Tut mir leid, da habe ich keine Erfahrung = keine Ahnung; aber: Da es der deutsche Zoll ist, der diese Abgaben erhebt, solltest du dich eher dort nach Informationen umsehen als auf der Schweizer Seite (es geht ja offenbar um eine deutsche Einfuhrsteuer, nicht um eine Schweizer Ausfuhrsteuer).
LG
Also ich nehme mal an Du bist ein privater Verbraucher, d.h. nicht MWSt registriert.
Dann ist die Sache definitiv, Einfuhr aus einem Nicht-EU Land, offensichtlich zollpflichtig und natürlich MWSt pflichtig. Die CH-MWSt. wurde hoffentlich vom Schweizer Lieferanten abgezogen.
Es gibt nichts mehr zu deklarieren, das hat DHL aufgrund der Lieferantenrechnung gemacht, und Steuer kann nur ein registrierter MWSt Zahler als Vorsteuer geltend machen…
ich bin kein (Zoll-)Experte auf diesem Gebiet, jedoch weiss ich aus der Theorie und Praxis (Einfuhr in die EU aus anderen Ländern), dass prinzipiell die EU-MwSt, sprich die deutsche zum Tragen kommt, du andererseits die ausländische, sprich die Schweizer in diesem Fall, nicht zu zahlen hast. Entweder die Ware wurde bereits netto ausgeliefert, oder du solltest die Schweizer Umsatzsteuer zurückverlangen.
Zollgebühren sind was zusätzliches, und, da muss ich passen, beziehen sich auf Zölle auf bestimmte Waren, die die EU in diesem Fall vorschreibt. Da solltest du dich noch mehr erkundigen.
Und noch was anderes sind Logistikgebühren, die der Auslieferer anwendet, hat aber mit den Gesetzen nichts zu tun.
Achtung: die Zollbehörden lassen sich normalerweise nicht von absichtlich niedrig gehaltenen Warenwerten täuschen; in meinem Fall hat es nichts gebracht, einen türkischen Teppich absichtlich exrem niedrig deklarieren zu lassen.
Zoll und Steuer berechnet sich je nach Warenwert und Warengruppe. Wende dich an dein zuständiges Hauptzollamt, wenn du die Berechnung nicht akzeptierst. Erstattung der Steuern vom FA ist bei Privatpersonen nicht möglich. Wenn es sich um eine Firma handelt wende dich an einen Steuerberater.