Päckchen verloren gegangen

Hallo alle miteinander,

hypothetische Frage: was passiert, wenn ein Päckchen verloren geht?

Beispiel: im Internet werden oft Waren angeboten, die dann per Päckchen versandt werden. Oft wird hierbei auch per Vorkasse gearbeitet.

Gesetzt den Fall, der Anbieter teilt mit, er habe das Päckchen versandt, wobei wir im ersten Ansatz mal davon ausgehen, daß das stimmt, aber beim Kunden kommt nichts an.

Was nun? Beim Päckchen gibt es keinen Einlieferungsschein, insofern laufen Nachforschungen bei DHL wahrscheinlich ins Leere.

Müsste nun der Kunde den vorab bezahlten Betrag abschreiben oder müsste der Verkäufer kostenlos Ersatz liefern?

Gibt es hier eindeutige Regelungen?

Danke vorab und noch ein schönes Rest-Wochenende,

Markus

Hallo,

Gesetzt den Fall, der Anbieter teilt mit, er habe das Päckchen
versandt, wobei wir im ersten Ansatz mal davon ausgehen, daß
das stimmt, aber beim Kunden kommt nichts an.

Wenn es ein privater Anbieter ist, kann er einfach sagen „Pech gehabt“. Da kannst du nichts machen. Da trägst du als Käufer das Versandrisiko.

Wenn es ein gewerblicher Anbieter ist, kann er sich nicht so einfach herausreden. Da trägt der Versender, also der gewerbliche Anbieter, das Versandrisiko. (Was der Grund ist, dass kein gewerblicher Anbieter als Päckchen verschicken dürfte.)

Was nun? Beim Päckchen gibt es keinen Einlieferungsschein,
insofern laufen Nachforschungen bei DHL wahrscheinlich ins
Leere.

Genau. Und da ein Hermes-Paket mit EUR 4,- genau 10 Cent mehr kostet als ein Päckchen, halte ich ein Päckchen mittlerweile für ein völlig sinnloses Produkt. Ich verstehe nicht, wer diese Versandform noch nutzt.

Schöne Grüße

Petra

In Ergänzung zu dem bereits Gesagten:

Müsste nun der Kunde den vorab bezahlten Betrag abschreiben
oder müsste der Verkäufer kostenlos Ersatz liefern?

Weder noch. Der Verkäufer müsst das Geld erstatten. Anspruch auf eine Ersatzlieferung besteht hingegen wegen § 243 Abs. 2 BGB nicht.