Nochmals hallo!
Eben war mein alter Fahrlehrer bei mir im Büro.
Er hat sich einen Lagerraum in einem Gebäude gepachtet und soll nun laut Pachtvertrag innerhalb der nächsten 14 Tage das „Pachtobjekt eine Haftpflicht-, Einbruch-, Diebstahl-, Leitungswasser-, sowie Glasversicheurng abschließen“.
Lustig, oder?
Nach Rücksprache mit den Eigentümern (die das natürlich nicht komplett selbst versichern wollen) beträgt der Anteil des Raums am kompletten Objekt etwa 10 %.
Hat hier jemand sowas schon mal gemacht? Wenn ja, wo?
Gruß, Björn
Hallo,
soll er das Gebäude versichern? Doch wohl eher die Dinge, die er in dem Lagerraum abstellt… Und das kann er bei jeder „normalen“ Versicherungssgesellschaft tun. Das der Vermieter gerne eine haftpflichtversicherung nachgewiesen haben möchte macht auch Sinn… Für Schäden, die dein ehemaliger Fahrlehrer vorsätzlich oder fahrlässig… (siehe BGB §823) verursacht. Glas macht natürlich in einem Raum ohne Fenster keinen Sinn… Wenn Fenster drin sind… Die Vertragsgestaltung bei gewerblichen Mietverträgen lässt hier im Gegensatz zu privaten Mietverträgen einigen Spielraum. Allerdings weniger den Spielraum (siehe einleitende Frage), nur einen Teil des Gebäudes versichern zu müssen, was wiederum kein Versicherer machen wird.
Gruß Matthias
Hallo,
soll er das Gebäude versichern? Doch wohl eher die Dinge, die
er in dem Lagerraum abstellt…
Nein, das Pachtobjekt - und das sind nun mal nicht die Fahrzeuge, die er da rein stellt, sondern der Raum.
Und das kann er bei jeder
„normalen“ Versicherungssgesellschaft tun.
Das wäre, wenn dem der Fall wäre natürlich kein Problem.
Das der Vermieter
gerne eine haftpflichtversicherung nachgewiesen haben möchte
macht auch Sinn… Für Schäden, die dein ehemaliger Fahrlehrer
vorsätzlich oder fahrlässig… (siehe BGB §823) verursacht.
Ganz Deiner Meinung - nur besagt der Pachtvertrag auch hier, dass das Objekt haftpflichtversichert werden soll. Und auch hier sage ich, dass das Objekt nun mal der Raum ist.
Glas macht natürlich in einem Raum ohne Fenster keinen Sinn…
Wenn Fenster drin sind…
Sind drin, stellt als einziges nicht wirklich ein Problem dar… 
Die Vertragsgestaltung bei
gewerblichen Mietverträgen lässt hier im Gegensatz zu privaten
Mietverträgen einigen Spielraum. Allerdings weniger den
Spielraum (siehe einleitende Frage), nur einen Teil des
Gebäudes versichern zu müssen, was wiederum kein Versicherer
machen wird.
Schön, das nicht nur ich das unangebracht finde.
Gruß Matthias
Gruß, Björn
Hallo Björn,
Er hat sich einen Lagerraum in einem Gebäude gepachtet und
soll nun laut Pachtvertrag innerhalb der nächsten 14 Tage das
„Pachtobjekt eine Haftpflicht-, Einbruch-, Diebstahl-,
Leitungswasser-, sowie Glasversicheurng abschließen“.
Lustig, oder?
Find ich auch und ich denke das der Vermieter nur den zu vermieteten Raum meint. Alles andere macht keinen Sinn. Inwieweit jedoch der Vermieter eine Invenarterversicherung verlangen kann entzieht sich meiner Kenntnis, da diese das Eigentum des Mieters absichert (Zusatz vom Mieter eingebrachte Sachen zzgl. die „losen“ beweglichen Teile des Raumes/Objektes. Vielleicht hat er schon mal Pech gehabt und durch einen Schaden ist der Mieter so sehr finanziell geschwächt worden das er die Miete nicht zahlen konnte. Ergänzen sollte der Mieter auch die Elementarschadenversicherung fürs Inventar.
Nach Rücksprache mit den Eigentümern (die das natürlich nicht
komplett selbst versichern wollen) beträgt der Anteil des
Raums am kompletten Objekt etwa 10 %.
Hat hier jemand sowas schon mal gemacht? Wenn ja, wo?
Ja, wir haben schon für gewerbliche Mieter einen getrennten Bereich versichert. Haftpflicht für die betrieblichen Dinge (Mietsachschäden in gemietete Objekte sind darüber versichert-> Beim anbringen eines Regals bohrte der Kunde ein Loch in die Wasserleitung), Inventar (Feuer, Einbruch-Diebstahl-Vandalismus, Leitungswasser, etc. inkl der Betriebsunterbrechung), Glas, Elementarschaden. Probleme können bei der Inventarversicherung entstehen, da diese einen gewissen Schutz vor Einbruch/Feuer/Litungswasser fordert (Türen, Fenster, Tore müssen gesichert sein, eventuell kann der gemietete Bereich von anderen Räumen begangen werden, etc.) welche betrieblichen Dinge werden in den anderen Flächen gemacht, etc. Immer mit dem Versicherungsonkel vor Ort einen Besichtigungstermin machen und genau die Gegebenheiten zeigen.
Pauschale Aussagen zu Beiträgen kann ich nicht liefern, da diese sich nach dem Gesamtrisiko beziffern.
Gruß
Martin
Hallo,
für gewerblich gemietete Räume kann ich eine Haftpflichtversicherung abschließen oder prüfen ob das Risiko von meiner betrieblichen Haftpflichtversicherung gedeckt ist - dann habe ich ja schon eine!
Ansonsten herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, und wenn er das unterschrieben hat, dann hat er das unterschrieben - und pachten und mieten sind zwie verschieden Dinge, oder?
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
ja… es gibt Pacht- und Mietzinsen. 
Gruß
Marco
Hallo Matthias,
allerdings ist Vorsatz ausgeschlossen.
Gruß
Marco
Fazit
Kann ich also das Fazit ziehen, dass hier noch keiner ein Gebäude nur anteilig versichert hat, ja?