Angenommen, ein Verkäufer (Privatperson) bietet einem Käufer (Online An- und Verkauf) einen Artikel im Wert von ca. 1.000 Euro. Festgelegt ist, dass der Käufer den Betrag nach Erhalt und Funktionsprüfung überweist. Der Käufer schickt dem Verkäufer einen vorgefertigten und bereits frankierten Versandaufkleber um die Ware zu versenden. Der Verkäufer hält alle Versandvorschriften des Käufers ein und gibt das Paket in der Filiale des Versandunternehmens ab (Beleg wurde ausgestellt). Weiter angenommen, dass Paket geht auf dem Versandweg verloren und kann dem Käufer nicht zugestellt werden. Der Käufer ist natürlich nicht gewillt dem Verkäufer das Geld auszuzahlen. Wer haftet in diesem Fall? Was passiert wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Paket mit dem frankierten Versandaufkleber des Käufers nur bis 500 Euro versichert war? Wie kommt der Verkäufer an das Geld seiner, nun nicht mehr in seinem Besitz befindlichen, Ware?
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