Hallo liebe Gemeinde,
folgendes charmantes kleines Problem.
Ein Lieferant klingelte Dezember 2007 an einer Tür und fragte ob die Öffnenden eine Lieferung für den Nachbarn annehmen würden.
Natürlich stimmten sie sofort zu, da es andersrum auch schon oft der
Fall war…mit der Ausnahme das diese Pakete für einen sehr
speziellen Nachbarn waren.
Er lebt sehr abgeschottet und sieht man Haus und Grundstück, meint man
es sei unbewohnt. Ohne ihn jetzt zu verurteilen, sei gesagt, er ist
schon jahrelanger starker Genießer von Alkohol und andere Interessen
hat er scheinbar nicht.
So, und obwohl in den Paketen Weinflaschen sind, will er sie nicht
annehmen 
Die Paketeannehmer hatten natürlich den Empfang quittiert. Würden die
Flaschen gerne nicht weiter lagern(sind immerhin 3x6Flaschen). Ein
Absender ist darauf nicht zu erkennen. Auch wer es ausgeliefert hatte
war nicht erkennbar(war nur ein weißer Lieferwagen) und bisher hat
sich auch niemand gemeldet.
Nun die Fragen: Wie lange müssen die Pakete aufbewahrt werden, wenn
sich niemand mit Ansprüchen meldet?
Die Übergabe wurde verwehrt, können nun die Paketeannehmer zur Zahlung
aufgefordert werden?
Können sich die Paketeannehmer nun über den Wein freuen und in absehbarer
Zeit trinken?
Hoffe ich habe meinen Artikel hier richtig platziert…
MfG
hammerhai7