Pächterin zahlt nicht und gibt Mietsache nicht heraus
Ein kleiner Tierpark, der außer seiner Pacht der Vereinsgaststätte und den Mitgliederbeiträgen keine festen Einnahmen hat, d.h. er ist auf regelmäßige Zahlungen angewiesen ist nun durch Nichtzahlungen der Pacht in seiner Existenz bedroht.
Im August letzten Jahres hat er die Vereinsgaststätte neu verpachtet. Bereits im November ging es mit unregelmäßiger Zahlung der Pacht los. Nach erfolgter Mahnung wurden dann die Monate November und Dezember nachgezahlt. Doch bereits im Februar setzten die Zahlungen wieder aus.
Es folgte eine Abmahnung wegen Vertragsverletzung (unpünktliche Pachtzahlungen) mit Ankündigung einer fristlosen Kündigung sowie eine Mahnung der ausstehenden Februarpacht mit Ankündigung einer fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 und 3 BGB. Gleichzeitig wurde der Pächterin ein Mietaufhebungsvertrag angeboten, mit dem Verzicht nach Verrechnung der Mietkaution auf die ausstehenden Forderungen (ca. 1.600 Euro). Leider ohne Erfolg. Auch die Märzpacht wurde nicht bezahlt. Daraufhin erhielt die Pächterin die fristlose Kündigung gemäß § 543 Ab. 1 und 3 BGB.
Seither hat sich die Pächterin kaum mehr in der Vereinsgaststätte sehen lassen, auch das Lokal wird nicht betrieben. Bisher nutzte sie 2 Nebenräume als Wohnung, d.h. die Gaststätte ist eigentlich ihr Lebensmittelpunkt. Zurzeit ist nicht bekannt wo sich die Pächterin aufhält noch wie sie zu erreichen ist. Die Mietsache ist noch im Besitz der Pächterin.
Mit ihrem Verhalten treibt sie den Verein in den Ruin. Leider sind keine Rücklagen vorhanden, die die Nichteinnahmen der Pacht auffangen können.
Nun zur Frage :Wie kann man die Pächterin loswerden und das Eigentum wieder in Besitz nehmen? Welche rechtlichen Schritte müssen noch getan werden? Darf amn die Gaststätte räumen und was muss man mit den persönlichen Gegenständen der Pächterin machen?