Paket angeblich beschädigt angekommen. Was nun?

Hallo Freunde!

Folgendes Problem:

Es wurde bei einem gewerblichen Verkäufer ein Elektrogerät bestellt. Da dieses nicht der Vorstellung entsprochen hat, wurde dieses im Originalzustand und Originalverpackung zurückgesendet, von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und um die Rückerstattung des Preises gebeten.

So, nun behauptet der gewerblicher Verkäufer, dass das Gerät bei ihm im beschädigten Zustand angekommen ist und daher auch kein Geld zurückerstattet werden kann.

Daraufhin wurde geschrieben, dass er doch bitte möge den Transportschaden bei dem Paketdienst(Hermes) melden. Denn das Gerät wurde definitiv im unbeschädigten Zustand zurückgeschickt.

Auf mehrmaliges Nachfragen bei dem Verkäufer hieß es, dass der Transportschaden gemeldet wurde, aber der Paketdienst sich nicht zurückmeldet.

Nun mehr als sechs Wochen später auf eigene Faust bei dem Paketdienst um den aktuellen Stand erkundigt doch es hieß, dass zu der Sendungsnummer keine Schadensmeldung vorliegt. 
Daher muss man leider davon ausgehen, dass der Verkäufer nicht die Wahrheit erzählt.
Dieser hat jedoch das Geld und jetzt auch noch das Gerät zurückerhalten.

Welche Möglichkeiten bestehen den jetzt? Anzeige bei der Polizei? Rechtsanwalt konsultieren? 

Danke

Hallo!

Warum denkt man immer, Polizei könnte bei rein privat-rechtlichen Dingen helfen ?
Oft kommt dann Stichwort " Aber das ist doch Betrug". Selbst dann bekommt man von staatlichen Stellen erst einmal keine Unterstützung bei der Geldeintreibung.

Ein gewerblicher Händler trägt auch das Rücksenderisiko bezüglich Beschädigung oder Verlust. Üblich ist ja ein versicherter Versand, der eine bestimmte Haftung des Paketdienstes bietet. Ob der haftet oder wann ist dem Kunden herzlich egal, er kann sofort auf Geld bestehen.

Händler kann aber dem Kunden die Beschädigung des Gerätes vorhalten, wenn es der Kunde zu vertreten hätte. Also nicht auf Transportschaden zurückzuführen wäre.

Nur, beruft sich der Händler darauf ?

Sonst wäre die Sache sehr klar. Kunde kann auf sein Geld bestehen und müsste das mit den normalen gesetzlichen Mitteln durchsetzen.

Etwa Fristsetzung, Mahnbescheid oder gleich Zahlungsklage.

Mal selbst nachgefragt :
Wer ist hier eigentlich der Vertragspartner des Paketdienstes ?
Der rücksendende Kunde oder auch noch der Händler ?
Also wer müsste die Ansprüche auf vermeintlichen Transportschaden stellen ?

MfG
duck313

Kommt auf den Streitwert an, ob sich das lohnt.
Oder ob man einen Anwalt kennst, der da mal ein Schreiben aufsetzt oder bei der Formulierung hilft.

Das wäre der erste Schritt: Den Sachverhalt möglichst juristisch korrekt schriftlich darstellen, mit der möglichst glaubhaften Androhung von weiterem juristischem Vorgehen und entspr. Erfahrungsberichten im Internet :smile:. Einschreiben mit Rückschein.

Manchmal reicht das schon.

Viel Erfolg
Bufo

Kommt auf den Streitwert an, ob sich das lohnt.

Nein. Auf die Rechtslage.

…sind leider häufig zwei Paar Schuhe.

Kommt auf den Streitwert an, ob sich das lohnt.

Nein. Auf die Rechtslage.

Wenn der Streitwert zu gering ist, lohnt es sich für einen Rechtsanwalt nicht tätig zu werden, d. h. man findet u. U. keinen, der den Fall übernimmt. Oder nur einen, der gar nichts tut, oder so.

…sind leider häufig zwei Paar Schuhe.

und das ist also deiner meinung nach abhängig von der schadenshöhe?

  • „Warum denkt man immer, Polizei könnte bei rein privat-rechtlichen Dingen helfen ?“

Man denkt das nicht unbedingt, man fragt nur nach…

  • "Ein gewerblicher Händler trägt auch das Rücksenderisiko bezüglich Beschädigung oder Verlust. Üblich ist ja ein versicherter Versand, der eine bestimmte Haftung des Paketdienstes bietet. Ob der haftet oder wann ist dem Kunden herzlich egal, er kann sofort auf Geld bestehen.
    "

Das klingt schon wesentlich interessanter: Gibt es irgendwo konkret nachzulesen? Paragraf/Absatz und Ähnliches?

  • "Nur, beruft sich der Händler darauf ? "

Nein. Vermutung des Verkäufers ist der Transportschaden verursacht durch den Paketdienst.

  • „Kunde kann auf sein Geld bestehen und müsste das mit den normalen gesetzlichen Mitteln durchsetzen.“

Was sind normale gesetzliche Mitteln?(sorry für dumme Fragen)

  • „Wer ist hier eigentlich der Vertragspartner des Paketdienstes ?“

**Also der Kunde hat das Elektrogerät an den gewerblichen Verkäufer selbstständig über ein Paketdienst(Hermes) versichert zurückgesendet.

Nur behauptet der Verkäufer, dass der Transportschaden dem Paketdienst gemeldet wurde und er auf die Rückerstattung wartet. Erst wenn(wenn überhaupt) er das Geld vom Paketdienst erhält, wird das Geld an den Kunden zurückerstattet.
Die Information von dem Paketdienst ist jedoch, dass kein Transportschaden zu dem Paket vorliegt…**

oT: Verstehen wollen
Ich glaube, Du möchtest mich absichtlich missverstehen und einfach Recht haben. Viel Spaß noch dabei!

Ich kenne es nur wie folgt:

Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen
und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler.

Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von
Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können,
dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben.
Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.
Im Falle einer Beschädigung liegt die Beweislast für eine sorgfältige
Verpackung bei Ihnen.