Hallo Lennie,
Wieso hat Person A das Paket vor die Wohnungstür gelegt,
anstatt dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten zu
werfen, daß ein Paket zur Abholung bei ihm liegt?
Person A hätte nie gedacht, dass im Haus etwas geklaut wird.
Da fällt mir spontan ein Spruch ein: Hätte der Hund nicht gesch…, hätte er den Hasen gekriegt.
Wenn Person A das Paket angenommen hat, ist Person A
verantwortlich und muß den Schaden ersetzen.
der Nachbar war im Urlaub und hat Person A nichts davon
gesagt. Kann man jetzt verlangen das Person A das Paket so
lange behält bis der Nachbar wiederkommt? Person A ist ja kein
Paket-Lager. Hätte der Nachbar Person A das nicht mitteilen
müssen, das er im Urlaub ist? Imho hat der Nachbar eine
Teilschuld.
Ein ganz klares NEIN. Der Nachbar ist nicht verpflichtet, Person A bescheid zu sagen, wenn er in Urlaub fährt. A hätte das Paket auch ablehnen können. Uns ging es mal so: Ich habe ein Paket für den neuen Nachbarn angenommen und einen Zettel in dessen Briefkasten gelegt.
Abends spät, wir waren schon am schlafen, hat der „Depp“ dann geklingelt, und wirklich unhöflich nach seinem Paket gefragt.(unhöflich ist hier noch sehr höflich ausgedrückt)
Ich würde auch nicht jeden Tag versuchen das Paket da
abzugeben. Natürlich hätte Person A einen Zettel dort an die
Tür hängen können aber Person A dachte ja das die Nachbarn
(weil es schon ziemlich spät war als sie es vor die Haustür
gelegt hat) bald nach Hause kommen. So lag das Paket jetzt
mehrer Tage vor der Tür (wie lange weiß Person A nicht).
dumm gelaufen.
Ich habe jetzt Person A geraten den Nachbar zu sagen, dass er
nur über Anwalt an das Geld kommt.
Das war m.E. nicht so gut.
Den Rat habe ich auch gegeben weil Person A denkt, dass der
Nachbar das Paket hat und jetzt versucht (weil er Person A
nicht mag) dort abzukassieren. Vielleicht hat sich der Nachbar
gedacht als er aus dem Urlaub kam, Person A kann ja nicht
einfach das Paket (mit dem neuen Handy) vor die Tür stellen
, na warte die kann jetzt erst einmal dafür blechen…
Wenn jetzt nichts vom Anwalt kommt dann hat Person A nämlich
recht mit der Vermutung.
Kann, muß aber nicht.
War mein Rat richtig? Was könnte Person A schlimmstenfalls
passieren?
Schlimmstenfalls könnte A eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl drohen und er könnte zusätzlich zum Handy auch noch ANwalts und Gerichtskosten zahlen müssen.
wenn jetzt wirklich ein Schreiben vom Anwalt des Nachbarn
kommt, was für einen Anwalt muss sich Person A nehmen?
Ich würde meinen, es sollte ein Anwalt für Strafrecht sein, da es ja um angeblichen Diebstahl/Unterschlagung geht.
ABER: Über den Absender des Handys müsste doch die Möglichkeit die IMEI-Nummer des Handys herauszufinden. Damit dürfte sich das Handy, vorausgesetzt es ist eingeschaltet, orten lassen. Falls nicht, läßt es sich zumindest sperren, so daß der Nachbar, sollte er es tatsächlich doch erhalten haben, sich erst mal selbst in den „A… gefi***“ hat…ähm, ich meinte natürlich, sich ein Eigentor geschossen hat.
Gruß
Sticky