Paket Annahme verweigern

Hallo,
folgendes:
Der Absender versendet ein Paket zum Empfänger.
Der Empfänger will nun das Paket nicht mehr.
Er muss es wohl auch nicht annehmen wenn er nicht will.
Dann wird wohl das Paket wieder zum ursprünglichen Absender zurückkommen.
Wenn dann aber der ursprüngliche Absender das Paket auch nicht mehr annehmen will was passiert dann?

Danke für die Antworten.

Hallo !

Das geht nicht !

denn der Absender,der es bei Annahmeverweigerung von der Post zurück bekommt, MUSS es annehmen und evtl. auch (bei Unfrei) das Nachporto bezahlen !
Schließlich ist er der Vertragspartner des Paketunternehmens und darf ihm gegenüber nicht verweigern,es ist schließlich sein Paket.

Was die dann machen würde,wenn man es nicht abholte bei Benachrichtigung ?
Wird wohl irgendwann vernichtet werden,nehme ich an. Vielleicht versucht man vorher noch Konatkt aufzunehmen.

MfG
duck313

Das käme auf den Grund des Versands an - liegt dem ein Kaufvertragsverhältnis zugrunde, wäre der Empfänger aus Nebenpflicht zunächst zur Annahme verpflichtet. Bei Gebrauchtgüterkauf von Privat könnte er durch Annahmeverweigerung allerdings sein Widerrrufsrecht geltend machen, was den Absender widerum zur Annahme verpflichtet.

Andernfalls wird die Sendung nach Mitteilung und einer Lagerfrist vernichtet.

G imager

Hallo!

Niemand kann gezwungen werden, eine Sendung anzunehmen. Jeder hat das Recht, die Annahme zu verweigern, selbst wenn man eine unfreie Sendung losgeschickt hat, die wieder zurückkommt. Mit der Annahmeverweigerung verzichtet man allerdings auch dauerhaft auf Eigentumsansprüche!

Bei Sendungen, die einfach „nicht abgeholt“ wurden, versucht man meist eine erneute Zustellung/Kontaktaufnahme zum Empfänger oder Absender. Verläuft auch dieser Versuch erfolglos, wird die Sendung der Paketermittlung Wuppertal übersandt. Verweigern beide Parteien die Annahme „aktiv“ (also nicht durch Nicht-Abholen, sondern im Angesicht des Zustellers), geht die Sendung ohne erneuten Zustellversuch an die Paketermittlung Wuppertal.
Die Sendung wird nach Prüfung der Gegebenheiten und Verstreichen einer Lagerfrist geöffnet und der Inhalt der Verwertung zugeführt. Das heißt für den Inhalt: entweder in den Müll oder zur Versteigerung.

Die beiderseitige Annahmeverweigerung stellt die schlechteste aller möglichen Lösungen für Differenzen zwischen Absender und Empfänger dar. In geschätzten 75-85% der Fälle handelt es sich um unfreie Sendungen. Beide Parteien sind die Verlierer in einem solchen Fall… keiner hat die Ware, jeder will den finanziellen Schaden ersetzt haben, häufig folgt ein teuer Rechtsstreit. Der dritte Verlierer ist der Transportdienstleister, der auf den Kosten solcher Spielchen sitzenbleibt.