Packet kam ohne ware an, rechtslage?

schönen guten tag zusammen,

ich hab an euch folgende frage. habe bei einem motorrad versandhandel 2 helme bestellt und geliefert bekommen. habe diese dann per dhl wieder zurückgeschickt.
nachdem ich per mail eine nachricht vom versandhandel erhielt das nur ein helm eigegangen sei, rief ich dort an und sagte das ich beide helme zurückgeschickt habe.( beide helme waren in einem karton zusammen verpackt.)
die sachbearbeiterin sagte darauf hin, die packete werden bei ihnen immer zu zweit ausgepackt.das ist ja schön, aber wie sieht die sache nun für mich aus???
hab nun zwar den einlieferungsbeleg von dhl zugefaxt, aber wenn der helm nun nicht mehr auftaucht??? wie ist dann die rechtslage.
bin für alle infos dankbar.

beste grüsse und noch einen schönen tag,
matthias

Hallo Matthias
am besten schickst du dem Versandhandel eine eidesstattliche Erklärung mit dem Einlieferungsbeleg von der DHL das du beide Helme ordnungsgemäß in das Paket gemacht hast zur Rücksendung (vieleicht gibt es ja einen Zeugen dafür - evtl Freund/Freundin/Ehefrau oder dergleichen, die/der das bestätigen kann und sendest diese in Orginal (mach davon wieder eine Kopie für deine Akten und heb den Einschreibebeleg unbedingt auf)Der Versandhandel wendet sich dann zwecks Nachforschung an die DHL und deren Versicherung. Wenn du glaubhaft machen kannst - und da genügt eigentlich die eidesstattliche Versicherung - das du die Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt hast, kann eigentlich nichts mehr weiter passieren.
Sollte der Versandhandel trotzdem auf Bezahlung der verschwundenen Ware bestehen, gibst du alle Unterlagen einem Rechtsanwalt ab. Hoffe das du eine Rechtsschutzversicherung hast !!! Hast du kein Einkommen gehst du zum Amtsgericht mit deinem Hartz4 Bescheid und beantragst einen Beratungsschein, der kostet 15 Euro.
Hoffe ich habe dir hiermit ein wenig weitergeholfen
lg und einen schönen Tag

hallo,

hab gestern ja bereits ein fax geschickt mit dem inhalt dass ich beide helme zusammen zurückgeschickt habe + dhl beleg.
hab mich gerade im netz wegen dieser eidestattlichen umgeschaut. ich kann diese ja selber verfassen???oder muß dass von einem amt bzw. anwalt erfolgen.
ja jetzt wäre so ne rchtsschutz versicherung wohl nicht schlecht.
danke dir aber für deine tips.
grüssle

Hallo Matthias, leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, da ich keine Expertin bin. Kann dir nur einen Tipp geben: Entweder bei der Verbraucherzentrale in deiner Stadt oder bei einem Rechtsanwalt. Bei dem ist eine Erstberatung meistens umsonst. LG

Jo, Matthias, die Erklärung kannst du selber aufsetzen, falls du mit der Formulierung Probleme hast, schreib mich nochmal an, ich schicke dir dann ein Manuskript dafür.
Grüße zurück an dich

Ich kann nicht helfen.
Gruss. Eva aus der Schweiz

Hallo Matthias,

die Rechtslage kann allenfalls aus den AGB’s des
Händlers entnommen werden, also schau dir mal an was
dort in Bezug auf Rücksendungen drin steht.

Aber vorher solltest du zunächst bei DHL einen
Nachforschungsauftrag stellen. Üblicherweise werden bei
der Annahme von Paketen diese gewogen, und
üblicherweise wiegen zwei Helme mehr als einer. Wenn
die Daten von DHL ergeben, dass deine Rücksendung genau
so viel gewogen hat wie bei der Lieferung, dann spricht
dies dafür, dass die Rücksendung genau so schwer wie
zwei Helme war. Also lass von DHL auch das Gewicht der
Sendung, die an dich geliefert wurde, feststellen. Ob
die Rücksendung denn auch zwei Helme enthalten hat oder
nur einen und ein paar Steine, dass sagt das Gewicht
natürlich nicht aus. Wenn der Lieferant sagt, dass nur
ein Helm im Paket war, müsste es also leichter gewesen
sein, oder du hast tatsächlich ein paar Steine
reingelegt :smile:. Aber ich denke dass dies beim auspacken
der Rücksendung bemerkt worden wäre. Du kannst die
Lieferfirma sicher überzeugen, wenn das Gewicht der
Rücksendung dem von zwei Helmen entspricht.

Viel Erfolg
Bergzwerg

schönen guten tag zusammen,

ich hab an euch folgende frage. habe bei einem

motorrad

versandhandel 2 helme bestellt und geliefert bekommen.

habe

diese dann per dhl wieder zurückgeschickt.
nachdem ich per mail eine nachricht vom versandhandel

erhielt

das nur ein helm eigegangen sei, rief ich dort an und

sagte

das ich beide helme zurückgeschickt habe.( beide helme

waren

in einem karton zusammen verpackt.)
die sachbearbeiterin sagte darauf hin, die packete

werden bei

ihnen immer zu zweit ausgepackt.das ist ja schön, aber

wie

sieht die sache nun für mich aus???
hab nun zwar den einlieferungsbeleg von dhl zugefaxt,

aber

wenn der helm nun nicht mehr auftaucht??? wie ist dann

die

rechtslage.
bin für alle infos dankbar.

beste grüsse und noch einen schönen tag,
matthias