Hallo
Man stelle sich vor, man bekommt ein Paket zugesandt.
Ein Fall für http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html
Nun stehen auf diesem Paket die eigene Postanschrift, wie auch
der Name, jedoch hat man selbst dieses Paket nie bestellt.
Deutet darauf hin, dass der Sonderfall (2) des §241a nicht vorliegt.
In diesem Paket befindet sich eine Ware z.Bsp. eine Jacke im
Wert von 200 Euro.
Diesem Paket liegt keine Rechnung bei, auch wurden keine
Kontoaktivitäten bezüglich dieses Kaufpreises auf dem Konto
festgestellt.
Der Versanddienst konnte nur die Auskunft geben, dass das
Paket aus dem Ausland kommt. Die Absenderadresse auf dem Paket
kommt aus Österreich. Dann gibt es noch eine zweite Adresse,
die einem Ort in Deutschland zuzuordnen ist. Bei beiden
Adressen ist jedoch keine Telefonnummer herauszufinden.
Mit diesen Aktivitäten hat der Empfänger schon mehr gemacht als nötig.
Kann man das Paket nu behalten?
Falls es sich nicht doch um einen erkennbaren Irrtum handelt (hier wohl nicht der Fall) kann der Empfänger damit machen was er möchte, vernichten, selber nutzen - einzig der Verkauf könnte für den Käufer ein Risiko sein, da der ursprungliche Empfänger kein Eigentum an der Sache erwirbt.
Muss der Empfänger es kostenpflichtig zurück senden?
Nein. Der Absender hat keinerlei Anspruch gegenüber dem Empfänger, selbst eine sofortige Vernichtung wäre OK.
Etwas Lesestoff 
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978380591…
Da sich keine Kontaktdetails ausfindig lassen machen, würde ich die Ware ein paar Wochen aufbewahren um zu sehen, ob der Fehler bemerkt wird und dann ab in die (Kleiderspende-) Tonne. Oder wenn sie unwahrscheinlicherweise meinen Geschmack trifft, selbst nutzen 
Grüße,
.L