Hallo,
Ich wohne aus beruflichen Gründen die nächsten drei Monate wo anders und habe mir ein WG-Zimmer genommen. An diese (von meiner Wohnadresse) abweichende Adresse habe ich ein Packet bestellt und konnte das nicht in Empfang nehmen. Der Postbote hat dieses Packet zu einer Postfiliale gebracht, da wollte ich es abholen. Die Mitarbeiterin verweigert aber die Herausgabe, da die Lieferadresse nicht meiner Adresse im Personalausweis entspricht. Sie verlangt, dass ich mich erst ummelde. Darf sie das?
Was sagen die AGB der Post dazu??
Hallo Demmi,
bevollmächtige doch jemanden (notfalls dich selber) das Paket abzuholen:
Dazu die Vollmacht zur Abholung runterladen (https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/E_e/einschreiben_neu/Downloads/dhl-vollmacht-paketabholung.pdf) und ausfüllen.
Die bevollmächtigte Person brauch dann nur die Vollmacht und ihren Ausweis.
Also etwa so:
Ich, Demmi Mustermann aus A-Dorf, bevollmächtige Demmi Mustermann aus B-Stadt, die Sendung abzuholen…
(Wobei A-Dorf die Zustelladresse und B-Stadt deine Adresse im Ausweis darstellt).
Grüßle,
Tinchen
Hallo!
Meine Mutter hatte einen der häufigsten Nachnamen in Deutschland. Mein Vorname sollte was besonderes werden. Einen, den nicht jeder hat. Leider war der gewählte bereits seit drei Jahren auf Platz 1 und blieb noch mindestens weitere 5 Jahre unter den Top 3. Es gibt daher hunderte Menschen mit meinem Namen in Deutschland.
Und ich fände es gar nicht witzig, wenn einer von denen in meine Filiale läuft, und meine Post abholt. Daher erwarte ich von den Mitarbeitern eigentlich genau das, was dir passiert ist: Daß sie die Post nur bei vollständig übereinstimmenden Adressdaten rausrücken.
Für dich ist das jetzt natürlich doof. Technisch gesehen kannst du dir selbst eine Vollmacht erstellen, aber die Mitarbeiterin könnte da natürlich sehr mißtrauisch werden, und sich trotzdem weigern.
Aber du müßtest doch noch irgendwelche Unterlagen haben. z.B. einen Mietvertrag. Der wäre ein starkes Argument für deine Geschichte, wenngleich auch kein richtiger Beweis.
Hallo,
Danke schon mal für die Antworten.
Die AGB habe ich jetzt mal eingesehen, da steht nichts davon, dass man sich überhaupt ausweisen muss…
Das mit der Vollmacht ist interessant, aber ob die darauf eingehen bezweifle ich noch.
@sweber: ich verstehe dein Argument irgendwo, aber es muss ja auch einen Grund geben, dass auf dem Perso ein Bild von mir und eine Unterschrift zu finden sind. Von daher bin ich eigentlich auch ohne übereinstimmende Anschrift eindeutig identifizierbar.
Mich interessiert eigentlich mehr, ob ich die Frau „zwingen“ kann, das Packet heraus zu geben. Z. B. mit der Argumentation, dass ich auch bei Abweichender Anschrift ein Recht auf das Packet habe. Es muss doch möglich sein ohne solchen Kindergarten wie eigener Vollmacht usw. weiter zu kommen…
Hallo.
Ob die Post das darf, weiß ich nicht. Aber das [Meldegesetz][1] tut es.
Mit dem entsprechenden Schrieb vom Einwohnermeldeamt solltest du bei der Post keine Probleme mehr haben.
Gruß,
Kannitverstan
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
… das reicht nicht, weil man zur Abholung neben der Vollmacht und dem Personalausweis des Abholenden zusätzlich den Personalausweis des Empfängers benötigt, auf dem die korrekte Adresse stehen muss
und BITTE schreibt doch Paket ohne C - mir rollt es wirklich die Zehennägel auf, wenn ich „Packet“ lesen muss
Hallo,
Deine Logik entzieht sich mir. Natürlich bist du der Demmi XXX, der auf dem Perso verzeichnet ist, aber unter der Adresse „Sonstwiestraße 33, XXXXX Hintertupfing“. Es könnte auch einen Gleichnamigen unter der Adresse „Haumichtotstraße 45, XXXXX Vordertupfing“ geben, an den das Paket geschickt wurde. Wie der jeweilige Demmi aussieht, weiß doch auf der Post niemand.
Grüße
Siboniwe
Du hast genau gar kein Recht an diesem Paket. Du hast keinerlei Vertrag mit der Post, das hat nur der Absender. Und die Post ist für den Transport und die Auslieferung an den nachweislich richtigen Empfänger verantwortlich. Du kannst nicht nachweisen, dass Du der richtige bist - also bekommst Du das Paket nicht. Zur Herausgabe zwingen? Albern.
Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Und Du wärst heftig erbost, wenn jemand anders das Paket bekommen würde und Du zahlen müsstest, oder?
Hallo!
Ich gehe fest davon aus, daß alle meine Doppelgänger ebenfalls nen Perso besitzen, und daß dort jeweils deren Gesicht, deren Name, deren Unterschrift und deren Adresse drauf ist.
Der Perso identifiziert dich zwar eindeutig als Person, aber er identifiziert dich nicht eindeutig als Empfänger der Sendung. Eigentlich beweist der mit der anderen Adresse sogar eindeutig, daß du eben nicht der Empfänger bist.
Mit deiner Argumentation können meine Doppelgänger mit ihrem Perso immernoch meine Post abholen, wenn es der Post nur um den Namen geht. Der einzige Vorteil des Persos wäre, daß die Post mir direkt sagen kann, gegen wen ich dann Anzeige erstatten kann. Mir wäre aber lieber, wenn die Post die Sendung nicht einfach so an fremde raus gibt.
Aber wie die anderen bereits schrieben, auf dem Abholschein kannst du eine andere Person, in dem Fall dich selbst unter der Adresse in deinem Perso bevollmächtigen, die Ware für dich abzuholen. Das könnte jetzt nur verdächtig aussehen.
Ich denke mal, nur der Empfänger der Sendung kann die Post zur Herausgabe zwingen. Aber wegen der falschen Adresse bist du nunmal eindeutig nicht der Empfänger.
Kann er nicht. Wie ich schon schrieb hat allein der Absender einen Vertrag mit der Post. Die Post ist dem Empfänger gegenüber zu GAR NICHTS verpflichtet.
Hallo Hexerl,
sehe ich nicht so. Lies mal nach: laut dem Vordruck der Abholvollmacht von DHL wird keine Kopie des Ausweises des Warenempfänger gebraucht!
Und das mit dem „c“ war sicher nicht an mich adressiert…
Grüßle,
Tinchen
Hallo,
wenn zur Abholung eines Paketes immer ein Ausweis des Empfängers mit der Adresse, an die das Paket gerichtet ist notwendig wäre, dann wäre es schlicht unmöglich sich eine Sendung an einen Zweitwohnsitz schicken zu lassen.
Grüßle,
Tinchen
Mir ist schleierhaft warum Du nicht das nicht verstehst.
Natürlich sieht der Postler, das Du es bist der auf dem Perso abgelichtet ist.
Aber von der Paketadresse stimmt nur Vor- und Nachname überein.
Nicht Straße, Hausnr. und nicht Ort.
Bisschen wenig zur Identifizierung bei Abholung.
Du kannst Dir das Paket auch nochmals zustellenlassen. Vielleicht bist Du oder WG-Bewohner dann zufällig zu Haus.
Oder stelle Vollmacht auf dem Abholschein aus, frage einen WG-Mitbewohner ob er es für Dich abholt. Das läuft.
Eigenvollmacht kommt mir auch seltsam vor.
MfG
duck313
was manche Auslieferer nicht daran hindert, auch dann wenn NICHTS davon übereinstimmt, mal das eine oder andere Paket bei mir abgeben zu wollen oder direkt bei mir abzustellen (DHL, DPD und Hermes haben eine generelle Abstellerlaubnis) …