Paket falsch zugesendet und kein Paketdinst möchte es zurück nehmen

Man stelle sich vor, man bekommt ein Paket zugesandt.

Nun stehen auf diesem Paket die eigene Postanschrift, wie auch der Name, jedoch hat man selbst dieses Paket nie bestellt.

In diesem Paket befindet sich eine Ware z.Bsp. eine Jacke im Wert von 200 Euro.

Diesem Paket liegt keine Rechnung bei, auch wurden keine Kontoaktivitäten bezüglich dieses Kaufpreises auf dem Konto festgestellt.

Der Versanddienst konnte nur die Auskunft geben, dass das Paket aus dem Ausland kommt. Die Absenderadresse auf dem Paket kommt aus Österreich. Dann gibt es noch eine zweite Adresse, die einem Ort in Deutschland zuzuordnen ist. Bei beiden Adressen ist jedoch keine Telefonnummer herauszufinden.

Kann man das Paket nu behalten?
Muss der Empfänger es kostenpflichtig zurück senden?

Hallo,

soweit mir bekannt ist kann man Ware die man nicht bestellt hat und unaufgefordert zugeschickt wird nach einer bestimmten Frist als sein Eigentum ansehen. Die Frist weiß ich nicht mehr genau. Ich würde die Ware erst einmal sicher verwahren- so dass kein Schaden daran entsteht und warten was noch passiert (vielleicht doch eine Rechnung oder so?)

Ist es denn sicher dass du sie nicht doch irgendwann bestellt hast und vielleicht nur vergessen hast?

LG
Marion

Hallo

Man stelle sich vor, man bekommt ein Paket zugesandt.

Ein Fall für http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Nun stehen auf diesem Paket die eigene Postanschrift, wie auch
der Name, jedoch hat man selbst dieses Paket nie bestellt.

Deutet darauf hin, dass der Sonderfall (2) des §241a nicht vorliegt.

In diesem Paket befindet sich eine Ware z.Bsp. eine Jacke im
Wert von 200 Euro.

Diesem Paket liegt keine Rechnung bei, auch wurden keine
Kontoaktivitäten bezüglich dieses Kaufpreises auf dem Konto
festgestellt.

Der Versanddienst konnte nur die Auskunft geben, dass das
Paket aus dem Ausland kommt. Die Absenderadresse auf dem Paket
kommt aus Österreich. Dann gibt es noch eine zweite Adresse,
die einem Ort in Deutschland zuzuordnen ist. Bei beiden
Adressen ist jedoch keine Telefonnummer herauszufinden.

Mit diesen Aktivitäten hat der Empfänger schon mehr gemacht als nötig.

Kann man das Paket nu behalten?

Falls es sich nicht doch um einen erkennbaren Irrtum handelt (hier wohl nicht der Fall) kann der Empfänger damit machen was er möchte, vernichten, selber nutzen - einzig der Verkauf könnte für den Käufer ein Risiko sein, da der ursprungliche Empfänger kein Eigentum an der Sache erwirbt.

Muss der Empfänger es kostenpflichtig zurück senden?

Nein. Der Absender hat keinerlei Anspruch gegenüber dem Empfänger, selbst eine sofortige Vernichtung wäre OK.

Etwas Lesestoff :smile:
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978380591…

Da sich keine Kontaktdetails ausfindig lassen machen, würde ich die Ware ein paar Wochen aufbewahren um zu sehen, ob der Fehler bemerkt wird und dann ab in die (Kleiderspende-) Tonne. Oder wenn sie unwahrscheinlicherweise meinen Geschmack trifft, selbst nutzen :smile:

Grüße,
.L

Bei meinem Studentengehalt wüsste ich noch nicht einmal wo ich Jacken im Wert von 200,-€ finden würde :wink:

Hallo,
Mit welchen Versanddienst kam das Paket?
Und welche Versandadresse befindet sich (meistens oben links) oben auf den Versandaufkleber?
Wenn nichts drauf steht, dann Kontakt zum Paketdienst aufnehmen und die Rückverfolgung der Paketnummer oder  Trackingnummer anfordern. Wenn dies Verweigert wird, dann bitte Anzeige erstatten. Das Paket Nicht einfach behalten, nicht das dadurch noch weitere Kosten an sie entstehen. Denn man kann schließlich vorweisen das sie das Paket in den Empfang genommen haben. lg

Wenn nichts drauf steht, dann Kontakt zum Paketdienst
aufnehmen und die Rückverfolgung der Paketnummer oder
 Trackingnummer anfordern.

Wozu?

Wenn dies Verweigert wird, dann
bitte Anzeige erstatten.

Wegen was? Welche Verpflichtung auf welcher Grundlage hat der Paketdienst denn dem Empfänger gegenüber?

Das Paket Nicht einfach behalten,
nicht das dadurch noch weitere Kosten an sie entstehen.

Quatsch.

Denn
man kann schließlich vorweisen das sie das Paket in den
Empfang genommen haben.

Und?
Wenn ich Dir eine Waschmaschine zuschicke, musst Du sie dann kaufen, nur weil ich Deinen Namen und Deine Adresse drauf geschrieben habe und Du das Paket angenommen hast, weil Du gar nicht wusstest, von wem und was es ist?

Man muss gar nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat…