Jemand kauft etwas bei Amazon auf dem Gebrauchtmarkt.
Da zahlt er dann 3 Euro für den Versand. Der Versender will es als versichertes Paket per Hermes schicken, doch der Kunde hat nur seine Packstationnummer angegeben.
Also wird es als Unversichertes Päckchen versendet.
Das Päckchen kommt angeblich nie an und der Kunde möchte sein Geld wiederhaben.
Wer haftet in diesem Fall? Der Kunde hat ja schließlich nicht für ein Versichertes Paket bezahlt. Aber der Versender kann ja nicht beweisen, das er es versendet hat.
Jemand kauft etwas bei Amazon auf dem Gebrauchtmarkt.
Da zahlt er dann 3 Euro für den Versand. Der Versender will es
als versichertes Paket per Hermes schicken, doch der Kunde hat
nur seine Packstationnummer angegeben.
Also wird es als Unversichertes Päckchen versendet.
Warum das denn? Man kann auch versichert an eine Packstation versenden.
Das Päckchen kommt angeblich nie an und der Kunde möchte sein
Geld wiederhaben.
Wer haftet in diesem Fall? Der Kunde hat ja schließlich nicht
für ein Versichertes Paket bezahlt. Aber der Versender kann ja
nicht beweisen, das er es versendet hat.
Doch, er hat ein Quittung beim Versenden bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten
Was steht denn jetzt im Vertrag? Ist das Ding als versichertes Paket zu versenden oder als unversichertes Päckchen?
Hat der Empfänger auf sein im Vertrag zugesichertes Recht „versichertes Paket“ verzichtet und „unversichertes Päckchen“ akzeptiert?
Da zahlt er dann 3 Euro für den Versand. Der Versender will es
als versichertes Paket per Hermes schicken, doch der Kunde hat
nur seine Packstationnummer angegeben.
Wer haftet in diesem Fall? Der Kunde hat ja schließlich nicht
für ein Versichertes Paket bezahlt.
ja, was denn nun? Hat der Versender zugesagt, dass er es versichert versendet oder nicht? War das der Artikelbeschreibung zu entnehmen (oder wurde das so in E-Mails beschrieben)?
Klar sollte dem Versender sein, dass man per Hermes nicht an eine Packstation schicken kann. Deshalb wäre hier wohl angebracht gewesen, ggf. eine andere Versandart mit dem Käufer auszuhandeln.
Also wird es als Unversichertes Päckchen versendet.
Gefahrübergang bei privat-an-privat (und davon gehe ich hier aus) ist bei Übergabe an die Post, weshalb in diesem Falle der Punkt „Versicherung“ des Paketes für den Käufer sehr wichtig ist und nicht einfach so vom Verkäufer ignoriert werden kann.
Ist dieses gewerblich an privat, stellt sich das Problem so nicht, da dann das Ganze auf die Kappe des Gewerbetreibenden geht.
üblicherweise und so hat schon jemand geantwortet, erhält man eine
einlieferungsquittung. gegen deren vorlage kann man dann, beim mit der zustellung, beauftragen unternehmen einen nachforschungsantrag stellen.
das sollte man als versender mal tun.
üblicherweise und so hat schon jemand geantwortet, erhält man
eine
einlieferungsquittung.
bei einem päckchen?
gegen deren vorlage kann man dann, beim
mit der zustellung, beauftragen unternehmen einen
nachforschungsantrag stellen.
das sollte man als versender mal tun.