Hallo!
Niemand kann gezwungen werden, eine Sendung anzunehmen. Jeder hat das Recht, die Annahme zu verweigern, selbst wenn man eine unfreie Sendung losgeschickt hat, die wieder zurückkommt. Mit der Annahmeverweigerung verzichtet man allerdings auch dauerhaft auf Eigentumsansprüche!
Bei Sendungen, die einfach „nicht abgeholt“ wurden, versucht man meist eine erneute Zustellung/Kontaktaufnahme zum Empfänger oder Absender. Verläuft auch dieser Versuch erfolglos, wird die Sendung der Paketermittlung Wuppertal übersandt. Verweigern beide Parteien die Annahme „aktiv“ (also nicht durch Nicht-Abholen, sondern im Angesicht des Zustellers), geht die Sendung ohne erneuten Zustellversuch an die Paketermittlung Wuppertal.
Die Sendung wird nach Prüfung der Gegebenheiten und Verstreichen einer Lagerfrist geöffnet und der Inhalt der Verwertung zugeführt. Das heißt für den Inhalt: entweder in den Müll oder zur Versteigerung.
Die beiderseitige Annahmeverweigerung stellt die schlechteste aller möglichen Lösungen für Differenzen zwischen Absender und Empfänger dar. In geschätzten 75-85% der Fälle handelt es sich um unfreie Sendungen. Beide Parteien sind die Verlierer in einem solchen Fall… keiner hat die Ware, jeder will den finanziellen Schaden ersetzt haben, häufig folgt ein teuer Rechtsstreit. Der dritte Verlierer ist der Transportdienstleister, der auf den Kosten solcher Spielchen sitzenbleibt.