Packetwert richtig deklariert, unhalt aber nicht. Steuerhinterziehung?

Guten Abend allerseits,

hier habe ich eine Frage zum Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Recht.

Ich habe einige Artikel in Asien ersteigert. Der Verkäufer hat den tatsächlichen Wert plus Versandkosten am Packet deklariert (C22 Formular). Allerdings musste ich heute in einer email lesen, dass er den Inhalt als Books deklariert hat. Dabei sind keine Bücher drin. Der Wert des Packets beträgt weniger als 150 €. Also ist nur eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese sollte aber 19% und nicht 7% (bei Büchern wenn ich mich nicht irre) sein. Laut Tracking ist das Packet in Frankfurt angekommen.
Wo und wie soll ich diese Falschdeklarierung melden? So wie es ist ist es doch eigentlich Steuerhinterziehung?

Mit freundlichen Grüßen

lqvv

Hallo,

das die Sendung beim Zoll abgeholt und dort auch geöffnet werden muss, kann die Falschdeklarierung auch dort geklärt werden.

Problematisch wird es, wenn es sich um Elektrogeräte ohne entsprechende Sicherheitszertifikate handelt oder um gefälschte Markenwaren, Medikamente etc…

Hinterziehung wäre es r, wenn die Falschdeklarierung erst erklärt würde, wenn die Sendung durch den Zollbeamten übergeben bzw geöffnet wird; im Prinzip wie bei der Einreise am Flughafen, grüner oder roter Ausgang.

lG

Hallo Nichttechniker,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Vielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber dein erster und letzer Paragraph widerspricht sich doch, oder? Zuerst sagst du die Falschdeklarierung kann man beim Abholen klären. Wird dabei aber nicht prinzipiell immer ein Öffnen des Packets verlangt? Hieße das nicht, dass es schon zu spät es, wenn das Paket beim lokalen Zollamt landet?

MfG

Hallo,
widerspricht sich eigentlich nicht, denn erst durch die Übergabe/Annahme des Paketes an den Empfänger ist das Paket dann auch rechtlich „eingeführt“ worden und der Empfänger dann zu Zoll und Steuerabgaben verpflichtet.

Nicht ohne Grund darf der Zoll das Paket nicht selber öffnen sondern nur der Empfänger, würde der Zoll öffnen, wäre es nicht „zugestellt“.

Tagtäglich ist der Zoll damit beschäftigt, Steuern zu erheben, weil sich heraus stellt, dass die Dekla fehlerhaft ist. Für den Zoll das übliche Tagesgeschäft.

lG