der Artikel
versandt worden ist.
Wäre jawohl ein leichtes für den gewerblichen Verkäufer…

Eigentlich reicht ja auch die Paketnummer…anhand der Paketverfolgung
kannste auch feststellen, wo das Paket rumgewandert ist.

Moien,

der Käufer müßte erneut bezahlen…
Mir ist sowas auch mal passiert.–
Angeblich Empfänger unbekannt…

wo steht denn dies geschrieben???

Die Ware ist bezahlt und der gewerbliche Verkäufer hat für den Versand zu sorgen - wie er dies bewerkstelligt ist seine Sache und nicht Porblem des Käufers! Ausnahme wäre natürlich, wenn die Adresse tatsächlich falsch war!

Gruß

Bernd

Ist mir auch schon passiert. Der Verkäufer muss aber (konnte er in meinem Fall auch, da er ja das Paket mit Postvermerk wieder zurückbekam und mir ein Foto davon schickte) nachweisen, dass er es losgeschickt hat. In deinem Fall würde ich es einfach glauben.

Ich vermute mal, dass die Post schuld hat. Es gibt sicher einige „Aushilfen“ bei der Post, die keine Lust haben zuzustellen und dann so tun als hätten sie den Empfänger nicht gefunden. Die Post wird das natürlich nie zugeben.

Rede mal eindringlich mit deinem Brief-Zusteller, bzw. wer auch immer die Pakete bringt, dass dir das sehr mysteriös vorkommt und Du es in Zukunft genau beobachten wirst. Ich denke dann mal, dass die schwarzen Schafe dann etwas vorsichtiger werden.

mfg

Ach noch was: wenn Dir der Verkäufer nachweist, dass er versendet hat, musst Du nachtürlich zahlen. Oder Du beweist dann der Post, dass Deine Namensschilder richtig sind und drängst die Post dazu zu zahlen, bzw. zu erstatten.

Wenn die Post deine Tür nicht findet, kann das nicht zu Lasten des Verkäufers gehen. Im Gegenzug müsstest Du ja auch nicht zahlen, wenn der Verkäufer zwar richtig absendet, jedoch die Post schon am Versendeort murckst und es unmittelbar an den Verkäufer zurückgehen lässt. Dann könnte der Verkäufer ja auch sagen: „Ich habe richtig gesendet, Empfänger zahl Du !“

mfg

nochmal…

Ach noch was: wenn Dir der Verkäufer nachweist, dass er
versendet hat, musst Du nachtürlich zahlen.

WO steht das??

Bernd

Ach noch was: wenn Dir der Verkäufer nachweist, dass er
versendet hat, musst Du nachtürlich zahlen.

WO steht das??

Auf einer Anwaltsseite, deren Link ich momentan nicht habe. Dort steht: Der Verkäufer muss nachweisen, dass er versendet hat. Kann er das, ist er raus. Wo das in den Gesetzen steht, keine Ahnung ! Habe das Fernabsatzgesetz noch nicht studiert.

Der Verkäufer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass die Angaben der Post richtig sind, wenn sie sagen, dass sie die Adresse nicht gefunden haben. Was soll er auch sonst tun ? Sonst müssste er es zigmal versuchen, auch wenn die Adresse wirklich nicht ausfindig zu machen wäre und das wäre realitätsfremd.

wie er dies bewerkstelligt ist seine Sache
und nicht Porblem des Käufers! Ausnahme wäre natürlich, wenn
die Adresse tatsächlich falsch war!

Das ist doch dass Problem: Nachzuweisen, wer seine Arbeit richtig gemacht hat. Der Verkäufer weist per Beleg nach, dass er versendet hat. Dann ist er raus.

Dann müsste der Empfänger nachweisen, dass sein Namenschiild richtig hängt, und zwar nicht dem Verkäufer gegenüber (er hat richtig versendet lt. beleg) sondern der Post gegenüber.

Die Post muss nachweisen, dass das Namenschild nicht zu finden war.

In der Reihenfolge. Wer seinen Beweis nicht liefern kann, ist der gear******te. Ist doch logisch.

Desweiteren gibt es soetwas wie einen Gefahrenübergang, wenn das Paket bei der Post aufgegeben wird. Bei den Gewerblichen ist das so üblich, ich denke bei den Privaten gibts das ähnlich (BGB ? Fernabsatzgesetz ??)

mfg

Hi
im normalfall befördert die Post das paket nochmal OHNE zusätzliche Kosten, wenn man sich im PA nett verhält :smile:
HH