Packet kommt beschädigt zurück

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte bezüglich eines Packetversandes eine Frage.
Und zwar habe ich am 13.12. ein versichertes Packet über Hermes in die Tschechai versendet. Nachdem meine Verwandten am 22.12. immer noch kein Packet erhalten haben habe ich die Quittungs- und Auftragsnummer über die Sendungsverfolgung eingegeben und gesehen, dass das Packet sich in irgend einer Niederlassung befindet. Jedoch war mir aus dem Kontext nicht klar, ob es immer noch in Deutschland oder bereits in der Tschechai ist.
Kurz und gut, heute habe ich bei Hermes angerufen und durfte mit einer überaus „netten“ Person reden. Angeblich konnte die Adresse nicht gefunden werden und es wird nun an uns zurück gesendet. Ich frag mich warum das nicht gleich gemacht wurde und erst mal eine Woche lang liegen gelassen wird. Mir wurde gesagt, dass mir meine Sendung in einem „Umschlag“ wieder zurück gesendet wird. Das wird etwa eine Woche dauern.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: man soll ja nicht gleich den schwarzen Peter an die Wand malen, aber wie verhalte ich mich, wenn das Packet beschädigt bei mir wieder ankommt. Wenn die Dame schon meinte es kommt in einem Umschlag zurück. Nehme ich das Packet an oder verweigere ich es? Muss ich trotz Verweigerung auf eine Mängelanzeige bestehen oder nur, wenn ich es annehme. Wie gehe ich dann vor? Wer ersetzt mir den Schaden? Wer ersetzt mir die Transportkosten? Was unternehme ich, wenn Teile des Inhaltes fehlen? Ich habe zwar schriftliche Aufzeichnungen und einen Zeugen, da ich das Packet mit meiner Mutter zusammengestellt habe, aber reicht das? Wäre es sinnvoll, auch wenn man noch nicht weiß, wie das Packet zurück kommt, den Rechtsschutz über einen eventuellen Steitfall zu informieren. Über Hermes hört man leider nichts gutes wenn es um Schadensregulierung geht. Denn hier geht es nicht nur um die Schadenssumme sondern auch einfach ums Prinzip. Da es kurz vor Weihnachten war, waren natürlich auch ein paar kleine Geschenke mit in dem Packet.
Ich danke euch bereits schon mal für eine Antwort

Viele Grüße
Katrin

aber wie verhalte ich mich,

wenn das Packet beschädigt bei mir wieder ankommt. Wenn die
Dame schon meinte es kommt in einem Umschlag zurück. Nehme ich
das Packet an oder verweigere ich es? Muss ich trotz
Verweigerung auf eine Mängelanzeige bestehen oder nur, wenn
ich es annehme. Wie gehe ich dann vor? Wer ersetzt mir den
Schaden? Wer ersetzt mir die Transportkosten? Was unternehme
ich, wenn Teile des Inhaltes fehlen? Ich habe zwar
schriftliche Aufzeichnungen und einen Zeugen, da ich das
Packet mit meiner Mutter zusammengestellt habe, aber reicht
das? Wäre es sinnvoll, auch wenn man noch nicht weiß, wie das
Packet zurück kommt, den Rechtsschutz über einen eventuellen
Steitfall zu informieren. Über Hermes hört man leider nichts
gutes wenn es um Schadensregulierung geht. Denn hier geht es
nicht nur um die Schadenssumme sondern auch einfach ums
Prinzip. Da es kurz vor Weihnachten war, waren natürlich auch
ein paar kleine Geschenke mit in dem Packet.
Ich danke euch bereits schon mal für eine Antwort

Viele Grüße
Katrin

Ich kann leider nicht alle Ihre Fragen beantworten, aber sollte das Paket beschädigt zu Ihnen zurückgelangen, ist die Post verpflichtet, Ihnen dafür Schadensersatz zu leisten. Das Gleiche gilt, wenn ein Teil des Inhalts fehlen würde. Allerdings könnte es hierbei- wie Sie richtig vermuten- Beweisschwierigkeiten geben. Immerhin haben Sie ja eine Zeugin.
Auch wenn Sie das Paket annehmen, erlischt dieser Anspruch nicht.
Ob Sie ihre Versandkosten zurückerlangen, wird wohl davon abhängen, ob Sie der Post nachweisen können, dass der Fehler bei ihr lag.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich hoffe, trotz aller Aufregung wird doch noch alles gut werden mit Ihrem Paket.

Freundliche Grüße