Paket angenommen, jetzt ist es weg!

Hallo Experten,

jemand (PersonA) hat ein Paket angenommen was eigentlich für seinen Nachbarn bestimmt war.
Person A hat das Paket vor die Tür gelegt. Der Nachbar war aber im Urlaub und jetzt ist das Paket weg. Person A weiss das Sie schuld hat.
Der Nachbar will jetzt sich einen Anwalt nehmen. (noch zu kurzen Info, im Paket war ein neues Handy).
Was soll Person A jetzt machen. Geld hat die PersonA nicht da Sie ALGII-empfänger ist?

Gruss Lennie

Hallo Lennie,

Wieso hat Person A das Paket vor die Wohnungstür gelegt, anstatt dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten zu werfen, daß ein Paket zur Abholung bei ihm liegt?

Wenn Person A das Paket angenommen hat, ist Person A verantwortlich und muß den Schaden ersetzen.

Bei ALG2 kann Sie ja eine Ratenzahlung vereinbaren. (Insolvenz würde wohl kaum wegen eines Handys lohnen)

Ich hoffe, Person A wird das eine Lehre sein und in Zukunft nicht mehr so leichtfertig sein.

Gruß
Sticky

Hallo Lennie,

Nabend Sticky,

Wieso hat Person A das Paket vor die Wohnungstür gelegt,
anstatt dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten zu
werfen, daß ein Paket zur Abholung bei ihm liegt?

Person A hätte nie gedacht, dass im Haus etwas geklaut wird.

Wenn Person A das Paket angenommen hat, ist Person A
verantwortlich und muß den Schaden ersetzen.

hmmm,
der Nachbar war im Urlaub und hat Person A nichts davon gesagt. Kann man jetzt verlangen das Person A das Paket so lange behält bis der Nachbar wiederkommt? Person A ist ja kein Paket-Lager. Hätte der Nachbar Person A das nicht mitteilen müssen, das er im Urlaub ist? Imho hat der Nachbar eine Teilschuld.

Ich würde auch nicht jeden Tag versuchen das Paket da abzugeben. Natürlich hätte Person A einen Zettel dort an die Tür hängen können aber Person A dachte ja das die Nachbarn (weil es schon ziemlich spät war als sie es vor die Haustür gelegt hat) bald nach Hause kommen. So lag das Paket jetzt mehrer Tage vor der Tür (wie lange weiß Person A nicht).

Ich hoffe, Person A wird das eine Lehre sein und in Zukunft
nicht mehr so leichtfertig sein.

das hoffe ich auch :wink:

Ich habe jetzt Person A geraten den Nachbar zu sagen, dass er nur über Anwalt an das Geld kommt.

Den Rat habe ich auch gegeben weil Person A denkt, dass der Nachbar das Paket hat und jetzt versucht (weil er Person A nicht mag) dort abzukassieren. Vielleicht hat sich der Nachbar gedacht als er aus dem Urlaub kam, Person A kann ja nicht einfach das Paket (mit dem neuen Handy) vor die Tür stellen , na warte die kann jetzt erst einmal dafür blechen…

Wenn jetzt nichts vom Anwalt kommt dann hat Person A nämlich recht mit der Vermutung.

War mein Rat richtig? Was könnte Person A schlimmstenfalls passieren?

gruss lennie

PS: wenn jetzt wirklich ein Schreiben vom Anwalt des Nachbarn kommt, was für einen Anwalt muss sich Person A nehmen?

Hallo Lennie,

Person A ist ja kein
Paket-Lager. Hätte der Nachbar Person A das nicht mitteilen
müssen, das er im Urlaub ist? Imho hat der Nachbar eine
Teilschuld.

Person A wurde doch sicherlich nicht gezwungen, das Paket anzunehmen? Wahrscheinlich hat doch eher ein netter Postmensch geklingelt und so etwas gesagt wie „Ihr Nachbar ist nicht da, könnten Sie das Paket annehmen?“. Ein freundlich „Nein, tut mir leid“ hätte Person A aus der ganzen Sache rausgehalten.

Ich habe jetzt Person A geraten den Nachbar zu sagen, dass er
nur über Anwalt an das Geld kommt.

Den Rat habe ich auch gegeben weil Person A denkt, dass der
Nachbar das Paket hat und jetzt versucht (weil er Person A
nicht mag) dort abzukassieren. Vielleicht hat sich der Nachbar
gedacht als er aus dem Urlaub kam, Person A kann ja nicht
einfach das Paket (mit dem neuen Handy) vor die Tür stellen
, na warte die kann jetzt erst einmal dafür blechen…

Scheint ja eine prima Nachbarschaft zu sein… Ich verstehe allerdings nicht, warum A dann überhaupt Pakete für B annimmt?

Sollte das Ganze tatsächlich vor Gericht gehen, wird A das Handy und zusätzlich die Verfahrenskosten zahlen müssen - es sei denn, A könnte beweisen, dass B das Handy erhalten hat. Das wäre mir persönlich zu wackelig.

Fehler gemacht, zahlen und daraus lernen.

Wie auch immer: viel Erfolg dem, der im Recht ist, sei es A oder B.

Gruß

Ramona

Hallo Lennie,

Wieso hat Person A das Paket vor die Wohnungstür gelegt,
anstatt dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten zu
werfen, daß ein Paket zur Abholung bei ihm liegt?

Person A hätte nie gedacht, dass im Haus etwas geklaut wird.

Da fällt mir spontan ein Spruch ein: Hätte der Hund nicht gesch…, hätte er den Hasen gekriegt.

Wenn Person A das Paket angenommen hat, ist Person A
verantwortlich und muß den Schaden ersetzen.

der Nachbar war im Urlaub und hat Person A nichts davon
gesagt. Kann man jetzt verlangen das Person A das Paket so
lange behält bis der Nachbar wiederkommt? Person A ist ja kein
Paket-Lager. Hätte der Nachbar Person A das nicht mitteilen
müssen, das er im Urlaub ist? Imho hat der Nachbar eine
Teilschuld.

Ein ganz klares NEIN. Der Nachbar ist nicht verpflichtet, Person A bescheid zu sagen, wenn er in Urlaub fährt. A hätte das Paket auch ablehnen können. Uns ging es mal so: Ich habe ein Paket für den neuen Nachbarn angenommen und einen Zettel in dessen Briefkasten gelegt.
Abends spät, wir waren schon am schlafen, hat der „Depp“ dann geklingelt, und wirklich unhöflich nach seinem Paket gefragt.(unhöflich ist hier noch sehr höflich ausgedrückt)

Ich würde auch nicht jeden Tag versuchen das Paket da
abzugeben. Natürlich hätte Person A einen Zettel dort an die
Tür hängen können aber Person A dachte ja das die Nachbarn
(weil es schon ziemlich spät war als sie es vor die Haustür
gelegt hat) bald nach Hause kommen. So lag das Paket jetzt
mehrer Tage vor der Tür (wie lange weiß Person A nicht).

dumm gelaufen.

Ich habe jetzt Person A geraten den Nachbar zu sagen, dass er
nur über Anwalt an das Geld kommt.

Das war m.E. nicht so gut.

Den Rat habe ich auch gegeben weil Person A denkt, dass der
Nachbar das Paket hat und jetzt versucht (weil er Person A
nicht mag) dort abzukassieren. Vielleicht hat sich der Nachbar
gedacht als er aus dem Urlaub kam, Person A kann ja nicht
einfach das Paket (mit dem neuen Handy) vor die Tür stellen
, na warte die kann jetzt erst einmal dafür blechen…
Wenn jetzt nichts vom Anwalt kommt dann hat Person A nämlich
recht mit der Vermutung.

Kann, muß aber nicht.

War mein Rat richtig? Was könnte Person A schlimmstenfalls
passieren?

Schlimmstenfalls könnte A eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl drohen und er könnte zusätzlich zum Handy auch noch ANwalts und Gerichtskosten zahlen müssen.

wenn jetzt wirklich ein Schreiben vom Anwalt des Nachbarn
kommt, was für einen Anwalt muss sich Person A nehmen?

Ich würde meinen, es sollte ein Anwalt für Strafrecht sein, da es ja um angeblichen Diebstahl/Unterschlagung geht.

ABER: Über den Absender des Handys müsste doch die Möglichkeit die IMEI-Nummer des Handys herauszufinden. Damit dürfte sich das Handy, vorausgesetzt es ist eingeschaltet, orten lassen. Falls nicht, läßt es sich zumindest sperren, so daß der Nachbar, sollte er es tatsächlich doch erhalten haben, sich erst mal selbst in den „A… gefi***“ hat…ähm, ich meinte natürlich, sich ein Eigentor geschossen hat.
Gruß
Sticky

Hatten wir das nicht erst vor 4 Wochen oder so?
Hallo,

kann mich zwar nicht an den fragenden erinnern, aber kann es sein, das wir den sachverhalt nicht erst vor 4-6 wochen hier hatten? da wurde doch lange und breit ausdiskutiert, warum das vor die türe legen käse war und wie man gegen den vermeintlichen nachbar vorgeht, das man die imei des handys vom verkäufer bekommen kann etc. pp.

was soll das ganze???

*grrr*

der showbee

der link zum alten thread! owt
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

der Nachbar war im Urlaub und hat Person A nichts davon
gesagt.

Warum hätte er das denn tun sollen? Hat er Person A denn damit beauftragt, immer in seiner Abwesenheit seine Pakete anzunehmen?

Kann man jetzt verlangen das Person A das Paket so
lange behält bis der Nachbar wiederkommt? Person A ist ja kein
Paket-Lager.

Wenn A das Paket annimmt, dann muss er es auch sorgfältig aufbewahren und dafür sorgen, dass der richtige Empfänger es bekommt. Schließlich hat er ja den Empfang quittiert. Damit hat er Verantwortung für das Paket übernommen. Hätte er ja nicht tun müssen.

Hätte der Nachbar Person A das nicht mitteilen
müssen, das er im Urlaub ist? Imho hat der Nachbar eine
Teilschuld.

Nur wenn A dazu beauftragt war, regelmäßig Pakete anzunehmen und sie dem Nachbarn dann vor die Tür zu legen.

weil Person A denkt, dass der
Nachbar das Paket hat und jetzt versucht (weil er Person A
nicht mag
) dort abzukassieren.

Wieso nimmt A überhaupt Pakete für jemanden an, der ihn nicht leiden kann? Das würde mir ja im Traum nicht einfallen.

Ich kann nur sagen: Blöd gelaufen, in Zukunft am besten keine Pakete mehr für andere annehmen.

Gruß
Nelly

Morgen,

ja ich weiss aber ich habe einfach den Thread nicht mehr gefunden.
Dachte er wäre gelöscht weil er ja nicht hier im Forum angezeigt wird.

Sorry, wollte euch echt keine extra haben machen

gruss lennie
PS: wie lange werden die Threads gespeichert?

noch etwas zu Person A
hallo,

Person ist viel zu nett. Sie kann einfach zu nichts nein sagen. Wenn der Postbote sagt, würde Sie das Paket annehmen kann Person A einfach nicht nein sagen. Person hätte auch nie gedacht das es geklaut wird und war dann auch erst einmal richtig „geschockt“.

Wenn jeder so wäre wie Person A dann würde es keine Verbrecher mehr geben etc. Sie denkt halt immer nur an das Gute im Menschen. In der heutige Zeit ist das nartürlich nicht gerade gut.

Was mich an der ganzen Sache nur aufregt, man tut etwas gutes (nimmt ein Paket an von einen Nachbarn den mal noch nicht einmal mag) und bekommt dann dafür einen reingedrückt nur weil irgend so ein Arsc****och meint , oh das ist ein Paket, mitnehmnen!!!

gruss lennie

im w-w-w Artikel suchen und finden
Morgen Lennie,

ja ich weiss aber ich habe einfach den Thread nicht mehr
gefunden.

weil er im Archiv ist

Dachte er wäre gelöscht weil er ja nicht hier im Forum
angezeigt wird.

nein, r wird in das Archiv verschoben, wenn das brett voll wird (Pi*mal*Daumen: 300 Einträge). In diesem brett ist die Haltbarkeit von Postings auf Grund der hohen Frequenz bei ca. 3 Tagen (einfach mal runterscrollen und schauen, weilche Postings gerade nioch da sind).

Für die Zukunft:
Man kann alte Threads auf zwei Arten finden:

  1. über die Archivsuche (links: Unterpunkt ‚Suche und Archiv‘). Dazu braucht man einen Teil des Titels des Ausgangspostings. Du ahnst jetzt vielleicht, warum Titel wie ‚Hilfe‘, ‚Frage‘ nichjt so toll sind…

  2. über den Archivbrowser (gleichnamiger Unterpunkt). Da muss man ungefähr den Erstellungszeitpunkt wissen. Wenn man das Brett nicht weiss/ahnt, sollte es bei über hundert Ausgangspostings pro Tag der am besten das genaue Datum sein. Wenn man das Brett weiss, kann eine Eingrenzung auf 1 Woche (hier im Rechtsbrett) bis zu mehreren Monaten (Bretter PR bzw. Qualitätsmanagement) ausreichend sein.

und falls du selbst einen Artikel dazu verfasst hast, ist der Unterpunkt ‚Meine Artikel‘ eine gute Wahl (falls du nicht wie www oder wiz täglich in einem Brett Artikel im Dutzenden verfasst,

Ich hoffe Dir geholfen zu haben, auch wenn es mich etwas wundert, dass man in 23 Monaten Mitgliedschaft bisher um die Archivsuche drumrumkam.

Ciao maxet.

Guten Morgen maxet,

alles klar! kommt ab jetzt nicht noch einmal vor :wink:
Danke dir für die gute Erklärung!

gruss lennie

BGB § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung

Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Also macht sich Person A nicht unbedingt schadenersatzpflichtig.

Die Firma hat schon eher ein Problem mit Ihrem Erfüllungsgehilfen.

Um zum Recht zu kommen muss der Nachbar den richtigen verklagen das ist nicht unbedingt die „A“

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich verstehe nur eins nicht: Wieso legt A ein kleines Paket - groß kann es ja kaum sein, wenn nur ein Handy drin ist - ins Treppenhaus? Ich nehme auch ständig Pakete für meine Nachbarn an und lagere sie (fast) immer innerhalb meiner Wohnung. Ausgenommen sehr sperrige Pakete mit eindeutig preiswertem Inhalt. Klar, manchmal ist es etwas schwierig, die Nachbarn zu erwischen, um die Pakete wieder loszuwerden. Trotzdem, es sollte doch jedem klarsein, dass man für ein Paket, für das man unterschreiben musste, verantwortlich ist. Wofür sonst die Unterschrift?

Ach ja, seitdem meine Nachbarn wissen, dass ich alle Pakete für sie annehme, nehmen sie auch meine an, wenn ich mal nicht da bin. Das ist doch praktischer, als wenn jeder sagt „nein, ich nehme keine fremden Pakete an“ und ständig muss jemand zur Post fahren.

Viele Grüße

Anne

Ich suche, du findest onwt

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß und *
Sticky

Gelegentlich nehmen wir auch das eine oder andere Paket für eine Nachbarin an. Ein- oder zweimal ist das dann ziemlich lange rumgelegen. Obwohl die Dame nicht im Urlaub war, hat sie sich erst am dritten Tag oder so bequemt, es abzuholen. Solange lag es bei uns in der Diele und war generell im Weg.

Ich sehe aber auch nicht ein, der Nachbarin nachzurennen, und zweimal am Tag zu versuchen ihr Paket zuzustellen.

Unter den Umständen könnte ich schon nachvollziehen, wenn jemand nach mehreren Tagen das Paket einfach vor die Wohnungstür legt. Auch wenn ich selber das nicht machen würde. Man sieht ja, was daraus erwächst.

Also, der beste Tip war doch bisher der mit der IMEI Nummer.

Schwerlich Dein Ernst, oder?

BGB § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung

hi,

würde ich aber hier abgrenzen zur verwahrung als nachbarschaftshilfe, also ohne vertragsbindungswillen…

?!

der showbee

Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der
Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in
eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Also macht sich Person A nicht unbedingt
schadenersatzpflichtig.

Wenn man das Verhalten als grob fahrlässig beurteilt, sieht die Sache schon wieder anders aus --> § 277 BGB.

Zu beachten ist natürlich andererseits auch der Einwand von Showbee, wobei er damit die Frage nach Haftung aus Delikt noch nicht beantwortet hat.

Levay

Hallo Experten,

ich habe noch eine Frage. Soll Person A sich jetzt schon einen Anwalt suchen oder erst einmal abwarten ob etwas vom Anwalt des Nachbarn kommt?

gruss lennie