Hi,
Also generell empfehle ich erstmal die Lektüre der FAQ http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… damit du das Grundprinzip der Sache verstehst.
In deinem speziellen Fall werden sie die Fragen aber nicht komplett beantworten. Deswegen, so gut man das hier erklären kann:
- Ich würde gerne meiner Freundin zum Geburtstag ein Paket
schicken. Inhalt Abercrombie & Fitch Kleidung (Wert ~120 $).
Ich habe versucht mich durch die Zollbestimmungen zu wuseln,
jedoch nicht wirklich erfolgreich. Mich würde nun
interessieren wie ich es anstelle, dass Sie keine Probleme mit
irgendwelchen Zollzahlungen bekommt… Was muss ich beachten?
Was schreibe ich auf das Zollformular? Muss Sie das Paket in
jedem Fall beim Zoll abholen? Wird es geöffnet? Muss wirklich
eine Rechnung beiliegen? Möchte eigentlich nicht dass sie
nachschauen kann was was gekostet hat… Gibt es einen
Freibetrag für den Versand?
Du MUSST in jedem Fall eine „Proforma Invoice“, also eine Rechnung, beifügen weil diese als Wertnachweis für die unumgängliche Verzollung dient. Dass deine Freundin somit den Wert der Geschenke nachvollziehen kann ist blöd, aber nicht anders machbar.
Auf dieser Rechnung müssen alle Waren im Paket, also auch alle Kleidungsstücke, einzeln mit Wert aufgeführt werden - genaue Bezeichnungen, Größen-, Farb- und Stoffangaben und dazu auch jeweils das Herstellungsland jedes Kleidungsstücks (siehe Etikett).
Zumindest von UPS weiß ich dass es zwar die Möglichkeit gibt dass die deutschen Einfuhrgebühren dir belastet werden, das ist aber äußerst umständlich, teuer und organisatorisch langwierig, weshalb ich davon dringend abrate. Bei anderen Paketdiensten dürfte es auch möglich sein, aber die Kosten und Umstände sind dort sehr wahrscheinlich auch nicht besser.
Bekleidung hat einen Zollsatz von 12%, dazu kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer - und das nicht nur auf den Warenwert, sondern auch den Transport. Insgesamt könnte das also eine teure Angelegenheit werden wenn du nicht die Bedingungen einer Geschenksendungen erfüllst.
Mein Vorschlag wäre daher: teile die Ware auf mehrere Pakete auf, und zwar so dass jedes einzelne als Geschenksendung abgefertigt werden kann. Welche Bedingungen dafür gelten steht in den FAQ. Die Pakete sollten dann aber nicht gleichzeitig versendet werden weil der Zoll das sonst wie mehrere Packstücke einer zusammengehörigen Sendung betrachtet (was ja auch stimmen würde…) - und dann haste wieder genau den Käse, der ja eigentlich vermieden werden sollte.
Besser ist also wenn du ihr 2x unabhängig voneinander und ohne zeitlichen Zusammenhang Sachen schickst und dabei jeweils im Rahmen der Geschenksendung bleibst - dann bekommt sie die Sachen ohne Umstände und Kosten.
Falls Du möchtest sende ich dir ein Excel-Formular für eine Proforma-Infoice, das Ding mußt du dann nur noch ausfüllen, an die Pakete pappen und hast alle nötigen Angaben darauf um eine problemlose Zollabfertigung sicherzustellen.
- Da Ich auf dem Rückflug nicht wie auf dem Hinflug
Economyclass fliege muss ich mein Gepäck leichter machen. ICh
möchte daher ein Paket mit Wäsche nach HAuse schicken (ist
tatsächlich billiger als das Übergepäck!!) Ist hier auch Zoll
fällig? Für meine Wäsche die ich allesamt in Deutschland
gekauft hatte und nur zum tragen nach Amerika mitgenommen
hatte? Wenn nein, wie muss dies deklariert werden? Ist
irgendein Nachweis erforderlich?
Ja, auch die Wäsche muß beim Zoll angemeldet werden obwohl du sie hier gekauft hast - durch den USA-Aufenthalt wird sie zu „Nicht-Gemeinschaftsware“ und bei der erneuten Einfuhr muß sie aber wieder zu „Gemeinschaftsware“ werden.
Es gibt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die Möglichkeit diese Waren als „Übersiedlungsgut“ anzumelden um sie abgabenfrei importieren zu können.
Dazu müssen aber folgende Bedingungen erfüllt sein:
- du warst länger als 12 Monate in den USA (oder kannst nachweisen dass der Aufenthalt so lange geplant war, auch wenn er früher zu Ende geht)
- Die Waren gehören dir nachweislich seit mehr als 6 Monaten
- Du kannst nachweisen dass du deinen Wohnsitz in die EU verlegst (Mietvertrag, Arbeitsvertrag…)
- Die Waren stehen weitere 12 Monate unter zollamtlicher Überwachung, du darst sie nicht verkaufen, verleihen, vermieten etc. und der Zoll könnte vorbeikommen um das zu kontrollieren.
Wenn man mit einem kompletten Hausstand umzieht muß man durch dieses Procedere durch weil es nun mal nicht anders geht. Für „ein paar Klamotten“ würde ich mir das nicht antun. Dann lieber Übergepäck zahlen und einen Koffer mehr mitbringen, dafür aber ohne irgendwelchen Zinnober…
Gruß,
MecFleih