Pärchen-/Familien-Treffen doch erlaubt während Corona?

Hallo,

wenn sich Mann, Frau und Kinder mit einem anderen Mann, Frau und Kindern trifft, ist das doch ok?

Jeder darf ja mit einer Person von außerhalb des Hausstands Kontakt haben. Wenn also Mann mit Mann, Frau mit Frau und jedes Kind mit jedem anderen Kind Kontakt haben und sich an die Abstände halten, ist doch alles ok, oder!?

Danke.

Gruß

Bud

Hallo,

ich kenne keine Landesregelung, in der das

ist.

männliche/weibliche Single bzw. Paare mit getrennten Wohnsitzen

In dieser Verwechslung liegt Dein Denkfehler.

Alberca

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Hi,

an drei verschiedenen Orten in der Regel ja! Am selben Ort mit Sicherheit nicht.

Gruß
Christa

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man sollte sich vergegenwärtigen, daß Ordnungsbehörden Schlaumeier in aller Regel nicht besonders schätzen…

Und wieder stellt sich die nicht unwichtige Frage nach dem Bundesland

Treffen in den eigenen vier Wänden sind weiterhin auch mit mehreren Personen, die nicht zur Familie gehören, erlaubt. Deine seltsamen Konstellationen, wer wen wie kennt, ist völlig unerheblich.

So zumindest gilt es für NRW, andere Bundesländer haben andere Regeln.

Richtig, Ba-Wü dürfen z. B. max. 5 Personen sein, insofern ist das hier

grundsätzlich richtig, aber die Höchstzahl kann begrenzt sein:

Wenn ich mir den Link angucke und die Angaben für NRW, finde ich schon irgendwie pervers, dass dort, wo die „Seuche“ quasi im großen Stil ausgebrochen ist, am wenigsten geregelt ist.

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Der L. drängt ja auch am meisten zu weiteren Lockerungen. In Bayern ist keinerlei Besuch in der eigenen Wohnung erlaubt. Anfangs Strafen für alle Beteiligten ab 150.-€ und für den Wohnungsinhaber- oder Mieter 300.-€. Im Wiederholungsfall sauteuer.


ramses90

Wo finde ich in der Liste etwas von einem Besuchsverbot in Wohnungen? Steht da nirgends. Ich meine, ich hätte nichts dagegen wenn bestimmte Besucher wie die Zeugen Jehovas für jeden Besuch ein Bußgeld von 150 € zu berappen hätten, aber ein Verbot Besuch zu empfangen steht da nicht.

eigene Woh­nung ohne trif­tigen Grund ver­lassen

Besuche bei Freunden/Bekannten etc. zählen nicht zu den „triftigen Gründen“, siehe https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/#darf_ich_zu_freunden_nach_hause

Ausnahmen: der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-239/ → § 7 / 4.)

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Und wenn ich mir die Zahlen anschaue, dann stelle ich fest, daß NRW trotz des großen Ausbruchs im Kreis Heinsberg und trotz der hohen Bevölkerungsdichte bei den Fällen je 100.000 Einwohnern gerade mal auf Platz fünf der Bundesländer liegt.

Zur Klarstellung: ich kenne keinen hier, der die Highspeed-Lockerungsstrategie von Herrn Laschet befürwortet. Man sollte aber auch nicht vergessen, daß hier im September Kommunalwahlen stattfinden. Aber nun so zu tun, als sei NRW das Seuchenland schlechthin, geht ein bißchen an der Sache vorbei. Gerade im Vergleich zu den eher ländlichen (aber mehr durch Skifahrer betroffenen) Bundesländer Bayern und BW schlagen wir uns hier eigentlich ganz gut.

Gruß
C.

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Der Unterschied zwischen „Die Wohnung verlassen“ und „Besuch empfengen“ ist bekannt?

… und der empfangene Besucher hat seine Wohnung aus welchem triftigen Grund verlassen?

Noch mal: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/#darf_ich_zu_freunden_nach_hause :

Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deswegen ist ein Besuch bei Freunden leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen.

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Jetzt alles klar nachdem Kreszentia Dir dankenswerter Weise alles auf dem Silbertablett präsentiert hat? ramses90

Erstens ist der Besuch kranker oder unterstützungsbedürftiger Personen explizit erlaubt. Die Polizei kann von mir schwerlich die Vorlage eines amtsärztlichen Gesunheitszeugnisses verlangen. Oder wenn ich darauf verweise, daß ich wegen Schwerbehinderung nicht imstande bin, eine Leiter zu besteigen und die erforderliche Glühbirne im Badezimmer zu wechseln. Oder ich entwickelte im Laufe der Coronakrise Depressionen und ließ im Verlauf eines Telefongesprächs meinen Freund akute suizidale Gedanken erkennen ; Oberwachtmeister Dimpflmoser beweise bitte das Gegenteil… Und wenn ich zweitens die Tür nicht öffne werden SEK und GSG9 sicher anderes zu tun haben als zum Wohnungssturm anzutreten…

Was Du da schilderst sind alles Ausnahmesituationen die geduldet werden. Hat ja auch niemand was dagegen auch nicht der Gesetzgeber.
Wogegen was einzuwenden ist, ist der Besuch in der eigenen Wohnung zum geselligen Beisammensein und dieses Verbot finde ich in der jetzigen Situation auch vollkommen angebracht. Genauso wie die dafür aufgerufenen Strafen. ramses90

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Magst du als Moderator mal einen Blick darauf werfen, wie die ursprüngliche Frage lautete und wo du inzwischen angekommen bist? :stuck_out_tongue:

Ich erinnere dich gern daran:

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