Guten tag,
jemand hat für einen nachbarn ein paket entgegengenommen. die nachbarin hat es am selben tag auch abgeholt.
heut steht die kripo vor der tür von dem der das paket für die nachbarin angenommen hat und wollte bestätigt haben, dass die unterschrift auf dieser emfangsbestätigung von ihm stammt und er-sie-es das paket der nachbarin übergeben hat. der mensch von der kripo hat dann gesagt, das die nachbarin behauptet, dass dieses packet bei ihr nicht angekommen ist. jetzt bekommt die person, die das paket angenommen hat eine vorladung(?).
was kommt jetzt auf die person zu? kann man einfach so jemanden beschuldigen wenn man keine kohle hat um bestellte sachen nicht zu bezahlen? sollte die person lieber zu einem anwalt gehen?
vielen dank im vorraus
Beschuldigt wurde doch offensichtlich nicht die Nachbarin, die die Ware in Empfang genommen hat und weitergereicht hat. Diese ist doch nur als Zeugin vorgeladen. Ich würde an ihrer Stelle einfach nur den Vorgang wahrheitsgemäß schildern. Der tatsächliche Empfänger sollte sich jedenfalls eher Sorgen machen.
HAllo, nee ich versteh das so, die Empfängerin, also die BEstellerin hat das PAket beim netten NAchbarn abgeholt und behauptet nun, dass das PAket nie bei ihr angekommen ist um sich vor der BEzahlung zu drücken. Und der Absender hat bei der POst gucken lassen wo das Paket blieb und der nette NAchbar, der die Unterschrift gab, dass das Paket bis zu ihm kam, ist nun der Dumme, der NAchweisen muss, dass er es ganz ordnungsgemäß an die NAchbarin ablieferte. Sei es dass er als VErdächtiger vernommen wird oder erst mal nur als ZEuge, aber wer GErichtssendungen kennt weiß doch, dass die richtige Spannung erst hochkommt, wenn der ZEuge auf der Bank plötzlich der Schuldige ist und nicht der Angeklagte.
Ja ich würde schon mal bei einem REchtanawalt anfragen, was da passieren kann, oder vielleicht weiß es ja hier jemand, ob sowas schon vorkam.
Gruß Susanne
Wer Gerichtssendungen kennt, läßt sich publikumswirksam irreleiten!
So wie dort gezeigt, läuft das nicht.
Und wenn schon - einer Vorladung zur Zeugenvernehmung sollte man unbedingt folgen und einfach die Wahrheit erzählen.
Da die Paketzusteller in der Regel dem rechtmäßigen Empfänger eine Notitz über den Verbleib der Sendung in den Briefkasten werfen, kann man wohl davon ausgehen, daß eine Unterschlagung der Sendung nicht unbekannt bleiben kann. Also ist ein Fehlverhalten des Verwahrers der Sendung doch sehr unwahrscheinlich. Es steht zu vermuten, daß der Warenbesteller sich nur vor der Zahlung drücken will, da er glaubt nichts quittiert zu haben. Wenn er tatsächlich die Ware nicht erhalten hat, wird man sich fragen, warum er den Verwahrer nicht auf Herausgabe der Ware gedrängt oder verklagt hat?
Hätte, könnte, wenn und aber…
Wer Gerichtssendungen kennt, läßt sich publikumswirksam
irreleiten!
So wie dort gezeigt, läuft das nicht.
Und wenn schon - einer Vorladung zur Zeugenvernehmung sollte
man unbedingt folgen und einfach die Wahrheit erzählen.
Wir sind ja noch bei den Ermittlungen, oder? Also Vorladung bei der Kripo unbedingt Folge leisten?
Was ist denn, wenn man auf diese „Einladung“ keinen Bock hat? Dann geht man einfach mal nicht hin. Auch zuviel Niedrig & Kuhnt geschaut?
Da die Paketzusteller in der Regel dem rechtmäßigen Empfänger
eine Notitz über den Verbleib der Sendung in den Briefkasten
werfen, kann man wohl davon ausgehen, daß eine Unterschlagung
der Sendung nicht unbekannt bleiben kann.
Wovon man immer ausgehen kann und könnte und sollte und hätte… das steht hier doch nicht zur Debatte. Bei uns im Haus liegt auch nicht immer eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Mal bringt es mir der Nachbar oder es liegt schon vor meiner Tür… davon könnte ich sogar ausgehen, daß es da liegt 
Ähm… ich werde bei Gelegenheit noch einmal meine DVD-Box mit den 2577 Folgen von Barbara Salesch und Lenßen & Partner durchschauen, ob das schon mal vorkam, aber rennt Ihr alle sofort zum Rechtsanwalt, wenn einmal morgens die Zeitung nicht im Briefkasten steckt? Mit Kanonen auf Spatzen… es ist doch grundsätzlich noch überhaupt nix passiert. Es ist ein Paket verschwunden, einer sagt, er hätte es abgegeben, der andere sagt, der andere hat das Paket angenommen und nicht rausgerückt. Das war es! Soll der Rechtsanwalt jetzt schon mal die Glaskugel auf den Tisch stellen und morgen taucht das Paket doch wieder auf?
PS: Neue Tastaturen mit funktionierender SHifT-tAstE gibt es bei eBay.
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Niedrig & Kuhnt? Diese Sendung kenn ich gar nicht.
Ist das Gerichtsdrama oder Polizeialltag ?
Wenn der Paketzusteller keine Karte hinterläßt, hat er wohl etwas falsch gemacht. Na-gut - Fehler passieren immer wieder.
Die Zeugenaussage sollte man aber machen.
Hallo,
Die Zeugenaussage sollte man aber machen.
wenn es denn eine Zeugenaussage ist. Und nicht die des Beschuldigten.
Gruß
loderunner (ianal)