Hallo.
Angenommen auf einem Päckchen welches per DHL versand wird steht ausdrücklich „nicht für die Nachbarschaftsabgabe geeignet“. Angenommen der Empfänger ist zur Auslieferung dennoch nicht zuhause und das Päckchen wird vom Postboten an einen Nachbarn abgegeben. Der erigentliche Empfänger und der Nachbar verpassen sich nun aber unangenehmer weise eniige zeit (sagen wir 4 Monate lang) sodass das Päckchen seinen Empfänger nicht erreicht.
Nun zu meiner Frage:
Hat der Nachbar nach einer gewissen Zeit das Recht das Päckchen zu behalten? Oder ist er sogar sofort dazu berechtigt es zu öffne da der Postbote offensichtlich einen Fehler gemacht hat?
Würde mich sehr interessieren, Ich danke im vorraus!
MfG Waki