Hallo Matthias,
die Rechtslage kann allenfalls aus den AGB’s des
Händlers entnommen werden, also schau dir mal an was
dort in Bezug auf Rücksendungen drin steht.
Aber vorher solltest du zunächst bei DHL einen
Nachforschungsauftrag stellen. Üblicherweise werden bei
der Annahme von Paketen diese gewogen, und
üblicherweise wiegen zwei Helme mehr als einer. Wenn
die Daten von DHL ergeben, dass deine Rücksendung genau
so viel gewogen hat wie bei der Lieferung, dann spricht
dies dafür, dass die Rücksendung genau so schwer wie
zwei Helme war. Also lass von DHL auch das Gewicht der
Sendung, die an dich geliefert wurde, feststellen. Ob
die Rücksendung denn auch zwei Helme enthalten hat oder
nur einen und ein paar Steine, dass sagt das Gewicht
natürlich nicht aus. Wenn der Lieferant sagt, dass nur
ein Helm im Paket war, müsste es also leichter gewesen
sein, oder du hast tatsächlich ein paar Steine
reingelegt
. Aber ich denke dass dies beim auspacken
der Rücksendung bemerkt worden wäre. Du kannst die
Lieferfirma sicher überzeugen, wenn das Gewicht der
Rücksendung dem von zwei Helmen entspricht.
Viel Erfolg
Bergzwerg
schönen guten tag zusammen,
ich hab an euch folgende frage. habe bei einem
motorrad
versandhandel 2 helme bestellt und geliefert bekommen.
habe
diese dann per dhl wieder zurückgeschickt.
nachdem ich per mail eine nachricht vom versandhandel
erhielt
das nur ein helm eigegangen sei, rief ich dort an und
sagte
das ich beide helme zurückgeschickt habe.( beide helme
waren
in einem karton zusammen verpackt.)
die sachbearbeiterin sagte darauf hin, die packete
werden bei
ihnen immer zu zweit ausgepackt.das ist ja schön, aber
wie
sieht die sache nun für mich aus???
hab nun zwar den einlieferungsbeleg von dhl zugefaxt,
aber
wenn der helm nun nicht mehr auftaucht??? wie ist dann
die
rechtslage.
bin für alle infos dankbar.
beste grüsse und noch einen schönen tag,
matthias