Ich hoffe mal ich bin im richtigen Unterforum gelandet
Folgendes Problem: Ich habe einen Artikel über Ebay von einem Händler in den USA gekauft und per Paypal bezahlt. Er ist auch schon unterwegs, per USPS als International Letter. Da ja die Möglichkeit besteht, dass das Ding beim Zoll landet, brauch ich ja nun eine Rechnung zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (Zollgebühren fallen keine an, da unter 150 Euro Wert). Der Händler kann oder will mein Problem aber wohl nicht verstehen, schreibt er weiß nicht was ich meine, das wäre doch von ebay aus gar nicht erlaubt (Übersendung der Rechnung an meine Mailadresse) und ich könne die doch über meinen ebay-Account kriegen. Ich vermute mal, er ist einfach zu faul, das kann aber nicht mein Problem sein. Ich habe echt keine Lust drauf dass der Zoll den Warenwert schätzt, wer weiß was da rauskommt…
Nun meine Frage: Sollte ich wirklich keine Rechnung mehr bekommen, kann ich dann auch andere Unterlagen zum Zoll mitnehmen? Z. B. den Paypal-Auszug, den Kontoauszug und die Kaufbestätigungsmail von ebay? Das hätte ich nämlich alles da und es müsste doch eigentlich als Nachweis des Warenwerts reichen, oder?
Das kann schon sein und ich hoffe auch drauf, aber drauf verlassen kann ich mich nicht - darum wollte ich ja wissen, ob andere Unterlagen auch akzeptiert werden. Kann ja eigentlich nicht sein, dass ich da anders nicht dran komme, wenn der Händler sich weigert eine Rechnung auszustellen (warum das so ein Problem ist, verstehe ich eh nicht).
ich habe schon mehrfach Waren aus dem Ausland bekommen. Der Absender muss ja den Warenwert angeben - davon abhängig war dann, ob die Lieferung lediglich geprüft und durchgewunken wurde, so dass sie mir ganz normal zugestellt wurde, oder aber ob ich gebeten wurde, sie beim Zoll selber abzuholen und im Rahmen dessen die Zollgebühren zu entrichten.
In letztgenannten Fällen habe ich tatsächlich meine eigenen Belege ausgedruckt: Kaufbestätigung von Ebay sowie Zahlungsbelege. Das war völlig ausreichend. Wenn du die nicht beibringst, wird tatsächlich geschätzt - und das kann teuer werden.
vielen Dank für die Auskunft! Auf der Zollseite hab ich mich bisher nicht zurechtgefunden, Ämter halt…
Da steht, man soll Rechnung UND Paypalbeleg mitbringen, naja, ich hoff mal es reicht auch nur der Paypalbeleg und halt Kontoauszug etc. Vielleicht krieg ich den Shop ja auch noch dazu ne Rechnung auszustellen, dürfte ja eigentlich nicht zu viel verlangt sein…